Das Wichtigste in Kürze
Seit 2024 erfüllen Edeka Gutscheine nicht mehr die Anforderungen des steuerfreien Sachbezugs.
Andere Supermarktgutscheine wie REWE und Lidl entsprechen weiterhin den verschärften Regeln und bleiben steuerfrei.
Flexible Benefits-Apps, die eine Auswahl an digitalen Gutscheinkarten bieten, gewinnen an Beliebtheit.
Nein, leider erfüllen Edeka Gutscheine die verschärften Kriterien für Sachbezüge nicht. Sie werden oft als Geldleistung eingestuft und sind somit steuerpflichtig, also für den steuerfreien 50 Euro Sachbezug untauglich. Die neuen Anforderungen an Sachbezugsgutscheine wurden am 15.03.2022 im BMF-Schreiben unter der Kennung IV C5 - S 2334/19/10007 :007 veröffentlicht.
In diesem Artikel geht es speziell um die Bewertung von Edeka Gutscheinen als Sachbezug.
Alle Anforderungen des steuerfreien Sachbezugs für Gutscheinkarten werden in folgendem Artikel genauer erläutert: Steuerfreie Gutscheine
Obwohl Edeka-Gutscheine die Kriterien für Sachbezüge erfüllen, scheitern sie am Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Mindestens eine der Bedingungen aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 a-c muss erfüllt sein. Supermarktgutscheine, die in mehreren Filialen gültig sind, erfüllen in der Regel Punkt (a) des ZAG, indem sie sich auf ein beschränktes Netzwerk wie Supermarktfilialen beziehen.
Edeka Gutscheine sind jedoch auch bei anderen Händlern wie Marktkauf einlösbar, was die Bedingung des begrenzten Netzwerks verletzt. D.h. beim Edeka Gutschein als Sachbezug ist die Voraussetzung eines einheitlichen Markenauftritts verletzt.
Alternative ZAG Kriterien sind nicht anwendbar, da EDEKA Gutscheine weder regional begrenzt sind und noch das Angebot an Produkten als sehr begrenzt angesehen werden kann.
Zusätzlich ermöglicht der Edeka Gutschein eine Barauszahlung des Guthabens gegen eine Gebühr von 9,50 Euro bei der ausstellenden Paybox Bank AG, was ebenfalls gegen die Nutzung als Sachbezug spricht.
(Quelle: Edeka Gutschein AGB)
Im Gegensatz zu Edeka erfüllen diese Supermarktgutscheine die Kriterien für steuerfreie Sachbezüge:
Lidl Gutscheine
Penny Gutscheine
Kaufland Gutscheine
Netto Gutscheine
Weitere Beispiele für steuerfreie Gutscheine finden Sie im Gutschein-Lexikon für steuerfreie Gutscheine
Folgende Gutscheine sind andere Beispiele für Gutscheine, die genau wie der Edeka Gutschein auch nicht als Sachbezug einsetzbar sind:
Aldi Gutschein: nicht steuerfrei als Sachbezug nutzbar, da hier ebenfalls eine Barauszahlung des Guthabens möglich ist.
H&M Gutschein: nicht als Sachbezug nutzbar, da hier ebenfalls kein einheitliches Marktauftritt erfüllt ist. H&M Gutscheine sind auch bei H&M Home einlösbar.
Amazon Gutschein: nicht als Sachbezug für Mitarbeiter nutzbar, da Marketplace Gutscheine nicht mehr zulässig sind.
Immer mehr Arbeitgeber setzen auf digitale Anbieter, sogenannter Benefits-Apps, um Mitarbeitern Sachbezüge einfach und rechtskonform anzubieten.
Für Arbeitgeber bedeutet dies Sicherheit und eine Vereinfachung der Verwaltung, da der Anbieter alle Gutscheine regelmäßig auf Sachbezugskonformität überprüft. Zusätzlich spart sich der Arbeitgeber die manuelle Verwaltung und Dokumentation für den Kauf von Gutscheinen.
Auch Mitarbeiter sind begeistert von der Flexibilität, die Benefits-Apps mit sich bringen: Mitarbeiter können hier monatlich aus vielen Gutscheinen wählen, so dass für jeden Mitarbeiter ein passender Gutschein dabei ist. Teil der Auswahl sind zum Beispiel Supermarkt Gutscheine von Rewe, Lidl, Penny, Kaufland, Netto, Tankgutscheine von Aral, Shell und Gutscheine verschiedener Onlineshop zum Beispiel Media Markt oder IKEA.
Mehr zur modernen Sachbezug Lösung von Probonio erfahren sie auf folgender Seite: Gutscheine als Sachbezug einfach per App