Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für die Betriebsrente

Das Wichtigste in Kürze

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Sie können als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter mit einem steuerbegünstigten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge unterstützen.

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Mit dieser Betriebsrente erhalten Ihre Mitarbeiter einen zusätzlichen Beitrag im Rentenalter, der sie bei einem geringeren Einkommen unterstützt.

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Pro Monat können Sie Ihren Mitarbeitern mit staatlichen Erleichterungen einen maximalen Beitrag von 302 Euro zur bAV gewähren.

Was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge, oft auch Betriebsrente genannt, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einer Versicherung zu unterstützen, die sie im Rentenalter oder bei einer Berufsunfähigkeit entlastet. Da die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter abgezogen werden, reduzieren sich für diese die Steuern und für Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Sie als Arbeitgeber haben bei der betrieblichen Altersvorsorge sogar die Pflicht, dass Sie Ihren Mitarbeitern diese Entgeltumwandlung (= Umwandlung von Bruttogehalt in bAV-Beiträge) für die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Ihre Mitarbeiter erhalten dadurch ein geringeres Bruttogehalt, da Sie die Differenz in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente sieht wie folgt aus:

  • Ihre Mitarbeiter möchten eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, welche von Ihnen mit mindestens 15% der Mitarbeiter-Beiträge bezuschusst werden muss. Hierbei müssen Sie mit den entsprechenden Mitarbeiter abstimmen, wie viel Sie letztendlich bezuschussen.
  • Sie schließen daraufhin einen Versicherungsvertrag ab. In diesem ist aufgeführt, welche Versicherung Sie gewählt haben, Beginn und Ende der Versicherung und die Höhe der Beiträge aus der Gehaltsumwandlung und Ihres Zuschusses.
  • Nach Bestätigung der Versicherung zahlen Sie jeden Monat den vereinbarten Betrag in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Wichtige Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge 2024

Sie selbst können seit 2024 pro Mitarbeiter einen zusätzlichen sozialversicherungsfreien Zuschuss in Form der Entgeltumwandlung von maximal 302 Euro monatlich, sprich 3.624 Euro pro Jahr, gewähren. Bis zu einem monatlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge von 604 Euro monatlich, sprich jährlich 7.248 Euro, fällt zudem keine Lohnsteuer an. Somit werden bei einer Ansparphase über die Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben und Steuern fällig, wodurch die betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Höhe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge jährlich variiert, da sie an die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung angepasst werden.

Folgende Regelungen gelten für die betriebliche Altersvorsorge:

  • Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einen Vertrag für eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung für Ihre Mitarbeiter abzuschließen, sofern diese den Wunsch danach äußern.
  • Im Falle einer Entgeltumwandlung sind Sie dazu verpflichtet, mindestens 15% der Beiträge Ihrer Mitarbeiter zu bezuschussen. Dies entspricht grob dem Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge, das Sie durch die Entgeltumwandlung erhalten.

Beispiel für die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber

Ihr Mitarbeiter äußert den Wunsch, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Er verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und möchte den Höchstbetrag von 302 Euro monatlich als Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlen.

Sie als Arbeitgeber müssen mindestens 15% des Beitrags, sprich 15% der 302 Euro (=45,30 Euro), bezuschussen. Allerdings entscheiden Sie sich dazu, zusätzliche 5% zu bezuschussen, wodurch Sie mit 20% von 302 Euro einen Zuschuss von 60,40 Euro gewähren.

Ihr Mitarbeiter zahlt somit einen jährlichen Beitrag von 3.624 Euro vom Bruttogehalt ein, während Sie einen Zuschuss von 724,80 Euro pro Jahr gewähren. Somit beläuft sich die jährliche Einzahlung in die Versicherung auf 4.348,80 Euro.

Da Ihr Mitarbeiter selbst jährlich nicht mehr als 3.624 Euro einzahlt, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zudem muss auch keine Lohnsteuer bezahlt werden, da insgesamt nicht mehr als 7.248 Euro in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Der Steuervorteil: Ihr Mitarbeiter zahlt aufgrund der Entgeltumwandlung den Beitrag vom Bruttogehalt, wodurch sich das Nettogehalt nur um rund die Hälfte des Beitrags, sprich ca. 150 Euro verringert.

Wie funktioniert die Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge als Entgeltumwandlung?

Die betriebliche Altersvorsorge muss für Ihre einzelnen Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung monatlich erfasst werden.

