Gesetzlicher Mindesturlaub:
Was Sie über Ihr gutes Recht wissen sollten 

Luca Steffens

Probonio Benefits-Experte

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aktualisiert am 16. Mai 2025

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Lesezeit: 5 Minuten

Wer arbeitet, braucht auch mal Pause. Das ist nicht nur eine Binsenweisheit, sondern in Deutschland ein verbrieftes Recht. Gesetzliche Urlaubstage gehören zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften unserer modernen Arbeitswelt. Sie sorgen dafür, dass Beschäftigte durchatmen können, neue Energie tanken und den nötigen Abstand zum Arbeitsalltag bekommen. Doch wie sehen die konkreten Regelungen aus? Was steht Ihnen zu und welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Arbeitgeber jenseits des gesetzlichen Minimums? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um den Urlaubsanspruch in Deutschland. 

Das Wichtigste in Kürze

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In Deutschland haben Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Jahr.

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Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht dies 20 Arbeitstagen Jahresurlaub.

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Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, hat einen entsprechend anteiligen Anspruch.

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Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit kann der volle Jahresurlaub beansprucht werden.

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Viele Arbeitgeber bieten freiwillig mehr Urlaubstage an – im Schnitt sind es etwa 30 Tage.

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Besondere Regelungen gelten für Schwerbehinderte, Auszubildende und minderjährige Beschäftigte.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Die Grundlagen

Was das Gesetz vorschreibt

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt fest: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer klassischen 6-Tage-Woche sind das mindestens 24 Werktage pro Jahr. Da heute die meisten Beschäftigten nach dem 5-Tage-Modell arbeiten, reduziert sich ihr Anspruch rechnerisch auf 20 Tage. Dabei zählen die Werktage von Montag bis Samstag als Berechnungsgrundlage. 

In der Praxis zeigt sich jedoch: Die meisten Unternehmen in Deutschland sind deutlich großzügiger. Der durchschnittliche Jahresurlaub liegt bei rund 30 Tagen. Ein Wert, der sich durch Tarifverträge, flexible Modelle oder als freiwilliger Benefit seitens der Arbeitgeber etabliert hat.

Für wen gelten besondere Regelungen?

Bestimmte Personengruppen genießen einen erhöhten Urlaubsanspruch. Das Gesetz sieht folgende Sonderregelungen vor: 

  • Menschen mit Schwerbehinderung erhalten zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX). 

  • Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub. 

  • Jugendliche unter 17 Jahren bekommen 27 Werktage Urlaub. 

  • Jugendliche unter 18 Jahren haben mindestens 25 Werktage Anspruch. 

  • Auszubildende erhalten unabhängig vom Alter mindestens 24 Werktage, wobei in Ausbildungsverträgen häufig großzügigere Regelungen festgeschrieben sind. 

Diese erweiterten Ansprüche berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppen, sei es durch erhöhten Erholungsbedarf oder aus Gründen des Jugendschutzes. 

So berechnen Sie Ihren persönlichen Urlaubsanspruch

Die Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs folgt einem einfachen Prinzip: Wer weniger als sechs Tage pro Woche arbeitet, hat einen anteiligen Anspruch. Die Formel hierfür lautet: 

(Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen ÷ 6 Tage) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Ihr persönlicher Urlaubsanspruch 

In der Praxis sieht das so aus:

Arbeitstage pro WocheBerechnungswegUrlaubsanspruch pro Jahr
62424 Tage
524:6x520 Tage
424:6x416 Tage
324:6x312 Tage
224:6x28 Tage
124:6x14 Tage

Besondere Konstellationen im Arbeitsverhältnis

 Bei der Urlaubsberechnung gibt es einige Fallstricke und Besonderheiten: 

  • Neueintritt und Probezeit: Der Urlaubsanspruch entsteht vom ersten Arbeitstag an, wird aber erst nach sechs Monaten in voller Höhe gewährt. Während dieser "Wartezeit" können Sie einen Zwölftel Ihres Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat nehmen. 

