Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter:innen Steuerfreie
Gutscheine für
Mitarbeiter:innen einfach per App
Ob als monatliches Gehaltsextra, als Geschenk zu persönlichen Anlässen oder als Aufmerksamkeit für besondere Leistungen – die Gutscheine kommen 1:1 ohne steuerliche Abzüge bei Ihren Mitarbeiter:innen an.
Ob als monatliches Gehaltsextra
oder als Aufmerksamkeit – die
Gutscheine kommen 1:1 ohne
steuerliche Abzüge bei Ihren
Mitarbeiter:innen an.

Mitarbeiter:innen wertschätzen und Steuervorteile nutzen
Steuerfreies Gehaltsextra
Unternehmen und Mitarbeiter:innen profitieren gleichermaßen von der Lohn- und Steueroptimierung.
Flexibles Gutschein-Budget
Mitarbeiter:innen entscheiden selbst, wofür Sie ihr Guthaben einlösen - egal, ob Gutscheine zum Shoppen, Supermarktgutscheine oder Tankgutscheine.
Einfache Verwaltung
Die Einrichtung erfolgt einmalig in nur wenigen Minuten. Alle Budgets lassen sich jederzeit digital anpassen.
Mitarbeiter:innen wertschätzen und Steuervorteile nutzen
Selbst entscheiden, für was die Gutscheine eingesetzt werden
Ihre Mitarbeiter:innen können individuell entscheiden, wofür und wo sie ihre digitalen Geschenkkarten einlösen wollen - egal, ob direkt im Geschäft oder online.
Flexible Auswahl
Aus vielen verschiedenen Anbietern flexibel wählen.
Digitale Anwendung
Gutscheine digital per App direkt im Geschäft oder online einlösen.
Innovative Lösung
Mitarbeiter:innen mit einer modernen Lösung begeistern.
Starke Mitarbeiterbindung
Commitment mit einem steuerfreien Gehaltsextra erhöhen.
Steuerfreie Gutscheine ohne Aufwand für Ihr Unternehmen
Wir erledigen die Arbeit: Unsere digitalen Sachbezugsgutscheine sind gebrauchsfertig vorkonfiguiert, in nur wenigen Minuten eingerichtet und im Budget jederzeit individuell anpassbar.
Einmalige Einrichtung
Digitalen Sachbezug in nur wenigen Minuten einrichten.
Geringer Aufwand
Kein weiterer Verwaltungsaufwand erforderlich.
Automatisierter Prozess
Mitarbeiter:innen erhalten die Gutscheine automatisch per App.
Rechtskonforme Abrechnung
Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihre Lohnbuchhaltung.

So funktioniert der 50 Euro Sachbezug mit Gutscheinen
So funktioniert der
50 Euro Sachbezug

Kostenlose Einrichtung
Kostenlos registrieren, Mitarbeiter:innen anlegen und Gutscheinbudget konfigurieren.
Flexible Nutzung
Mitarbeiter:innen monatlich aus einer Vielzahl von Gutscheinen wählen lassen.
Digitale Anwendung
Gutscheine digital per App direkt im Geschäft oder online
einlösen.
Einfache Abrechnung
Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an Ihr gewünschtes Lohnprogramm.
Der Fachbegriff Sachbezug erklärt
Allgemeines zum
Sachbezug
Gutscheine sind die flexibelste Möglichkeit um den Sachbezug zu nutzen. Arbeitnehmer:innen erhalten sie zusätzlich zu ihrem vereinbarten Gehalt, was einen geldwerten Vorteil darstellt. Die Sachzuwendungen erfolgen in Form von Waren und Dienstleistungen und werden deshalb auch als Sachlohn bezeichnet.
Steuerliche Regelungen zum Sachbezug 2022
Seit 2022 hat sich die steuerfreie Sachbezugsgrenze auf 50 Euro erhöht (früher 44 Euro Sachbezug). Im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 sind klare Bedingungen festgelegt, unter denen Sachbezüge bis zur Freigrenze von 50 Euro für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen abgabenfrei sind.
Einsatzmöglichkeiten des Sachbezugs
Mitarbeiter:innen erhalten mit dem Sachbezug bis zu 600 Euro netto mehr pro Jahr. Dabei entscheiden sie selbst, wie sie ihr monatliches Guthaben einlösen möchten. So können Mitarbeiter:innen Gutscheine für größere Anschaffungen sammeln oder monatlich für kleine Extras einlösen.
