Steuerfreie Erholungsbeihilfe
für die Mitarbeitererholung

Erholungsbeihilfe steuerfrei für Mitarbeiter per App: Arbeitgeber können einfach und individuell das Wohlbefinden von Mitarbeitern und ihrer Familie durch ein attraktives Benefit-Angebot fördern und gleichzeitig Kosten sparen.

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Mindestens 156€ mehr netto jährlich auszahlen

Mit unserer Lösung erhalten Mitarbeiter mindestens 156€ mehr netto. Arbeitgeber profitieren dabei von der Pauschalversteuerung und sparen im Vergleich zur herkömmlichen Gehaltserhöhung hohe Kosten. Die steuerfreie Erholungsbeihilfe gilt dabei nicht nur für den Mitarbeiter, sondern kann auch für den Ehepartner mit 104€ und für jedes Kind mit 52€ steuerfrei bezuschusst werden.

Flexibler Einsatz für ausreichende Erholung

Eine flexible Nutzung für vielfältige Erholungsmöglichkeiten bieten: Ob Urlaubsreisen, Tagesausflüge, Wellnessanwendungen oder Freizeitparks – die Erholungsbeihilfe fördert individuelle Formen der Entspannung.
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Verbesserte Work-Life-Balance durch einen attraktiven Benefit

Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität steigern: Durch das attraktive Benefit-Angebot können Unternehmen aktiv die Work-Life-Balance durch flexibel einsetzbare Zuschüsse fördern. Arbeitgeber, die sich um das Wohlbefinden kümmern, schaffen so Raum für einen ausgewogenen Lebensstil ihrer Mitarbeiter.

Effiziente Verwaltung
bei automatisierter Erstattung

Durch unser Arbeitgeber-Portal wird die Verwaltung der Erholungsbeihilfe mühelos: Der Zuschuss zur Erholung wird automatisch erstattet, während Probonio die vollständige Prüfung der Nachweise übernimmt. Arbeitgeber profitieren so von einem minimalem Verwaltungsaufwand.
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So funktioniert die Erholungsbeihilfe mit Probonio

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Kostenlose Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeiter anlegen und Budget konfigurieren

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Digitale Anwendung

Mitarbeiter reichen einmalig den Kostennachweis per App ein

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Einfache Nutzung

Mitarbeiter profitieren von ihrer Erholung und erhalten automatisch die Erstattung

04

Nahtlose Abrechnung

Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an das gewünschte Lohnprogramm

Warum Probonio?

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Flexible Gestaltung

Hohe Flexibilität durch die freie Wahl der gewünschten Erholungsform

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Effiziente Verwaltung

Kein Aufwand für die Belegprüfung und Zusatzvereinbarung

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Smarter Algorithmus

Automatisierte Einhaltung der Freigrenzen für die maximale Ersparnis

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Individuelles Design

Anpassung der App auf das individuelle Corporate Design

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Gemeinsam stark

Integration von Personio, Staffboard, DATEV und vieler anderer Partner

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100% steuerkonform

Regelmäßige Prüfung auf Konformität mit dem deutschen Steuerrecht

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Faire Konditionen

Sie bezahlen nur für aktive Nutzer & können Benefits immer deaktivieren

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Minimaler Aufwand

Einmalige Einrichtung in nur wenigen Minuten ohne weiteren Aufwand

300+ zufriedene Unternehmenskunden

Haben Sie noch offene Fragen?

Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist eine Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den Arbeitnehmer zu verschiedenen Erholungsmaßnahmen erhalten können. Der Vorteil der Erholungsbeihilfe liegt darin, dass dieser Betrag für Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Jeder Mitarbeiter kann neben dem Zuschuss für sich selbst, einen Zuschuss für seinen Ehepartner oder für jedes Kind erhalten.

Die Freibeträge sind wie folgt festgelegt:
  • 156€ für jeden Arbeitnehmer
  • 104€ zusätzlich für Ehepartner
  • 52€ zusätzlich für jedes Kind

Beispiel: Frau Maier ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie möchte mit ihrer Familie drei Wochen in den Urlaub fahren. Über die Probonio App beantragt Frau Maier nach ihrem Urlaub die Erholungsbeihilfe und kriegt im Folgemonat die Erholungsbeihilfe mit einem Betrag von 468€ steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.

