Steuerliche Vorteile für Eltern
Für Eltern bedeutet ein Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber vor allem mehr Netto vom Brutto. Da der Zuschuss komplett lohnsteuer- und sozialabgabenfrei ist, kommt jeder gezahlte Euro ungekürzt bei den Müttern und Vätern an. Anders als bei einer Gehaltserhöhung landet der Kitazuschuss vollständig als Netto-Plus im Geldbeutel. Auch im Vergleich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten schneidet der Zuschuss besser ab: Er gilt ohne Höchstgrenze und ohne Eigenbeteiligung. Wichtig: Wer den Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen & Nachweise
Der Kita-Zuschuss ist nur steuerfrei, wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird (keine Gehaltsumwandlung), das Kind nicht schulpflichtig ist und die Betreuung in einer externen Einrichtung erfolgt. Erstattet werden nur nachgewiesene, tatsächliche Kosten – keine Pauschalen. Die Eltern müssen dafür Rechnungen oder Bescheinigungen als Nachweis vorlegen. Der Arbeitgeber darf nur belegte Beträge erstatten und muss die Originalbelege zum Lohnkonto nehmen und aufbewahren. Betreuung im eigenen Haushalt ist nicht begünstigt.