  • Kündigung und Ausscheiden: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber in der Regel finanziell abgegolten werden. 

  • Krankheit während des Urlaubs: Werden Sie im Urlaub krank und legen ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht als Urlaub angerechnet. Sie können den Urlaub nachholen. 

  • Elternzeit: Während der Elternzeit läuft der Urlaubsanspruch weiter. Allerdings darf der Arbeitgeber für jeden vollen Monat Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. 

  • Teilzeit: Auch wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, ändert sich Ihr Urlaubsanspruch entsprechend. Berechnungsgrundlage sind immer die wöchentlichen Arbeitstage. 

Über den Mindesturlaub hinaus: Wie Unternehmen punkten können

Mehr Urlaub als Mitarbeiter-Benefit

Kluge Arbeitgeber haben längst erkannt: Großzügige Urlaubsregelungen sind ein starkes Argument im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Viele Unternehmen bieten deutlich mehr als das gesetzliche Minimum an  und das aus gutem Grund. Gut erholte Mitarbeiter sind leistungsfähiger, motivierter und fallen seltener durch Krankheit aus. 

Moderne Urlaubsmodelle können verschiedene Ansätze verfolgen: 

  • Stufenmodelle: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit wächst der Urlaubsanspruch (z.B. +1 Tag pro Jahr). 

  • Sabbaticals: Längere Auszeiten von mehreren Monaten nach einer bestimmten Zeit im Unternehmen. 

  • Sonderurlaubstage: Zusätzliche freie Tage für besondere Anlässe wie Geburtstage, Umzug oder Hochzeit. 

  • Brückentage: Automatisch freie Tage zwischen Feiertagen und Wochenenden. 

  • Urlaubsvorgriff: Möglichkeit, Urlaubstage aus dem Folgejahr vorzuziehen. 

  • Unbegrenzter Urlaub: In einigen Unternehmen gibt es sogar das Modell des "Vertrauensurlaubs" ohne feste Obergrenze. 

Solche Modelle stärken das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und fördern eine Kultur der Eigenverantwortung. 

Rechtliche Absicherung auch jenseits des Standards

Auch bei großzügigeren Urlaubsregelungen gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften unverändert. Das bedeutet konkret: 

  • Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. 

  • Bei Krankheit verfällt der Urlaub nicht. Ganz im Gegenteil, bei längerer Erkrankung kann der Anspruch sogar bis zu 15 Monate übertragen werden. 

  • Bei einer Kündigung muss nicht genommener Urlaub entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden. 

  • Während des Urlaubs wird das reguläre Gehalt weitergezahlt (Entgeltfortzahlung). 

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Übertragung und Verfall - die Regeln im Überblick

Eigentlich gilt: Urlaubstage sollen im laufenden Kalenderjahr genommen werden. In der Praxis ist das jedoch nicht immer möglich. Wichtig zu wissen: 

  • Resturlaub kann grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. 

  • Voraussetzung ist, dass betriebliche oder persönliche Gründe die Urlaubsnahme verhindert haben. 

  • Bei längerer Krankheit verlängert sich die Übertragungsfrist auf bis zu 15 Monate nach Jahresende. 

  • Nicht genommener und nicht übertragener Urlaub verfällt, allerdings nur, wenn der Arbeitgeber aktiv über den drohenden Verfall informiert hat (EuGH-Rechtsprechung). 

Es empfiehlt sich, rechtzeitig zu planen und Resturlaub nicht ungenutzt verfallen zu lassen. Gute Arbeitgeber erinnern ihre Mitarbeiter an noch offene Urlaubsansprüche. 

Urlaub im internationalen Vergleich: Wie steht Deutschland da?