Für die Erholungsbeihilfe müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
  • Der Zuschuss darf nur für Erholungszwecke gewährt werden.
  • Der Erholungsurlaub muss 3 Monate vor oder nach der Gewährung des Zuschusses angetreten werden.
  • Wird der zeitliche Abstand nicht eingehalten, besteht eine Erklärungspflicht.
  • Es muss ein Nachweis in Form eines Belegs oder einer Quitting vorgewiesen werden, z.B. eine Hotelrechnung.

Bei der Erholungsbeihilfe über Probonio müssen sich Arbeitgeber nicht um die Einhaltung der Voraussetzungen kümmern, da die Rechtskonformität und Einhaltung der Regelungen, wie bspw. die Prüfung von Nachweisen, durch uns sichergestellt werden.

Erholungsbeihilfe Voraussetzungen 2024

Oft wird von Arbeitgebern ein Zuschuss zum Urlaub in Form von Bargeld gewährt, welcher jedoch als steuerpflichtiges Einkommen gilt.

Da die Erholungsbeihilfe mit 25% pauschalversteuert wird, fallen für den Arbeitnehmer hierfür keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Wird der jährliche Freibetrag nicht überschritten, erhalten die Arbeitnehmer die Erholungsbeihilfe somit brutto für netto. Zudem können Arbeitgeber so ihre Lohnnebenkosten senken.

Generell kann die Erholungsbeihilfe für jeden Mitarbeiter eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber.

Die Erholungsbeihilfe muss frühestens 3 Monate vor Urlaubsbeginn und spätestens 3 Monate nach der Beendigung des Urlaubs ausgezahlt werden. Sie darf dabei allein für Erholungszwecke eingesetzt werden.

Die steuerfreie Erholungsbeihilfe kann somit nicht nur für mehrtägige Urlaubsreisen, sondern auch für Tagesausflüge oder Wellnessanwendungen genutzt werden. Das zuständige Finanzamt legt fest, welche Leistungen anerkannt werden. Wichtig ist, dass der ausgezahlte Betrag für diese Zwecke vollständig ausgegeben werden muss und der Mitarbeiter die Nachweise vorlegt.

Bei Probonio wird die Erholungsbeihilfe direkt und automatisiert im Folgemonat ausgezahlt, wodurch die Mitarbeiter von einem schnellen Erhalt des Zuschusses profitieren können.

Grundsätzlich kann jede Form von Erholung mit der Erholungsbeihilfe bezuschusst werden.

Hierbei kann es sich um folgende Beispiele handeln:
  • Kurzausflüge
  • Wellnessbehandlungen
  • Hotelaufenthalte
  • Kuren
  • Wellnesswochenenden
  • Eintritt für Sauna oder Schwimmbäder

Der Zuschuss für die Erholungsbeihilfe darf einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Anspruch umfasst dabei einmalig den gesamten Zuschuss. Eine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg ist nicht möglich.

Urlaubsgeld und die Erholungsbeihilfe sind verschiedene Leistungen und können deshalb auch parallel an Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Das Urlaubsgeld gilt als steuerpflichtiges Einkommen, weshalb die herkömmlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dementsprechend erhält der Mitarbeiter vom zusätzlichen Bruttobetrag des Urlaubsgelds auch nur einen Teil.

Die Erholungsbeihilfe hingegen wird mit 25% pauschalversteuert, sofern die Freibeträge eingehalten werden. Zudem fallen für Mitarbeiter keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an.

Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:
  • Überprüfung der Nachweise über die Erholungsmaßnahme
  • Regelmäßige Prüfung der Erholungsbeihilfe auf die rechtlichen Anforderungen
  • Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
  • Persönlicher Support für Ihre Mitarbeiter

Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen.

Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.

Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:
  • Datev LODAS
  • Datev Lohn und Gehalt
  • SAP
  • Lexware
  • ADDISON
  • Stotax
  • Sage Business Cloud
  • WISO
  • lexoffice
  • AGENDA
  • und noch viele mehr

Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.

Die Erholungsbeihilfe bietet Arbeitgebern eine unkomplizierte und kostengünstige Methode, Mitarbeitern einen steuerbegünstigten Zuschuss zu gewähren. Der Zuschuss ist sozialversicherungsfrei und unterliegt nur einer pauschalen Steuer von 25 % durch das Unternehmen.

Der gesteigerte Jahreslohn trägt dazu bei, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern und ist ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung. Durch die Verknüpfung der zusätzlichen Zahlung mit einer Erholungsleistung profitiert das Unternehmen sowohl von der Erholung der Mitarbeiter als auch von deren gesteigerter Produktivität.