Der Fachbegriff Sachbezug erklärt
Gutscheine sind die flexibelste Möglichkeit um den Sachbezug zu nutzen. Arbeitnehmer:innen erhalten sie zusätzlich zu ihrem vereinbarten Gehalt, was einen geldwerten Vorteil darstellt. Die Sachzuwendungen erfolgen in Form von Waren und Dienstleistungen und werden deshalb auch als Sachlohn bezeichnet.
Seit 2022 hat sich die steuerfreie Sachbezugsgrenze auf 50 Euro erhöht (früher 44 Euro Sachbezug). Im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 sind klare Bedingungen festgelegt, unter denen Sachbezüge bis zur Freigrenze von 50 Euro für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen abgabenfrei sind.
Mitarbeiter:innen erhalten mit dem Sachbezug bis zu 600 Euro netto mehr pro Jahr. Dabei entscheiden sie selbst, wie sie ihr monatliches Guthaben einlösen möchten. So können Mitarbeiter:innen Gutscheine für größere Anschaffungen sammeln oder monatlich für kleine Extras einlösen.
Steuerfrei und digital Wertschätzung zeigen mit Aufmerksamkeiten
Mit unserem Tool für 60 Euro Gutscheine können Sie Ihren Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen gratulieren - sei es die Hochzeit, die Geburt des Kindes oder der Geburtstag.
Persönliche Aufmerksamkeit
Mit persönlicher Nachricht per App eine Freude bereiten.
Freie Wahl
Über die Auswahl der Gutscheine selbst entscheiden lassen.
Automatisierte Geschenke
Gutscheine zu jährlichen Anlässen automatisch per App verschenken.
Blitzschnelle Einrichtung
Geringerer Zeitaufwand durch die schnelle Einrichtung.
Hohe Kostenersparnis
Steuern sparen bei einem Gehaltsextra von bis zu 180 Euro jährlich.

Aufmerksamkeiten als 60 Euro Gutscheine erklärt
Allgemeines zu Aufmerksamkeiten
Anlassgeschenke sind Geschenke an Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen. Mitarbeitergeschenke können in Form von Waren, Dienstleistungen und Gutscheine übergeben werden. Sie können auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug gewährt werden, was ein steuerfreies Gehaltsextra von 780 Euro ermöglicht.
Steuerliche Regelungen zu Aufmerksamkeiten
Aufmerksamkeiten sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geschenk muss zeitnah zum Anlass erfolgen und darf nicht bar oder über das Gehalt ausgezahlt werden. Für die Anzahl der Anlassgeschenke wird eine maximale Grenze von drei Geschenken pro Jahr empfohlen.
Einsatzmöglichkeiten von Aufmerksamkeiten
Mitarbeiter:innen können Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, die die Arbeit, Partnerschaft, Familie und eigenen Ereignisse betreffen, erhalten. Festtage wie Weihnachten, Pfingsten oder Ostern gelten hierbei nicht als persönliche Anlässe.
Aufmerksamkeiten als 60 Euro Gutscheine erklärt
Anlassgeschenke sind Geschenke an Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen. Mitarbeitergeschenke können in Form von Waren, Dienstleistungen und Gutscheine übergeben werden. Sie können auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug gewährt werden, was ein steuerfreies Gehaltsextra von 780 Euro ermöglicht.
Aufmerksamkeiten sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geschenk muss zeitnah zum Anlass erfolgen und darf nicht bar oder über das Gehalt ausgezahlt werden. Für die Anzahl der Anlassgeschenke wird eine maximale Grenze von drei Geschenken pro Jahr empfohlen.
Mitarbeiter:innen können Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, die die Arbeit, Partnerschaft, Familie und eigenen Ereignisse betreffen, erhalten. Festtage wie Weihnachten, Pfingsten oder Ostern gelten hierbei nicht als persönliche Anlässe.
Mit den Sachbezugsgutscheinen Steuern sparen -
Mehr netto vom brutto
Der digitale Sachbezug von Probonio ist die ideale Lösung, um Ihren Mitarbeiter:innen mehr netto vom brutto zu gewähren. Durch die steuerliche Befreiung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EstG können Ihre Mitarbeiter:innen eine attraktive Zusatzleistung von bis zu 780 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei erhalten.