Folgende Aspekte sind für die Buchhaltung zu beachten:

  • Das Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter verringert sich in der Lohnbuchhaltung um den Beitrag in die Versicherung.
  • Der steuerfreie Beitrag für die bAV wird in der gleichen Höhe erfasst.
  • Bis zu einem Betrag von 3.624 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Bis zu einem Betrag von 7.248 Euro fällt keine Lohnsteuer an.

Einsatzmöglichkeiten der Betriebsrente

Die betriebliche Altersvorsorge bzw. Betriebsrente kann in Form von verschiedenen Versicherungsarten umgesetzt werden. Hierbei ist es sinnvoll, sich sowohl als Arbeitgeber als auch als Mitarbeiter zu verschiedenen Versicherungsmodellen beraten zu lassen.

Folgende Möglichkeiten gibt es für die betriebliche Altersvorsorge:

  • Sie schließen für Ihre Mitarbeiter eine Direktversicherung ab, bei der über die Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss in die Versicherung eingezahlt wird. Die Versicherung investiert das Geld dann in kosteneffiziente ETFs und Indexfonds.
  • Sie vereinbaren mit Ihrem Mitarbeiter eine Rentenzahlung über die Direktzusage / Pensionszusage, die Sie dann über Entgeltumwandlung an die entsprechende Versicherung weiterleiten.

Folgende drei Versicherungsformen der betrieblichen Altersvorsorge werden separat von Ihrem Unternehmen organisiert:

  • Sie schließen für Ihren Mitarbeiter einen Vertrag mit einer Unterstützungskasse ab, bei der über die Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss eingezahlt wird. Die Einzahlungen aus der Entgeltumwandlung sind in unbegrenzter Höhe steuerbefreit, wodurch sich diese Variante für Personen mit hohem Einkommen lohnt.
  • Sie schließen für Ihren Mitarbeiter einen Vertrag mit einer Pensionskasse ab, bei der über die Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss in die Versicherung eingezahlt wird. Die Versicherung investiert das Geld dann in Anleihen.
  • Sie schließen für Ihren Mitarbeiter einen Vertrag für Pensionsfonds ab, bei der über die Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss in die Versicherung eingezahlt wird. Die Versicherung investiert das Geld dann in Fonds.

Sofern es zu einem Arbeitgeberwechsel kommt, können Ihre Mitarbeiter bei einer Direktversicherung - falls der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge nicht übernimmt - den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, die Versicherung aufgrund des neuen Arbeitgebers zu wechseln und die bereits getätigten Einzahlungen zu übertragen.

Wie wird die Betriebsrente ausgezahlt?

Die Auszahlung der Betriebsrente erfolgt meist im regulären Rentenalter, kann jedoch auch bereits ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden. Versicherungsverträge, die bereits vor dem Jahr 2012 abgeschlossen worden sind, ermöglichen auch eine Auszahlung ab dem 60. Geburtstag.

Grundsätzlich kann die Auszahlung der Betriebsrente durch das Kapitalwahlrecht auf drei verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Mitarbeiter lassen sich Ihre betriebliche Altersvorsorge als monatliche Rente bis zu Ihrem Lebensende auszahlen.
  2. Mitarbeiter lassen sich den gesamten eingezahlten Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einmalig (zu 100%) ausbezahlen und erhalten somit keine weitere Rentenzahlung mehr.
  3. Mitarbeiter lassen sich einen Teil des gesamten eingezahlten Betrags (meist 30%) auszahlen und erhalten den Rest als monatliche Rente bis an ihr Lebensende.

Wie wird die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert?

Unabhängig von der gewählten Variante der Auszahlung müssen die ausbezahlten Beträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz voll versteuert werden. Dieser Steuersatz wird jedoch im Rentenalter geringer ausfallen, da die Einnahmen hierbei deutlich geringer ausfallen.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer fallen im Rentenalter noch Sozialabgaben (durchschnittlich ca. 15,5%) an, sprich Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass aufgrund der Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben geleistet werden. Mitarbeiter mit einer privaten Krankenversicherung müssen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zur Entlastung der Betriebsrentner seit dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag von 173,25 Euro (Jahr 2024) festgelegt worden. Dadurch müssen nur Personen, die eine höhere Betriebsrente als 173,25 Euro erhalten, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.

Welche Mitarbeiter können die betriebliche Altersvorsorge beanspruchen?

Prinzipiell können alle Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge beanspruchen.

Gesetzliche Grundlagen

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