50-Euro-Sachbezug: So funktioniert das steuerfreie Gehaltsextra

Ina Deschu
Wirtschaftspsychologin
Lesezeit: 8 Minuten
Aktualisiert: 6. Oktober 2026
Der 50-Euro-Sachbezug ist ein beliebter Benefit, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Sachbezug meint dabei Sach- oder Dienstleistungen, zum Beispiel Gutscheine oder andere zweckgebundene Vorteile, die nicht als Geld ausgezahlt werden dürfen und bis zu einer monatlichen Freigrenze von aktuell 50 Euro steuerfrei bleiben. In diesem Beitrag erklären wir den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 50 Euro pro Monat zusätzlich zum Gehalt als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Arbeitnehmer können so von einem zusätzlichen steuerfreien Betrag von 600 Euro pro Jahr profitieren.
Damit der Sachbezug steuerfrei bleibt, müssen entsprechend Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. muss die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und darf keine Geldzahlung sein.
Für den steuerfreien Sachbezug gilt eine Freigrenze von aktuell 50 Euro. Wird diese überschritten, wird der Vorteil insgesamt steuerpflichtig.
Was ist der steuerfreie 50-Euro-Sachbezug?
Als steuerfreier 50-Euro-Sachbezug wird eine freiwillige Sachleistung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter bezeichnet, die bis zu einer Höhe von monatlich 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind in § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. So ist der Sachbezug unter anderem nur dann steuerfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn als Sachleistung (keine Geldzahlung) gewährt wird.
Da die Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug zuletzt 2022 angehoben wurde und seitdem 50 Euro monatlich beträgt, wird für diesen Benefit häufig der Begriff 50-Euro-Sachbezug genutzt.
Welche Leistungen fallen unter den 50-Euro-Sachbezug?
Eine wesentliche Voraussetzung für den 50-Euro-Sachbezug ist, dass dieser nicht als Geldleistung gewährt werden darf. Typische Beispiele sind daher neben Sachleistungen auch Gutscheine, die von den Mitarbeitern eingelöst werden können.
Nicht unter den steuerfreien Sachbezug fallen dagegen alle Arten von Geldleistungen, egal ob Überweisungen, Barauszahlungen oder Geldkarten mit Bargeldfunktion. Fast so flexibel wie Bargeld, aber sachbezugskonform sind die digitalen Gutscheine von Probonio, die Mitarbeiter bei über 100 Gutscheinpartnern einlösen können.
Beispiele für den 50-Euro-Sachbezug
Einkaufsgutscheine (z. B. Rewe, Rossmann, Thalia)
Tankgutscheine
(Zuschuss zu) Fitnessstudio-Mitgliedschaften
Gutscheine für Streaming- oder Mobilfunkdienste
Sachgeschenke (z. B. Technik oder Haushaltsartikel über Plattformen)
Welche Voraussetzungen gelten für den steuerfreien 50-Euro-Sachbezug vom Arbeitgeber?
Der 50-Euro-Sachbezug unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Zuwendung steuer- und sozialabgabenfrei ist.
Sachbezüge dürfen nicht Teil des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns sein und werden zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewährt.
Sachbezüge dürfen nicht in bar ausgezahlt werden, sondern müssen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewährt werden.
Sachbezüge dürfen die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten.
Die Höhe und der Ausgabetag der Sachbezüge müssen in der Lohnabrechnung dokumentiert werden.
Gutscheine müssen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
Sachbezüge werden monatlich gewährt und dürfen nicht im Vormonat, später oder gesammelt übergeben werden.
Was bedeutet die Freigrenze von 50 Euro beim steuerfreien Sachbezug?
Damit ein Sachbezug, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukommen lassen, steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, muss die monatliche Freigrenze von 50 Euro eingehalten werden. Übersteigt die Sachleistung diesen Wert, wird der komplette Betrag als reguläres Einkommen behandelt und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?
Kleines Wort, großer Unterschied: Während bei einem steuerlichen Freibetrag nur der Betrag, der über dem freigestellten Wert liegt, versteuert werden muss, führt eine Überschreitung einer steuerlichen Freigrenze dazu, dass der komplette Betrag steuerpflichtig wird. Beim steuerfreien Sachbezug handelt es sich um eine monatliche Freigrenze von aktuell 50 Euro, die nicht überschritten werden sollte, da sonst der komplette Sachbezug versteuert werden muss.
Der 50-Euro-Sachbezug in der Lohnabrechnung
Der Sachbezug muss in der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden und erscheint dort üblicherweise als steuerfreier Sachbezug unter den nicht steuer- und sozialversicherungspflichtigen Leistungen, z.B. als „Sachbezug steuerfrei § 8 EStG“. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird er nicht zum steuerpflichtigen Bruttolohn hinzugerechnet und wirkt sich daher nicht auf die Lohnsteuer oder Sozialabgaben aus.
Brutto oder netto: Was gilt für den 50-Euro-Sachbezug?