Kalkulieren Sie Ihr jährliches Ersparnis durch steuerfreie Gutscheine
Geringe Kosten - Faire Konditionen
Steuerfreie Gutscheine
Freie Wahl aus einer Vielzahl digitaler Gutscheinkarten- 50€ Sachbezug
Monatliche Gutscheine per App
- 60€ Sachbezug
Personalisierte Aufmerksamkeit per App
- Steuerfreier Essenszuschuss
Essenszuschuss per App
- Flexibles Mobilitätsbudget
Mobilitätsbudget per App
- Flexible Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung per App
- Pay as you go
Nur für die Nutzer bezahlen, die aktiv sind
- Keine Vertragslaufzeit
Jederzeit kündbar ohne vertragliche Bindung
- Faire Konditionen
Keine Gebühren für Einrichtung und Service
- All-in-one
App & Arbeitgeberportal mitinbegriffen
- Flexibles Benefit-Budget
Mitarbeiter:innen wählen selbst ihre Benefits
Probonio Kombi-Paket
Alle Benefits in einem Paket- 50€ Sachbezug
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Mitarbeiter:innen wählen selbst ihre Benefits
Das sagen unsere Nutzer:innen
Das sagen unsere Nutzer:innen
“Die große Auswahl an Gutscheinkarten ist klasse. Einfach eine super App. Danke an das Probonio Team!”
“Ich freue mich jeden Monat wieder darauf, einen neuen Gutschein auszuwählen. Das fühlt sich immer wieder wie Geburtstag an.”
“Danke für das individuell abgestimmte Onboarding! Mein Ansprechpartner hat bei komplizierten Nachfragen stets Kompetenz bewiesen.”
Warum Probonio?
Flexibles Benefit-Budget
Konfigurieren Sie Ihr Benefit-Programm individuell auf Ihr Unternehmen und bieten Sie Mitarbeiter:innen die freie Auswahl aus vielen attraktiven Benefits.
Alle Benefits in einer App
Begeistern Sie Ihre Mitarbeiter:innen mit einer modernen Benefit-Lösung. Individualisieren Sie die App mit Ihrem Branding zur optimalen Wahrnehmung Ihrer Arbeitgebermarke.
Top Vertragskonditionen
Probonio bietet eine flexible und faire Vertragsgestaltung. Mit unserem Pay-as-you-go-Modell zahlen Sie nur die aktiv genutzten Benefits Ihrer Mitarbeiter:innen.

Ein Tool für alle Benefits
Unser nutzerfreundliches Probonio Arbeitgeber-Portal ermöglicht die zentrale und rechtskonforme Verwaltung aller Benefits.
Sie können jederzeit neue Mitarbeiter:innen mit nur wenigen Klicks hinzufügen oder entfernen, ausführliche Auswertungen einsehen oder auch das Branding mit einem individuellem Logo auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Alle Benefits in nur einer Lösung
Individuelle Konfiguration aller Benefits
Steuerkonforme Berichte für das Finanzamt
Einfache und rechtssichere Verwaltung
Jetzt persönlich beraten lassen
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Benefits-Experten - wir beantworten gerne Ihre individuellen Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Haben Sie noch offene Fragen?
FAQ für Arbeitgeber:innen
Mit dem steuerfreien Sachbezug erhalten Mitarbeiter:innen ein monatliches Gehaltsextra in Form von Warengutscheinen, die sie direkt mit der Probonio App online oder direkt vor Ort einlösen können. Da der Sachbezug bis zu einem monatlichen Betrag von bis zu 50 Euro abgabenfrei ist, können Mitarbeiter:innen von einem steuerfreien Gehaltsextra von bis zu 780 Euro netto jährlich profitieren.
Probonio bietet eine große Auswahl an Gutscheinen für Online-Shops wie z.B. About You oder Otto an.
Viele Gutscheine können sowohl per Barcode im Geschäft als auch direkt im Online-Shop des Gutscheingebers eingelöstwerden, wie es beispielsweise bei IKEA möglich ist. In unserer Probonio Mitarbeiter-App wird vor der Gutschein-Auswahl nochmal zusätzlich darauf hingewiesen, wo der jeweilige Gutschein einlösbar ist.
Die Möglichkeit zur Online-Nutzung der Gutscheine ist ein großer Vorteil im Vergleich zu Sachbezugskarten, welche in einem regionalen Setup online nicht einlösbar sind.
Online-Shops sind bei vielen Mitarbeiter:innen sehr beliebt, weshalb Probonio Gutscheine für mehr als 100 Online-Shops, wie z.B. About You, MediaMarkt, IKEA, Douglas oder Otto anbietet.
