Das Wichtigste in Kürze
Die betriebliche Gesundheitsförderung muss genauso wie der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen.
Mit Urban Sports Club über Probonio können Mitarbeiter sich auch jeden Monat flexibel entscheiden, ob sie lieber steuerfreie Gutscheine oder Firmenfitness bei Urban Sports Club nutzen möchten.
Arbeitgeber bieten mit Angeboten für Firmenfitness einen attraktiven Benefit.
Über den Sachbezug haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das Fitnessstudio steuerfrei zu finanzieren. Aufgrund der steuerlichen Begünstigung ist das Fitnessstudio als Sachzuwendung ein besonders beliebter Mitarbeiter-Benefit und eine häufig genutzte Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Aufgrund der genauen Vorschriften für den Sachbezug, müssen Arbeitgeber folgende Regelungen beachten:
Die Sachbezugsfreigrenze ist 2022 von 44 Euro erhöht worden und beträgt nun im Jahr 2024 50 Euro monatlich je Mitarbeiter. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu diesem Betrag steuerfreie Sachleistungen gewähren kann. Wird diese Freigrenze überschritten, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
Im Rahmen der 50 Euro je Mitarbeiter können beliebige Angebote oder Kurse als Sachzuwendung gewährt werden. Auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften, die den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht übersteigen, können unter den Sachbezug fallen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Jahresverträge abzuschließen.
Damit das Fitnessstudio als Sachbezug steuerfrei bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Arbeitgeber müssen hierbei darauf achten, dass die Firmenfitness zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 34 EStG) und somit nicht in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert wird. Zudem ist es wichtig, dass der Firmenfitness-Vertrag nicht zwischen dem Mitarbeiter und dem Fitnessanbieter besteht und das Unternehmen den Fitnessstudio-Beitrag im Nachhinein erstattet.
In Bezug auf Mitgliedschaften müssen die Beiträge monatlich eingezogen werden. Zudem muss der Mitgliedsvertrag als Voraussetzung für den Sachbezug monatlich kündbar sein.
Möchte der Arbeitgeber mit einem Zuschuss zum Fitnessstudio die Mitgliedschaft für seine Mitarbeiter vollständig übernehmen, die die monatlichen Kosten von 50 Euro übersteigt, ist dies nicht möglich. Es können nur Sachzuwendungen, die unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, steuerfrei erstattet werden. Jedoch können Mitarbeiter den Restbetrag, der die Grenze von 50 Euro übersteigt, selbst hinzuzahlen.
Über § 37b EstG können Sachbezüge zudem bis zu einer jährlichen Summe von 10.000 Euro je Mitarbeiter pauschal mit 30% versteuert werden. Somit können Arbeitgeber auch bei höheren Beträgen noch von Steuerersparnissen bei der Erstattung einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft profitieren.
Ein Arbeitgeberzuschuss zum Fitnessstudio kann auf unterschiedlichen Wegen gewährt werden:
Ihre Mitarbeiter können mit Probonio flexibel verschiedene Sachbezüge kombinieren und sich jeden Monat neu entscheiden, welchen Sachbezug sie nutzen möchten.
Grundsätzlich können Mitgliedschaften für Fitnessstudios, die der Arbeitgeber erstattet, nicht unter die Regelungen der betrieblichen Gesundheitsförderung fallen. Allerdings gibt es die Option, geprüfte Kurse, die unter die Kriterien von §§ 20, 20b SGB V fallen, als betriebliche Gesundheitsförderung zu erstatten. Wichtig ist hierbei seit 2019, dass die Kurse zertifiziert sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Yoga-, Pilates- oder Rückenkurse handeln.
Falls die zertifizierten Kurse in einem Fitnessstudio durchgeführt werden, kann jedoch das Unternehmen einen Vertrag mit diesem Fitnesscenter abschließen, um den Mitarbeitern die Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen. Wichtig ist hierbei, dass im Vertrag die alleinige Nutzung dieser Kurse festgelegt ist.
