Das Wichtigste in Kürze
Geldwerte Vorteile erfolgen zusätzlich zum Gehalt in Form von Waren und Dienstleistungen.
Für die verschiedenen geldwerten Vorteile müssen bestimmte Freigrenzen und Freibeträge berücksichtigt werden.
Durch die zusätzlichen Leistungen können Arbeitgeber je nach Vorteil Steuern und Abgaben sparen im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Inhalt
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachzuwendung, auch Sachbezug oder Sachleistung genannt, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbieten. Grundsätzlich erfolgt ein geldwerter Vorteil dabei nicht in Form einer Geldauszahlung, sondern als Waren oder Dienstleistungen. Der als geldwerte Vorteil definierte Betrag ist immer der Wert des Sachbezugs, den der Mitarbeiter bei eigener Finanzierung bezahlen müsste.
Die gewährten Sachbezüge sind hierbei für Mitarbeiter günstiger oder sogar kostenlos. Je nachdem, um was es sich handelt, müssen die Sachzuwendungen unterschiedlich über die Lohnabrechnung versteuert werden oder sind durch Freibeträge im besten Fall sogar steuerfrei. Aufgrund der steuerlichen Begünstigungen bieten sich geldwerte Vorteile als passende Alternative zu herkömmlichen Gehaltserhöhungen an, da sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber Kosten sparen können.
Weitere Ideen für moderne Mitarbeiter-Benefits finden Sie hier.
Um das Thema geldwerter Vorteil richtig zu verstehen, ist es zunächst wichtig, den Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze zu verstehen:
Es ist wichtig, die individuellen steuerlichen Bemessungsgrenzen zu berücksichtigen, um zu prüfen, ob sich der geldwerte Vorteil tatsächlich mehr lohnt als eine einfache Gehaltserhöhung. Besonders in kleineren Unternehmen oder Startups, die möglicherweise nicht in der Lage sind, hohe Gehälter zu zahlen, können geldwerte Vorteile in der Regel den Verhandlungsspielraum erweitern.
Die Höhe des Freibetrags hängt immer von der jeweiligen Sachleistung ab. Deshalb haben wir alles Wichtige zu den verschiedenen Sachleistungen zusammengefasst:
Durch einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge können sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter Kosten sparen: Die betriebliche Altersvorsorge bietet durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile eine geeignete Alternative zur Gehaltserhöhung.
Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet Arbeitgebern eine steuerfreie Möglichkeit, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit verschiedenen Gesundheitsleistungen zu unterstützen. Hierbei kann es sich um verschiedene innerbetriebliche oder auch externe Kurse wie bspw. zur Bewegungsförderung oder Suchtprävention handeln.
Mit Fahrtkostenzuschüssen haben Unternehmen sowohl die Möglichkeit, Fahrtkosten mit einem eigenen Fahrzeug zum Arbeitsort als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bezuschussen. Je nach Mobilitätsmittel und Fahrtweg können die Kosten steuerfrei oder steuerbegünstigt erstattet werden.
Weitere Infos zu Fahrtkostenzuschüssen finden Sie auch hier.
Auch Dienstfahrräder dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter als geldwerten Vorteil übergeben. Hierbei muss das Dienstfahrrad zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, um die Steuerfreiheit sicherzustellen. Arbeitgeber können beim Firmenrad zwischen zwei unterschiedlichen Varianten wählen:
Weitere Infos zum Dienstfahrrad und dessen Versteuerung finden Sie in diesem Artikel.
Tankgutscheine sind aufgrund ihrer nützlichen Anwendung eines der beliebtesten Sachbezüge. Wichtig ist, dass die Gutscheine zusätzlich zum Lohn und nicht in Form von Bargeld ausgegeben werden. Werden zusätzlich die folgenden Bedingungen eingehalten, bleiben die Tankgutscheine für Arbeitgeber und Mitarbeiter als 50 Euro Sachbezug steuerfrei.
ODER
Weitere Infos zu Tankgutscheinen finden Sie in diesem Artikel.
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Auch generelle Gutscheine für Mitarbeiter für bspw. Supermärkte, Shopping-Anbieter oder Drogeriemärkte können Arbeitgeber über den 50 Euro Sachbezug steuerfrei anbieten. Werden die Gutscheine zusätzlich zum Gehalt und nicht als Barlohn gewährt, bleiben diese unter Einhaltung der Vorgaben von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG steuerfrei:
ODER
Weitere Infos zum Angebot von steuerfreien Gutscheinen finden Sie hier.
Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Freude zu einem persönlichen Anlass bereiten, können sie dies steuerfrei als Aufmerksamkeiten umsetzen. Hierbei kann es sich bspw. um Blumen, Pralinen oder auch Gutscheine handeln. Geschenke für persönliche Anlässe im Leben des Mitarbeiters wie bspw. Hochzeiten oder Geburtstage sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuerfrei.
Weitere Infos zu Aufmerksamkeiten finden Sie hier.
Personalrabatte auf die firmeneigenen Waren und Dienstleistungen sind ein häufig eingesetztes Mitarbeiter-Benefit. Bis zu einem bestimmten Freibetrag sind Mitarbeiterrabatte als geldwerter Vorteil sogar komplett steuerfrei.
Der Essenszuschuss bietet Unternehmen die optimale Möglichkeit, ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss zum arbeitstäglichen Mittagessen bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei:
Weitere Hinweise zum Sachbezugswert für Verpflegung finden Sie hier.
Vor allem aufgrund der steigenden Beliebtheit von Homeoffice werden Internetzuschüsse zur privaten Internetnutzung immer häufiger als Mitarbeiter-Benefit eingesetzt. Sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber können hierbei von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
Kindergartenzuschüsse werden Mitarbeitern grundsätzlich nicht als geldwerter Vorteil angerechnet und sind für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerfrei. Auch hierfür gelten bestimmte Regelungen.
Weitere Infos zum Kindergartenzuschuss finden Sie hier.
Grundsätzlich sind Fort- und Weiterbildungen als geldwerter Vorteil anzusehen. Jedoch können die Fortbildungskosten auch ohne Freibetrag steuer- und abgabenfrei vom Arbeitgeber erstattet werden, sofern die Fort- und Weiterbildungen vorwiegend das eigenbetriebliche Interesse vertreten. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen der Fall:
Dienstwohnungen werden bspw. Beamten oder Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes kostenlos oder günstiger bereitgestellt. Sie gelten grundsätzlich als geldwerter Vorteil und müssen als Sachbezug versteuert werden.
Den beliebtesten geldwerten Vorteil stellt der klassische Firmenwagen dar. In den meisten Fällen wird das Fahrzeug-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung angeboten, sprich ein Teil des Gehalts wird für die Kosten des Fahrzeugs vom Arbeitgeber einbehalten. Im Gegenzug können die Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen. Die private Nutzung erfordert von den Mitarbeitern die Versteuerung und Angabe in der Steuerklärung als geldwerten Vorteil.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen berechnet werden kann. Wie diese Möglichkeiten aussehen, fassen wir im Folgenden für Sie zusammen.
Wird der Firmenwagen auch privat viel genutzt, findet überwiegend die Ein-Prozent-Regelung Anwendung. Hierbei wird der Brutto-Inlandslistenpreis des Firmenwagens mit monatlich 1% versteuert. Zusätzlich wird der Brutto-Inlandslistenpreis noch mit monatlich 0,03% für jeden Kilometer zwischen Arbeits- und Wohnort versteuert.
Rechenbeispiel:Versteuerung mit 1%
40.000 Euro Neupreis * 1% = 400 Euro
Versteuerung mit 0,03%
40.000 Euro Neupreis * 10 Kilometer * 0,03% = 120 Euro
Gesamter geldwerter Vorteil
400 Euro + 120 Euro = 520 Euro
Somit erhöht der geldwerte Vorteil das Bruttoeinkommen auf 4.520 Euro monatlich, wodurch zukünftig 4.520 Euro Bruttogehalt versteuert und darauf auch Sozialabgaben geleistet werden.
Die Rechnung zeigt, dass die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort und der Preis des Firmenwagens ausschlaggebend dafür sind, wie hoch der geldwerte Vorteil letztendlich ist. Je höher der geldwerte Vorteil ist, desto mehr muss auch vom Gehalt versteuert werden. Dementsprechend müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter individuell abwägen, ob sich die Ein-Prozent-Regelung positiv auswirkt.
Im Gegensatz zur Ein-Prozent-Regelung wird das Fahrtenbuch überwiegend für Firmenwägen angewendet, die mehr dienstlich genutzt werden. Im Fahrtenbuch werden die getätigten Fahrten schriftlich notiert.
