Firmenfitness:
So funktioniert der Zuschuss zum Fitnessstudio als Sachbezug vom Arbeitgeber

Benefit-Experte
Simon Thiel

Benefit-Experte

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aktualisiert am 02. Januar 2024

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Lesezeit: 7 Minuten

Fitnessstudio vom Arbeitgeber bezahlt

Das Wichtigste in Kürze

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Die betriebliche Gesundheitsförderung muss genauso wie der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.

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Mit Urban Sports Club über Probonio können Mitarbeiter sich auch jeden Monat flexibel entscheiden, ob sie lieber steuerfreie Gutscheine oder Firmenfitness bei Urban Sports Club nutzen möchten.

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Arbeitgeber bieten mit Angeboten für Firmenfitness einen attraktiven Benefit.

Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio über den Sachbezug steuerfrei bezahlen?

Über den Sachbezug haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das Fitnessstudio steuerfrei zu finanzieren. Aufgrund der steuerlichen Begünstigung ist das Fitnessstudio als Sachzuwendung ein besonders beliebter Mitarbeiter-Benefit und eine häufig genutzte Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung.

Aufgrund der genauen Vorschriften für den Sachbezug, müssen Arbeitgeber folgende Regelungen beachten:

Die Sachbezugsfreigrenze 2024

Die Sachbezugsfreigrenze ist 2022 von 44 Euro erhöht worden und beträgt nun im Jahr 2024 50 Euro monatlich je Mitarbeiter. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu diesem Betrag steuerfreie Sachleistungen gewähren kann. Wird diese Freigrenze überschritten, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.

Im Rahmen der 50 Euro je Mitarbeiter können beliebige Angebote oder Kurse als Sachzuwendung gewährt werden. Auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften, die den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht übersteigen, können unter den Sachbezug fallen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Jahresverträge abzuschließen.

Die Voraussetzungen für das Fitnessstudio als Sachbezug 2024

Damit das Fitnessstudio als Sachbezug steuerfrei bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen und darf nicht als Ersatz für Gehaltszahlungen dienen.
  • Der Arbeitgeberzuschuss muss für ein bestimmtes Fitnessstudio oder für eine bestimmte Fitnesskette gelten - die Mitarbeiter können nicht frei entscheiden, wo sie trainieren möchten.
  • Der Zuschuss darf nicht in bar ausgezahlt werden.

Arbeitgeber müssen hierbei darauf achten, dass die Firmenfitness zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 34 EStG) und somit nicht in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert wird. Zudem ist es wichtig, dass der Firmenfitness-Vertrag nicht zwischen dem Mitarbeiter und dem Fitnessanbieter besteht und das Unternehmen den Fitnessstudio-Beitrag im Nachhinein erstattet.

In Bezug auf Mitgliedschaften müssen die Beiträge monatlich eingezogen werden. Zudem muss der Mitgliedsvertrag als Voraussetzung für den Sachbezug monatlich kündbar sein.

Wie werden höherpreisige Mitgliedschaften für Firmenfitness versteuert?

Möchte der Arbeitgeber mit einem Zuschuss zum Fitnessstudio die Mitgliedschaft für seine Mitarbeiter vollständig übernehmen, die die monatlichen Kosten von 50 Euro übersteigt, ist dies nicht möglich. Es können nur Sachzuwendungen, die unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, steuerfrei erstattet werden. Jedoch können Mitarbeiter den Restbetrag, der die Grenze von 50 Euro übersteigt, selbst hinzuzahlen.

Über § 37b EstG können Sachbezüge zudem bis zu einer jährlichen Summe von 10.000 Euro je Mitarbeiter pauschal mit 30% versteuert werden. Somit können Arbeitgeber auch bei höheren Beträgen noch von Steuerersparnissen bei der Erstattung einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft profitieren.