Im Folgenden haben wir nochmal die wichtigsten Regelungen für die betriebliche Gesundheitsförderung zusammengefasst:
Beide Varianten bringen gewisse Vorteile mit sich, welche Arbeitgeber individuell für sich abwägen müssen.
Fitnessstudio als steuerfreier Sachbezug:
Zertifizierte Kurse als betriebliche Gesundheitsförderung:
Immer mehr Arbeitgeber setzen auf einen Zuschuss zum Fitnessstudio als Mitarbeiter-Benefit, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dabei bieten sich verschiedene Anbieter an, die Lösungen für das Fitnessstudio als Sachbezug vom Arbeitgeber anbieten. Der beliebteste Anbieter für Firmenfitness als Sachbezug ist Urban Sports Club.
Urban Sports Club ist ein Anbieter von Firmenfitness-Lösungen, der es Mitarbeitern ermöglicht, aus einer großen Anzahl an Fitnessstudios und Sportarten zu wählen. Hierbei sind Angebote für Krafttraining, Yoga, Schwimmen, Klettern, Wellness oder Online-Kurse enthalten und an über 6.000 Partner-Standorten deutschlandweit nutzbar. Die Mitarbeiter können flexibel ihr individuelles Sportprogramm gestalten und auch neue Sportarten ausprobieren. Da der monatliche Beitrag unter dem Freibetrag von 50 Euro liegt, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit Urban Sports Club komplett steuerfrei unterstützen und dadurch ihre eigene Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
Zudem haben Arbeitgeber mit Urban Sports Club die Option, einen Eigenanteil für Ihre Mitarbeiter festzulegen. Beispielsweise können Unternehmen auch die Variante wählen, nur 25 Euro zur Mitgliedschaft zu bezuschussen. Damit übernimmt der Mitarbeiter einen Eigenanteil von 24,90 Euro monatlich. Dies hat den Vorteil, dass nur 25 Euro des 50 Euro Sachbezug genutzt worden sind und der Rest somit bspw. für steuerfreie Gutscheine oder das Gesundheitsbudget genutzt werden können. So bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die maximale Vielfältigkeit bei ihrem Benefit-Angebot.
Ein weiterer Vorteil: Mit Urban Sports Club über Probonio können Mitarbeiter sich auch jeden Monat flexibel entscheiden, ob sie lieber steuerfreie Gutscheine oder Firmenfitness bei Urban Sports Club nutzen möchten. Hierfür müssen sie lediglich die Mitgliedschaft in der Probonio App kündigen und können im Folgemonat auch wieder die steuerfreien Gutscheine nutzen.
Jeden Monat die Mitgliedschaft flexibel wählen und über 6.000 Partner-Standorte und 50+ Sport- und Wellnessangebote deutschlandweit nutzen.
Durch die Bereitstellung von Firmenfitness-Lösungen als Sachbezug profitieren Arbeitgeber von einigen Vorteilen:
Aber auch Mitarbeiter können vom Fitnessstudio als Sachbezug profitieren:
Das Angebot von Firmenfitness als Sachbezug kann für Arbeitgeber eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter sein. Es stärkt die Mitarbeiterbindung, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle und erhöht die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber. Auch für Mitarbeiter bietet der Sachbezug Vorteile, da sie durch das vergünstigte Fitnessstudio-Angebot etwas für ihre Gesundheit tun können.
Wichtig ist hierbei für Arbeitgeber, die oben genannten Regelungen zu berücksichtigen, um die Steuerfreiheit der Sachzuwendung sicherzustellen. Besonders Anbieter wie Urban Sports Club bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, Mitarbeiter mit wenig Aufwand und geringen Kosten bei ihrer Gesundheit zu unterstützen und dabei die maximale Flexibilität zu bieten. Wird Urban Sports Club zudem über Probonio genutzt, können Mitarbeiter sich flexibel zwischen verschiedenen Sachbezügen entscheiden und erhalten somit ein vielfältiges Benefit-Angebot, das sich einfach per App nutzen lässt.
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