Aufgrund der strengen gesetzlichen Anforderungen an den Sachbezug können Online-Shops, deren Gutscheine bei Marketplace-Partnern einlösbar sind, nicht angeboten werden. Darunter fallen z.B. Amazon oder Zalando-Gutscheine. Anbieter wie Otto oder Douglas bieten zwar ebenfalls einen Marketplace, schließen jedoch die Einlösung für Waren bei den Marketplace-Partnern aus und somit als Sachbezug anerkannt.
Die Probonio Gutscheine sind bei mehr als 51.000 Akzeptanzstellen vor Ort und bei über 100 Online-Shops einlösbar. Davon gibt es ca. 4000 Tankstellen und ca. 10.000 Supermärkte.
Viele Mitarbeiter:innen nutzen das Gutschein-Budget für den regelmäßigen Einkauf beim Supermarkt, weshalb wir mit großen Supermarktketten wie z.B. REWE, Kaufland, Penny und LIDL kooperieren.
Supermärkte, die die Möglichkeit der Guthabenauszahlung anbieten (z.B. ALDI und EDEKA), können aufgrund der Regelungen zum Sachbezug nicht als Akzeptanzpartner angeboten werden.
Die Gutscheine sind i.d.R. 3 Jahre gültig. Einige unserer Gutscheine sind auch unbegrenzt gültig.
Ja, Gutscheine können gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Da alle Gutscheine digital gespeichert werden, sind sie sicher aufbewahrt und gehen nicht verloren.
Hinweise zur Einlösung finden Sie in der App unter dem entsprechenden Gutschein. Bei offenen Fragen, wende dich gerne jederzeit an unser Support-Team.
Ja, der Gutschein muss nicht in der gesamten Höhe verwendet, sondern kann in mehreren Teilbeträgen eingelöst werden.
Da Gutscheine auch nur teilweise eingelöst werden können, ist es möglich, dass Restguthaben auf dem Gutschein verbleibt. Dieses Guthaben kann für den nächsten Einkauf genutzt werden. Ihr Restguthaben ist in der App gespeichert und kann über den Link zum entsprechenden Händler abgefragt werden.
Mitarbeiter:innen erhalten mit dem Sachbezug bis zu 780 Euro netto mehr pro Jahr. Dabei entscheidest du selbst, wann und wo du das Guthaben einlösen möchten. So können Gutscheine z.B. für größere Anschaffungen oder Urlaubsreisen gesammelt oder für den regelmäßigen Einkauf im Supermarkt genutzt werden.
FAQ für Arbeitnehmer:innen
Arbeitgeber:innen können seit dem 01.01.2022 ihren Mitarbeiter:innen eine monatliche Sachleistung von bis zu 50 Euro monatlich bzw. bis zu 600 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, wodurch sich die Freigrenze des Sachbezugs von 44 Euro auf 50 Euro erhöht hat.
Folgende Regelungen gelten für den 50 Euro Sachbezug:
- Es darf keine Auszahlung des 50 Euro Sachbezugs über die Gehaltsüberweisung oder in bar erfolgen.
- Die Sachleistung muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden, wodurch eine Gehaltsumwandlung nicht möglich ist.
- Der 50 Euro Sachbezug muss in Form von Waren und Dienstleistungen erfolgen
- Der Betrag von 50 Euro monatlich (inkl. Umsatzsteuer) darf nicht überschritten werden - ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag des Sachbezugs steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Die Sachleistungen sollten in der Lohnabrechnung mit der Höhe des Sachbezugs und dem Tag des Erhalts berücksichtigt werden.
- Die Mitarbeiter:innen sind nicht dazu verpflichtet, den Sachbezug im Monat des Erhalts anzuwenden, sondern kann das Geld ansammeln.
Folgende Gutscheine und Geldkarten können zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber oder einem Dritten gewährt werden:
- Gutscheine oder Geldkarten […], die berechtigen, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins aus seiner eigenen Produktpalette zu beziehen […]; der Sitz des Ausstellers sowie dessen Produktpalette sind insoweit nicht auf das Inland beschränkt.
- Gutscheine oder Geldkarten […], die berechtigen, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland zu beziehen.
