Dienstfahrrad

Dienstfahrrad für Mitarbeiter

Das Wichtigste in Kürze

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Sie können für Ihre Mitarbeiter ein Firmenrad als nachhaltiges Mobilitätsmittel mieten, kaufen oder leasen.

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Das Dienstfahrrad können Ihre Mitarbeiter sich frei aussuchen und sowohl für private als auch berufliche Zwecke nutzen.

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Das Angebot eines Firmenrads ist für Sie und Ihre Mitarbeiter steuerlich begünstigt, wodurch Sie je nach Umsetzung des Angebots einige Kosten sparen können.

Was ist das Dienstfahrrad?

Mit dem Dienstfahrrad können Sie Ihren Mitarbeitern eine vergünstigte Mobilitätsform bieten, die gleichzeitig eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Mobilitätsmitteln schafft. Hierbei können sich Ihre Mitarbeiter je nach Bedürfnis ein Fahrrad aussuchen.

Folgende Möglichkeiten gibt es für das Firmenrad vom Arbeitgeber:

  • Sie kaufen, mieten oder leasen das gewünschte Fahrrad für Ihre Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn und regeln im Rahmen einer Nutzungsüberlassung die genaue Verteilung der Kosten. Da das Dienstfahrrad hierbei als zusätzliches Gehaltsextra gilt, ist dies für Ihre Mitarbeiter komplett steuerfrei.
  • Ihre Mitarbeiter mieten oder leasen das gewünschte Fahrrad in Form einer Gehaltsumwandlung, sprich die Rate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Im Zuge dessen fallen geringere Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge an.

Wichtige Regelungen für das Dienstfahrrad

Je nachdem, in welcher Form Sie Ihren Mitarbeitern das Dienstfahrrad zur Verfügung stellen, unterscheidet sich auch die Versteuerung. Zudem ist zu beachten, dass Fahrräder mit Motorunterstützung von bis zu 45 km/h nicht unter die Regelungen für Diensträder, sondern für Firmenwagen fallen.

Folgende Regelungen gelten für das Firmenrad als Gehaltsextra:

  • Sie mieten, leasen oder kaufen das Fahrrad für Ihre Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.
  • Für Mitarbeiter ist das Dienstfahrrad als Gehaltsextra komplett steuerfrei.
  • Die Kostenübernahme und die vertraglichen Rahmenbedingungen für das Dienstfahrrad werden in einer sogenannten Nutzungsüberlassung geregelt.
  • Fahrräder, die Sie bereits vor dem 01. Januar 2019 Ihrem Mitarbeiter kostenlos überlassen haben, müssen als geldwerter Vorteil besteuert werden.

Folgende Regelungen gelten für das Dienstfahrrad als Gehaltsumwandlung:

  • Ihre Mitarbeiter mieten oder leasen das Firmenrad in Form einer Gehaltsumwandlung, wodurch die Rate direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Somit sinkt die Bemessungsgrundlage und Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeträge verringern sich.
  • Nutzen Ihre Mitarbeiter das Fahrrad für private Zwecke, muss das Dienstfahrrad als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei werden für überlassene Fahrräder ab dem 01. Januar 2019 monatlich 0,25% des Fahrrad-Bruttopreises als zu versteuernder Betrag angesetzt. Bei Überlassung vor dem 01. Januar 2019 sind für das Jahr 2019 0,5% anzusetzen.

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Wie wird das Dienstfahrrad abgerechnet?

Das Dienstfahrrad kann entweder als Sachleistung, die zusätzlich zum Gehalt erfolgt, oder als Gehaltsumwandlung abgerechnet werden. Das Firmenrad muss für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.

Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:

  • Die Höhe der Leistung pro Monat
  • Der Tag, an dem Sie Ihren Mitarbeitern die Sachleistung gewährt haben (= Abgabetag)

Einsatzmöglichkeiten für das Dienstfahrrad

Das Firmenrad kann von Ihren Mitarbeitern frei ausgewählt werden, weshalb hierbei eine große Auswahl an verschiedenen Fahrradarten zur Verfügung steht. Auch zusätzliche Aufwände für das Fahrrad können von Ihnen übernommen werden.

Folgende Aufwände für das Firmenrad können Sie steuerbegünstigt gewähren:

  • Fahrräder, wie beispielsweise Mountainbikes, Rennräder, E-Bikes oder Hollandräder
  • Fahrradversicherungen, wie beispielsweise Diebstahlschutz
  • Reparatur- und Wartungskosten

Wer darf ein Dienstfahrrad nutzen?

Prinzipiell können alle Mitarbeiter das Dienstfahrrad nutzen, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.

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Digitale Anwendung: Alle Infos zum Fahrrad-Leasing Angebot und den bestehenden Leasingverträgen sind jederzeit in der App sichtbar.

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Steuern sparen: Mitarbeiter und Arbeitgeber sparen durch die Nutzung eines Dienstfahrrads Abgaben.

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Flexible Auswahl: Mit Probonio haben Sie eine flexible Auswahl aus verschiedenen Dienstfahrrädern und Händlern in der Nähe.

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Gesetzliche Grundlagen

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