Wenn es um Urlaub geht, nehmen wir in Deutschland eine solide Position ein, obwohl die gesetzlichen Mindestvorgaben im europäischen Vergleich eher im Mittelfeld liegen: 

LandGesetzlicher Mindesturlaub
Frankreich30 Arbeitstage
Großbritannien28 Tage (inkl. Feiertage)
Spanien30 Kalendertage
Schweden25 Arbeitstage
Deutschland24 Werktage (= 20 Arbeitstage)
USAkein gesetzlicher Mindesturlaub

Was Deutschland im internationalen Vergleich besonders macht, ist die große Flexibilität bei der Urlaubsgestaltung und die weitverbreitete Praxis großzügigerer betrieblicher Regelungen. In der Realität bekommen deutsche Arbeitnehmer häufig deutlich mehr freie Tage, als das Gesetz vorschreibt. 

Innovative Urlaubskonzepte für moderne Arbeitgeber

In Zeiten des Fachkräftemangels und wachsender Bedeutung der Work-Life-Balance werden kreative Urlaubsmodelle immer wichtiger. Fortschrittliche Unternehmen setzen auf: 

  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Kombination aus Gleitzeit, Homeoffice und strategisch geplanten Urlaubstagen für mehr Freiheit. 

  • Digitale Urlaubsplanung: Einfache, transparente Prozesse für Beantragung und Genehmigung von Urlaubstagen. 

  • Kollaborative Planung: Teams organisieren ihre Urlaubszeiten eigenverantwortlich und sorgen gemeinsam für adäquate Vertretungen. 

  • Urlaubskonten mit Langzeitkomponente: Ansparen von Urlaubstagen für längere Auszeiten. 

  • Gesundheitsförderliche Urlaubskultur: Echte Erholung statt ständiger Erreichbarkeit im Urlaub. 

  • Verzahnung mit anderen Benefits: Kombination aus Urlaub, Erholungsbeihilfe und Wellnessangeboten. 

Besonders attraktiv: Einige Unternehmen bieten mittlerweile digitale Prepaid-Karten für Urlaubszuschüsse an. Diese nutzen den steuerfreien Spielraum der Erholungsbeihilfe (bis zu 156 Euro pro Jahr für Singles bzw. 364 Euro für Familien) und geben Mitarbeitern so einen finanziellen Zuschuss für ihren Urlaub. 

Fazit: Urlaub ist mehr als nur freie Zeit

Gesetzliche Urlaubstage sind weit mehr als ein lästiges Recht, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten einräumen müssen. Sie sind ein wesentlicher Baustein für langfristige Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Produktivität. Die gesetzlichen Mindeststandards bieten eine solide Grundlage, doch innovative Unternehmen gehen deutlich darüber hinaus. 

Moderne Arbeitgeber verstehen: Großzügige und flexible Urlaubsregelungen sind kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in loyale, gesunde und leistungsfähige Teams. Wer seinen Mitarbeitern ausreichend Raum für Erholung gibt und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt, profitiert von geringeren Fehlzeiten, höherer Motivation und besserer Arbeitgeberattraktivität. 

Für Arbeitnehmer gilt: Kennen Sie Ihre Rechte und nutzen Sie Ihren Urlaub bewusst zur Erholung. Der regelmäßige Abstand zum Arbeitsalltag ist keine Nebensache, sondern ein wichtiger Faktor für Ihre langfristige Gesundheit und Lebensqualität. 

FAQ zu gesetzlichen Urlaubstagen

Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dies entspricht den im Bundesurlaubsgesetz festgelegten 24 Werktagen (bei einer 6-Tage-Woche). In der Praxis gewähren die meisten Arbeitgeber jedoch deutlich mehr Urlaub, durchschnittlich etwa 30 Tage pro Jahr. 

Nein, grundsätzlich soll Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers gewährt werden. Allerdings können dringende betriebliche Belange die Urlaubszeit beeinflussen. Ein gutes Management ist entscheidend, damit die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der Betrieb harmonisch aufeinander abgestimmt werden. 


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