- Gutscheine oder Geldkarten […], die nur berechtigen, Waren oder Dienstleistungen ausschließlich aus einer sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungspalette zu beziehen; auf die Anzahl der Akzeptanzstellen und den Bezug im Inland kommt es deshalb hier nicht an. Nicht ausreichend ist hierfür die alleinige Bezugnahme auf eine Händlerkategorie […].
- Gutscheine oder Geldkarten […], die nur berechtigen, aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen Waren oder Dienstleistungen ausschließlich für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke im Inland zu beziehen (Zweckkarte); auf die Anzahl der Akzeptanzstellen kommt es nicht an.
Weitere Informationen zum Sachbezug finden Sie hier
- Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug: BMF-Schreiben
- Lohnsteuerliche Behandlung von Sachbezügen: § 8 Abs. 1 EStG
- Regelung der Freigrenze pro Monat: 8.1 Abs. 3 LStR/ § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Generell kann der Sachbezug für jede:n Mitarbeiter:in eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Auszubildende und Mini-Jobber:innen. Geschäftspartner:innen sind hierbei nicht mitinbegriffen.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter:innen pro persönlichem Anlass eine Aufmerksamkeit bis zu einem Betrag von 60€ steuer- und sozialversicherungsfrei übergeben.
Folgende Regelungen gelten für den 60 Euro Sachbezug:
Folgende Regelungen gelten für den 60 Euro Sachbezug:
- Es darf keine Auszahlung der 60 Euro mit der Gehaltsüberweisung oder in bar erfolgen.
- Das Anlassgeschenk muss in Form von Gutscheinen, Produkten oder Dienstleistungen erfolgen.
- Der Betrag von 60 Euro pro Anlass (inkl. Umsatzsteuer) darf nicht überschritten werden - ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag der Aufmerksamkeit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Die Anlassgeschenke sollten für die Mitarbeiter:innen auf dem Lohnkonto dokumentiert werden.
Zudem empfehlen wir, jährlich nicht mehr als drei Aufmerksamkeiten pro Mitarbeiter:innen zu verschenken.
Weitere Informationen zu den Aufmerksamkeiten finden Sie hier: R 19.6 LStR.
Generell können die Aufmerksamkeiten für jede:n Mitarbeiter:in eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Auszubildende und Mini-Jobber:innen. Geschäftspartner:innen sind hierbei nicht miteinbegriffen.
Die Aufmerksamkeiten können für folgende persönliche Anlässe verschenkt werden:
Anlässe in der Arbeit
- Rundes Firmenjubiläum
- Erster Arbeitstag im Unternehmen oder in einer neuen Position
- Beförderung
- Rückkehr nach längerer Zeit aufgrund von Krankheit oder Elternzeit
- Pensionierung
- Mahlzeiten bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen, wie bspw. bei Kundenterminen
Anlässe der Partnerschaft
- Verlobung
- Hochzeit
- Silberne Hochzeit
- Goldene Hochzeit
Anlässe der Familie
- Geburt des Kindes
- Taufe des Kindes
- Kommunion des Kindes
- Konfirmation des Kindes
- Firmung des Kindes
Eigene Anlässe
- Geburtstag
- Bestandene Prüfung
- Namenstag
Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass Festtage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht als persönliche Anlässe gelten.
Benefits, die ebenfalls unter den Sachbezug fallen, lassen sich nur bis zur Summe von 50 Euro monatlich mit der Gutscheinlösung von Probonio kombinieren. Unter den Sachbezug können z.B. der Fitnesszuschuss und das Gesundheitsbudget (bKV) fallen. So sind beispielsweise 25 Euro Zuschuss zur Urban Sports Club Mitgliedschaft und 25 Euro Gutscheinbudget möglich.
Bei Probonio lassen sich viele weitere Benefits kostenfrei und einfach integrieren.
Der Vorteil:
- Unsere Software warnt beim Überschreiten der Sachbezugsgrenzen
- Einfache Ansicht und Verwaltung aller Benefits
- Mitarbeiter:innen haben Zugriff auf alle Benefits in einer App
- Der finanzielle Vorteil aller Benefits wird den Mitarbeiter:innen visualisiert
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne jederzeit oder sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner einfach auf die gewünschte Integration an.
Andere Benefits, wie z.B. der Essenszuschuss, Mobilitätszuschuss oder Internetzuschuss fallen unter andere steuerliche Regelungen und lassen sich zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug anbieten.