Wie funktioniert ein Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeberzuschuss zum Fitnessstudio kann auf unterschiedlichen Wegen gewährt werden:

  1. Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Gutschein für ein Fitnessstudio zur Verfügung. Somit erfolgt hier keine Zuwendung in Form von Barlohn, sondern als Gutschein, der für die Nutzung des entsprechenden Fitnessstudios eingesetzt werden kann. Auch hierbei darf die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten werden, damit die Sachzuwendung steuerfrei bleibt. Weitere Informationen zu steuerfreien Gutscheinen finden Sie hier.
  2. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem bestimmten Fitnessstudio ab. Dies bringt den Vorteil, dass der Mitarbeiter die Mitgliedschaft steuerbegünstigt nutzen kann und im besten Fall sogar die Gesamtkosten vom Arbeitgeber getragen werden. Der Firmenfitness Anbieter Urban Sports Club bietet bspw. eine monatlich kündbare Mitgliedschaft von 49,90 Euro an, die komplett über den Sachbezug steuerfrei vom Arbeitgeber finanziert werden kann.
  3. Der Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeiter die Kosten für eine Mitgliedschaft, die der Arbeitnehmer selbst abgeschlossen hat. Hierbei wäre jedoch keine Abrechnung über den Sachbezug möglich, da der Vertrag zwischen dem Fitnessstudio und dem Mitarbeiter läuft und von Seiten des Arbeitgebers hier nur eine Erstattung erfolgen kann.

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Fitnessstudio als steuerfreier Sachbezug

Zählt das Fitnessstudio vom Arbeitgeber zur betrieblichen Gesundheitsförderung?

Grundsätzlich können Mitgliedschaften für Fitnessstudios, die der Arbeitgeber erstattet, nicht unter die Regelungen der betrieblichen Gesundheitsförderung fallen. Allerdings gibt es die Option, geprüfte Kurse, die unter die Kriterien von §§ 20, 20b SGB V fallen, als betriebliche Gesundheitsförderung zu erstatten. Wichtig ist hierbei seit 2019, dass die Kurse zertifiziert sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Yoga-, Pilates- oder Rückenkurse handeln.

Falls die zertifizierten Kurse in einem Fitnessstudio durchgeführt werden, kann jedoch das Unternehmen einen Vertrag mit diesem Fitnesscenter abschließen, um den Mitarbeitern die Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen. Wichtig ist hierbei, dass im Vertrag die alleinige Nutzung dieser Kurse festgelegt ist.

Im Folgenden haben wir nochmal die wichtigsten Regelungen für die betriebliche Gesundheitsförderung zusammengefasst:

  • Die betriebliche Gesundheitsförderung muss genauso wie der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
  • Die genutzten Leistungen müssen sich auf die Vermeidung von Krankheitsrisiken und Förderung der Gesundheit ausrichten.
  • Der Steuerfreibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung liegt bei 600 Euro jährlich je Mitarbeiter. Wird der Betrag überschritten, wird dieser sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Bringt die Abrechnung von Fitnessangeboten über den Sachbezug oder als betriebliche Gesundheitsförderung mehr Vorteile?

Beide Varianten bringen gewisse Vorteile mit sich, welche Arbeitgeber individuell für sich abwägen müssen.

Fitnessstudio als steuerfreier Sachbezug:

  • Flexibel als steuerfreier Gutschein oder Vertragsübernahme möglich
  • Bis zu 50 Euro monatlich komplett steuer- und abgabenfrei
  • Keine Bindung an zertifizierte Kurse
  • Auch Mitgliedschaften mit einem Beitrag von über 50 Euro können bezuschusst werden, sofern der Mitarbeiter den Restbetrag selbst übernimmt

Zertifizierte Kurse als betriebliche Gesundheitsförderung:

  • Unterstützung gezielter Maßnahmen, um Krankheitsrisiken zu verringern
  • Förderung der Mitarbeitergesundheit
  • Bis zu 600 Euro jährlich komplett steuer- und abgabenfrei

Wie funktioniert Firmenfitness mit Urban Sports Club als Sachbezug vom Arbeitgeber?

Immer mehr Arbeitgeber setzen auf einen Zuschuss zum Fitnessstudio als Mitarbeiter-Benefit, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dabei bieten sich verschiedene Anbieter an, die Lösungen für das Fitnessstudio als Sachbezug vom Arbeitgeber anbieten. Der beliebteste Anbieter für Firmenfitness als Sachbezug ist Urban Sports Club.

