Der 50 Euro Sachbezug

Steuerfreie Gutscheine über den 50 Euro Sachbezug anbieten

Das Wichtigste in Kürze

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Sie können Ihren Mitarbeitern mit einer monatlichen Sachleistung einen geldwerten Vorteil bieten.

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Mit dem 50 Euro Sachbezug können Ihre Mitarbeiter beispielsweise in Form von steuerfreien Gutscheinen verschiedene Angebote und Produkte nutzen.

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Pro Monat können Sie den Sachbezug von bis zu maximal 50 Euro zur Verfügung stellen und somit ein jährliches Gehaltsextra von bis zu 600 Euro steuerfrei gewähren.

Wie funktioniert der 50 Euro Sachbezug?

Der 50 Euro Sachbezug (zuvor 44 Euro), auch oft steuerfreie Gutscheine oder Sachzuwendung genannt, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra zu unterstützen. Hierbei werden häufig Gutscheine von verschiedenen Anbietern und Branchen angeboten, die je nach Anbieter variieren. Aufgrund der vielfältigen Auswahl an Möglichkeiten gilt der Sachbezug als einer der beliebtesten Benefits für Mitarbeiter.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Sie bieten Ihren Mitarbeiter (über einen Drittanbieter) monatlich eine Auswahl an verschiedenen Gutscheinanbietern an, wie beispielsweise per App, aus der sie dann frei wählen können.
  • Sie stellen Ihren Mitarbeiter (über einen Drittanbieter) eine Prepaid-Karte mit entsprechendem Guthaben zur Verfügung, mit dem sie dann bei Akzeptanzstellen bezahlen können.
  • Sie bieten weitere Benefit-Möglichkeiten wie die betriebliche Krankenversicherung oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft (über einen Drittanbieter) über den Sachbezug für bis zu 50 Euro steuerfrei an.

Gesetzliche Regelungen für den 50 Euro Sachbezug

Die Regelungen zum Sachbezug sind im Jahr 2020 geändert worden, wodurch seitdem der 50 Euro Sachbezug zusätzlich zum Gehalt erfolgen muss. Zusätzlich sind seit dem 1. Januar 2022 neue Kriterien in § 2 Abs. 1 Nr. 10 a), b) und c) im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) festgelegt worden.

Folgende Regelungen gelten für den 50 Euro Sachbezug

  • Es darf keine Auszahlung des 50 Euro Sachbezugs über die Gehaltsüberweisung oder in bar erfolgen.
  • Die Sachleistung muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden, wodurch eine Gehaltsumwandlung nicht möglich ist.
  • Der 50 Euro Sachbezug muss in Form von Waren und Dienstleistungen erfolgen.
  • Die Freigrenze von 50 Euro monatlich (inkl. Umsatzsteuer) darf nicht überschritten werden - ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag des Sachbezugs steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Die Sachleistungen sollten in der Lohnabrechnung mit der Höhe des Sachbezugs und dem Tag des Erhalts berücksichtigt werden.
  • Die Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, den Sachbezug im Monat des Erhalts anzuwenden, sondern können das Geld ansammeln.

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Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit

Abrechnung des 50 Euro Sachbezugs

Der 50 Euro Sachbezug muss für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.

Folgende Angaben müssen hierbei aufgeführt werden:

  • Die Höhe der Leistung pro Monat
  • Der Tag, an dem Sie Ihren Mitarbeitern die Sachleistung gewährt haben (= Abgabetag)

Was fällt unter den 50 Euro Sachbezug?

Für den 50 Euro Sachbezug können verschiedene Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden und können generell für verschiedene Anbieter und Aktivitäten genutzt werden.

Für folgende Bereiche kann der 50 Euro Sachbezug gewährt werden:

Dabei kann der Sachbezug in manchen Fällen auch auf verschiedene Benefits aufgeteilt werden. Bei Probonio haben Sie die Möglichkeit, einen Anteil der 50 Euro beispielsweise für eine betriebliche Krankenversicherung und den restlichen Betrag für steuerfreie Gutscheine zur Verfügung zu stellen.

Weitere Beispiele und Informationen zu Kombinationsmöglichkeiten finden Sie hier.

Welche Mitarbeiter können den 50 Euro Sachbezug nutzen?

Prinzipiell können alle Mitarbeiter den 50 Euro Sachbezug nutzen, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.

Der 50 Euro Sachbezug mit Probonio

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Größte Auswahl: Ihre Mitarbeiter können ihre steuerfreien Gutscheine an über 51.000 Akzeptanzstellen und bei über 100 verschiedenen Gutscheinpartnern einlösen.

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Digitale Anwendung: Ihre Mitarbeiter können die steuerfreien Gutscheine digital per App einlösen - egal, ob online oder im Geschäft.

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Freie Wahl: Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Probonio Sachbezug für Gutscheine oder auch für Benefits wie beispielsweise die betriebliche Krankenversicherung anbieten.

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Gesetzliche Grundlagen

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