In der Lohnabrechnung kann der 50-Euro-Sachbezug als Teil des Gesamt-Bruttos aufgeführt werden. Sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt, zählt er aber nicht zum steuerpflichtigen Brutto, so dass der komplette gewährte Betrag als Netto-Plus bei den Mitarbeitern ankommt und sie deutlich stärker profitieren als bei einer entsprechenden Gehaltssteigerung, die versteuert werden muss.
Fallen für den 50-Euro-Sachbezug Sozialversicherungsbeiträge an?
Beträgt der Sachbezug nicht mehr als 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter und erfüllt auch ansonsten die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben nach § 8 EStG, ist er sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei, so dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wird die Steuerfreigrenze jedoch überschritten, fallen neben Lohnsteuern auch Sozialversicherungsbeiträge an.
Wer kann den 50-Euro-Sachbezug erhalten?
Generell können Arbeitgeber allen Mitarbeitern den 50-Euro-Sachbezug zukommen lassen. Ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Umfang der Beschäftigung: Die Steuerfreiheit des 50-Euro-Sachbezugs gilt sowohl für Voll- und Teilzeitbeschäftigte als auch für Mitarbeiter, die einem Minijob nachgehen.
Digitale Gutscheine als steuerfreier 50-Euro-Sachbezug
Gutscheine, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, können nur dann als steuerfreier Sachbezug gewertet werden und damit steuerfrei bleiben, wenn sie keine Möglichkeit zur Bargeldauszahlung oder Überweisungsfunktion bieten. Zudem müssen sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Das Gesetz besagt, dass Gutscheine nur dann als Sachbezug gelten können, wenn sie entweder auf den Aussteller, auf einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder auf eine klar definierte Warengruppe begrenzt sind.
Digitale Gutscheine von Probonio erfüllen diese Kriterien und bieten Mitarbeitern gleichzeitig die Möglichkeit, ganz einfach per App aus über 100 Gutscheinpartnern genau den Gutschein zu wählen, der zu ihren Bedürfnissen passt.
Vielseitiger Benefit: Beispiele für den 50-Euro-Sachbezug
Digitale Gutscheine sind eine flexible Möglichkeit, den 50-Euro-Sachbezug zu nutzen. Im Folgenden zeigen wir beliebte Beispiele dafür, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über den steuerfreien Sachbezug finanziell unterstützen können.
Tankgutscheine als 50-Euro-Sachbezug
In Zeiten steigender Kraftstoffpreise sind Tankgutscheine ein sehr beliebter 50-Euro-Sachbezug. Deutlich flexibler als konventionelle Tankgutscheine, die direkt an Tankstellen erworben werden können, sind digitale Gutscheine, bei denen Mitarbeiter selbst auswählen können, ob sie die gewährten 50 Euro zum Tanken oder zum Beispiel für einen Einkauf in Supermarkt, Drogerie oder Möbelhaus nutzen.
Gesundheitsbudget als 50-Euro-Sachbezug
Unternehmen können ihren Mitarbeitern als monatlichen 50-Euro-Sachbezug eine betriebliche Krankenversicherung anbieten und verschiedene Gesundheitsleistungen finanzieren. Dabei profitieren die Mitarbeiter von einem höheren Budget als nur dem gezahlten Versicherungsbeitrag. Zum Beispiel könnte ein jährlicher Arbeitgeberbeitrag von 180 Euro (15 Euro pro Monat) den Mitarbeitern ein flexibles Gesundheitsbudget von 400 Euro pro Jahr ermöglichen. Dieses Budget kann für verschiedene Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen oder alternative Heilmethoden genutzt werden.
Firmenfitness als 50-Euro-Sachbezug
Auch Zuschüsse zum Fitnessstudio sind eine Möglichkeit, Mitarbeitern im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs Wertschätzung mit echtem Mehrwert zu zeigen. Regelmäßiges Training hat nicht nur positive Auswirkungen auf die körperliche Fitness, sondern kann auch helfen, Stress abzubauen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Eine besonders flexible Option bieten Firmenfitness-Anbieter wie Urban Sports Club und EGYM Wellpass, die bundesweit zahlreiche Fitness- und Wellnessangebote bereitstellen.
Jobticket als 50-Euro-Sachbezug
Mitarbeiter, die täglich den öffentlichen Nahverkehr nutzen, können bei ihren Fahrten zur Arbeit von einem Zuschuss zum Jobticket profitieren. Diese Unterstützung vom Arbeitgeber kann entweder als steuerfreier 50-Euro-Sachbezug gewährt werden oder als zusätzliches Mobilitätsbudget, das mit dem 50-Euro-Sachbezug kombiniert werden kann.
50-Euro-Sachbezug: Starke Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Der 50-Euro-Sachbezug ist ein attraktives Gehaltsextra, von dem Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren. Beschäftigte erhalten bis zu 600 Euro pro Jahr zusätzlich steuer- und sozialabgabenfrei und können diese dank der digitalen Gutscheine von Probonio flexibel einsetzen. Arbeitgeber können im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten sparen und stärken gleichzeitig Mitarbeiterzufriedenheit, -motivation und -bindung.

FAQ zum steuerfreien 50-Euro-Sachbezug
Nein. Der 50-Euro-Sachbezug ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.