Urban Sports Club ist ein Anbieter von Firmenfitness-Lösungen, der es Mitarbeitern ermöglicht, aus einer großen Anzahl an Fitnessstudios und Sportarten zu wählen. Hierbei sind Angebote für Krafttraining, Yoga, Schwimmen, Klettern, Wellness oder Online-Kurse enthalten und an über 6.000 Partner-Standorten deutschlandweit nutzbar. Die Mitarbeiter können flexibel ihr individuelles Sportprogramm gestalten und auch neue Sportarten ausprobieren. Da der monatliche Beitrag unter dem Freibetrag von 50 Euro liegt, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit Urban Sports Club komplett steuerfrei unterstützen und dadurch ihre eigene Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Firmenfitness mit Urban Sports Club

Zudem haben Arbeitgeber mit Urban Sports Club die Option, einen Eigenanteil für Ihre Mitarbeiter festzulegen. Beispielsweise können Unternehmen auch die Variante wählen, nur 25 Euro zur Mitgliedschaft zu bezuschussen. Damit übernimmt der Mitarbeiter einen Eigenanteil von 24,90 Euro monatlich. Dies hat den Vorteil, dass nur 25 Euro des 50 Euro Sachbezug genutzt worden sind und der Rest somit bspw. für steuerfreie Gutscheine oder das Gesundheitsbudget genutzt werden können. So bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die maximale Vielfältigkeit bei ihrem Benefit-Angebot.

Ein weiterer Vorteil: Mit Urban Sports Club über Probonio können Mitarbeiter sich auch jeden Monat flexibel entscheiden, ob sie lieber steuerfreie Gutscheine oder Firmenfitness bei Urban Sports Club nutzen möchten. Hierfür müssen sie lediglich die Mitgliedschaft in der Probonio App kündigen und können im Folgemonat auch wieder die steuerfreien Gutscheine nutzen.

Firmenfitness für eine starke Mitarbeitergesundheit

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Firmenfitness fuer eine starke Mitarbeitergesundheit

Vorteile des Fitnessstudios als Sachbezug für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Durch die Bereitstellung von Firmenfitness-Lösungen als Sachbezug profitieren Arbeitgeber von einigen Vorteilen:

  • Arbeitgeber können ca. 50% Kosten sparen im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung
  • Die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter werden verbessert
  • Krankheitsbedingte Ausfälle können reduziert werden
  • Stress wird durch sportliche Aktivität reduziert
  • Die mentale Gesundheit und Resilienz werden gestärkt
  • Die Mitarbeiterbindung wird erhöht
  • Das Arbeitgeberimage wird verbessert
  • Arbeitgeber bieten mit Angeboten für Firmenfitness einen attraktiven Benefit und profitieren von einem Wettbewerbsvorteil beim „War for Talents“

Aber auch Mitarbeiter können vom Fitnessstudio als Sachbezug profitieren:

  • Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens fördert die allgemeine Zufriedenheit
  • Förderung eines aktiven Lebensstils
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit und Resilienz
  • Motivation, etwas für die körperliche und mentale Fitness zu tun
  • Hohe Kostenersparnis durch die vergünstigten Konditionen
  • Maximale Flexibilität aufgrund der Möglichkeit der monatlichen Kündigung

Fazit: Lohnt sich das Fitnessstudio als Sachbezug für Arbeitgeber?

Das Angebot von Firmenfitness als Sachbezug kann für Arbeitgeber eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter sein. Es stärkt die Mitarbeiterbindung, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle und erhöht die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber. Auch für Mitarbeiter bietet der Sachbezug Vorteile, da sie durch das vergünstigte Fitnessstudio-Angebot etwas für ihre Gesundheit tun können.

Wichtig ist hierbei für Arbeitgeber, die oben genannten Regelungen zu berücksichtigen, um die Steuerfreiheit der Sachzuwendung sicherzustellen. Besonders Anbieter wie Urban Sports Club bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, Mitarbeiter mit wenig Aufwand und geringen Kosten bei ihrer Gesundheit zu unterstützen und dabei die maximale Flexibilität zu bieten. Wird Urban Sports Club zudem über Probonio genutzt, können Mitarbeiter sich flexibel zwischen verschiedenen Sachbezügen entscheiden und erhalten somit ein vielfältiges Benefit-Angebot, das sich einfach per App nutzen lässt.

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