In den letzten Jahren wurden die Prepaid-Kreditkarten durch den Gesetzgeber noch stärker eingeschränkt. Aufgrund dessen wechseln immer mehr Unternehmen zu flexibleren Gutscheinlösungen.
Vorteile der steuerfreien Gutscheine als Sachbezug:
- Das Gutscheinbudget ist deutschlandweit und nicht nur regional einlösbar
- Das Gutscheinbudget ist auch online einlösbar
- Einfachere und schnellere Einrichtung
- Keine Kosten und Lieferzeiten für Karten
- Bei Verlust keine Neubestellung der Karte nötig, sondern einfaches Zurücksetzen des Passworts
- Jederzeit Zugang zu den Gutscheinen, da die Einlösung über das Smartphone erfolgt
Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen (z.B. ältere Kollegen ohne Smartphone) eine Sachbezugskarte gegenüber den Gutscheinen bevorzugen, sprechen Sie uns gerne an. Bei Probonio können Mitarbeiter:innen zwischen Gutscheinen und Sachbezugskarte wählen.
Seit dem 01.01.2020 wurde der Sachbezug stark eingeschränkt, wovon insbesondere Sachbezugskarten stark betroffen worden sind (hier sind z.B. keine Online-Zahlungen mehr erlaubt).
Die digitale Gutscheinlösung von Probonio ist jedoch auch 2022 weiterhin rechtskonform.
So stellen wir kontinuierlich die Rechtskonformität unserer Lösung sicher:
Entwicklung zusammen mit Steuerexperten
Probonio wurde zusammen mit Steuerexperten, sowie Fachanwälten für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht entwickelt und erfüllt somit alle rechtlichen Voraussetzungen, wie z.B. die Zusätzlichkeitserfordernis und die Einhaltung der Sachbezugsgrenzen.
Bestätigung durch das Bundesministerium für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt im neuesten Schreiben vom 15. März 2022 erneut das Vorgehen von Probonio. Das komplette Schreiben finden Sie im PDF des Bundesfinanzministeriums.
Bestätigung durch Finanzämter
Die Sachbezugslösung von Probonio wurde deutschlandweit von zahlreichen Finanzämtern geprüft und bestätigt. Wenn Sie dennoch eine eigene Bestätigung wünschen, helfen wir Ihnen gerne eine Anrufungsauskunft bei Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt zu stellen.
Regelmäßige Prüfung aller Gutscheine durch Steuerexperten und Finanzämter
Die über Probonio verfügbaren Händlergutscheine werden regelmäßig durch unsere Steuerexperten überprüft und durch Finanzämter bestätigt. Dabei werden die Gutscheine z.B. auf die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) überprüft (z.B. Einschränkung der Marketplace-Regelung, Ausschluss der Auszahlung des Guthabens, etc.).
Das Onboarding auf die Probonio Lösung ist kostenfrei und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Neben der Zusendung von Infomaterial in Ihrem Corporate Design, bieten wir Ihnen eine persönliche Vorstellung unseres Produkt inklusive einer Q&A Session vor Ihren Mitarbeiter:innen an. Sowohl während dem Onboarding als auch danach steht Ihnen jederzeit Ihr persönliche:r Ansprechpartner:in zur Verfügung.
Neben der manuellen Anlage von Mitarbeiter:innen, bietet unsere Software die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen und Benefits per Excel-Import zu konfigurieren.
Interessant für größere Unternehmen sind auch unsere Schnittstellen zu HR-Softwarelösungen, wie beispielsweise Personio, zum einfachen Import und dem Synchronisieren von Personaldaten.
Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen.
Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an. Probonio
erledigt z.B. folgendeAufgaben für Sie:
- Guthabenaufladung über den Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)
- Kauf und Verteilung der Gutscheine
- Regelmäßige Prüfung der Gutscheine auf rechtliche Anforderungen
- Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
- Persönlicher Support für Ihre Mitarbeiter:innen
Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter:innen mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter:innen automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen.
Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält einmal monatlich eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an. Die monatliche Abrechnung der Sachbezüge lässt sich vermeiden, indem Sie eine Aufzeichnungserleichterung bei Ihrem Finanzamt beantragen. Wir stellen Ihnen hierfür gerne eine kostenfreie Vorlage zur Verfügung.
Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:
- Datev LODAS
- Datev Lohn und Gehalt
- SAP
- Lexware
- ADDISON
- Stotax
- Sage Business Cloud
- WISO
- lexoffice
- AGENDA
- und noch viele mehr
Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle, können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.