Ist der Firmenwagen bereits im Vorjahr genutzt worden, darf bei der Berechnung des geldwerten Vorteils über das Fahrtenbuch monatlich 1/12 des Privatanteils im vorherigen Jahr angesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, können vorläufig monatlich 0,001% des Brutto-Inlandslistenpreises für jeden privat gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Die Differenz muss aber nach Jahresende wieder nachversteuert werden.
Rechenbeispiel:Unterjährige Versteuerung mit 0,001%
5.000 km * 50.000 Euro Neupreis * 0,001% = 2.500 Euro
Versteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres
15.000 Euro Gesamtaufwendungen / 20.000 km gefahrene Kilometer * 5.000 km privat gefahrene Kilometer = 3.750 Euro
Nachversteuerung
3.750 Euro – 2.500 Euro = 1.250 Euro
Geldwerter Vorteil zur Ansetzung im Folgejahr
3.750 Euro * 1/12 = 312,50 Euro monatlich
Der geldwerte Vorteil von 312,50 Euro monatlich muss für das Folgejahr als vorläufiger Versteuerungswert angesetzt werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird auch dieser Wert wieder angepasst.
Die Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens erfolgt 2023 unabhängig vom Kaufpreis immer mit einem festen Satz von 0,5 Prozent. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um ein gebrauchtes oder neues Elektrofahrzeug handelt.
Für die steuerliche Begünstigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:ODER
Die Viertel-Regelung findet bei der Berechnung des steuerpflichtigen Betrags bei der Nutzung eines Elektro-Dienstwagens Anwendung.
Bei einem konventionellen Verbrenner als Firmenwagen muss im Rahmen der Ein-Prozent-Regel 1% des Brutto-Inlandslistenpreises als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2020 gilt für elektrische Dienstwägen bis zu einem Wert von 60.000 Euro nur noch ein Viertel dieses Betrags, also 0,25 Prozent.
Gemäß §8 des Einkommensteuergesetzes wird jeder geldwerte Vorteil, der mit einem Sachbezug zusammenhängt, als Einnahme betrachtet und somit als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen angesehen. Ein geldwerter Vorteil wird jedoch steuerfrei, wenn die Sachzuwendung vor allem den Interessen des Unternehmens dient.
Für folgende Beispiele liegt ein betriebliches Interesse vor:Tipp: Kostenlos Obst, Mineralwasser, Fruchtsäfte und Kaffee im Unternehmen können steuerfrei als Aufmerksamkeit zur Verfügung gestellt werden und gelten nicht als geldwerter Vorteil
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Sachzuwendungen werden auf der Lohnabrechnung zum Bruttogehalt hinzugefügt, was auch Auswirkungen auf die Beiträge zur Lohnsteuer und Sozialversicherung hat. Die Berechnung auf der Lohnsteuerabrechnung sieht wie folgt aus:
Bruttoentgelt + Sachleistungen oder geldwerter Vorteil = Gesamtbrutto
Von diesem Gesamtbrutto werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Beitrag zur Sozialversicherung abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln. Die Sachleistung muss dann vom Bruttoentgelt abgezogen werden. Das Ergebnis ist das Gesamtnetto, das dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Weitere Infos zur Lohnabrechnung von Sachbezügen finden Sie in diesem Artikel.
Steuerbegünstigte bzw. steuerfreie geldwerte Vorteile sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vorteilhaft. Arbeitnehmer können ihre Abgaben spürbar reduzieren, während Unternehmen die Ausgaben von der Steuer absetzen können und sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sparen. Daher kann es für Mitarbeiter und Unternehmer lukrativer sein, steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsextras auszuhandeln, wie bspw. Mobilitätszuschüsse, Kindergartenzuschüsse, Essenszuschüsse oder steuerfreie Gutscheine.
Die Abrechnung von geldwerten Vorteilen verursacht mit den richtigen Benefit-Anbietern nur geringen Aufwand, da durch die Digitalisierung die Prozesse komplett automatisiert ablaufen. Auch die regelmäßig verändernden Freigrenzen, Freibeträge und steuerlichen Regelungen behalten Benefit-Anbieter durch die Berücksichtigung der Gesetzeslage im Auge. So können Arbeitgeber einerseits Kosten sparen und gleichzeitig von geringeren Zeitaufwänden profitieren.
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