Steuerfreie Sachbezüge 2023:
Beispiele für Arbeitgeber zur Nutzung vom Sachbezug

Steuerfreie Sachbezüge sind für Arbeitgeber auch 2023 eine großartige Möglichkeit, um beim Thema Mitarbeiter-Benefits Steuern zu sparen. Allerdings ist vielen Arbeitgebern oft gar nicht bekannt, welche vielseitigen Einsatzmöglichkeiten mit dem Sachbezug zur Verfügung stehen. Genau deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, was die beliebtesten Sachbezüge sind und wie Sie diese optimal in Ihrem Unternehmen integrieren können.

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Von Probonio, 23.03.2023 I 9 Minuten Lesezeit

Von Probonio, 23.03.2023
9 Minuten Lesezeit

Steuerfreie Sachbezüge Beispiele für Arbeitgeber

Was sind steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer?

Sachbezüge, auch Sachzuwendungen oder Sachleistungen genannt, werden in Form von Leistungen und Waren zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt. Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Sachbezüge ist, dass diese nicht in Geldform ausgezahlt werden und ein Gehaltsextra darstellen. Die meisten Sachbezüge sind bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro steuerfrei und bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter finanzielle Vorteile.

Was fällt alles unter Sachbezüge?

Steuerfreie Sachbezüge sind als Benefits für Mitarbeiter anzusehen, die Arbeitgeber als geldwerten Vorteil zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewähren. Durch den geldwerten Vorteil erhalten Arbeitnehmer aufgrund der Ersparnis bei Abgaben und Steuern mehr Netto vom Brutto und können sich so einige Kosten sparen.

Beispiele, die unter den 50 Euro Sachbezug fallen, sind

  • Mitarbeitergutscheine, wie bspw. Tankgutscheine
  • Mitgliedschaften für Fitnessstudios
  • Betriebliches Gesundheitsbudget
  • Jobtickets

und noch vieles mehr.

Voraussetzung ist, dass die Sachbezüge für Arbeitnehmer die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen, da sonst der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

Was sind 2023 die Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge?

Grundsätzlich können alle Mitarbeiter den 50 Euro Sachbezug als Gehaltsextra erhalten, sprich auch Teilzeitkräfte, Minijobber oder Auszubildende.

Folgende Voraussetzungen müssen beim Sachbezug für die Steuerfreiheit erfüllt werden:

  • Die Sachbezüge stellen keinen Bestandteil vom ohnehin geschuldeten Arbeitslohn dar und werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewährt.
  • Die Sachleistungen werden nicht in Form von Bargeld ausgezahlt.
  • Die Sachbezüge übersteigen nicht die monatliche Freigrenze von 50 Euro (vor 2022 44 Euro).
  • In der Lohnabrechnung werden die Höhe der Sachzuwendung und der Tag, an dem der Mitarbeiter den Sachbezug erhalten hat, dokumentiert.
  • Gutscheine und Sachbezugskarten müssen die Regelungen vom ZAG erfüllen (§ 2 Abs. 1. Nr. 10 a) oder b)).
  • Die Sachbezüge müssen monatlich vom Arbeitgeber gewährt werden und dürfen dementsprechend nicht angesammelt übergeben werden.

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter können somit z.B. auch von Großunternehmen wie REWE oder Media Markt angeboten und auch im Online-Shop dieser Anbieter eingelöst werden. Da sich die Einlösung der Gutscheine auf einen bestimmten Kreis an Akzeptanzstellen begrenzt, können Arbeitgeber hierbei die Gutscheine komplett steuerfrei über den Sachbezug absetzen.

Beispiele für steuerfreie Sachbezüge vom Arbeitgeber

Die Anwendungsmöglichkeiten des steuerfreien Sachbezugs sind vielfältig. Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, für welche Leistungen der Sachbezug eingesetzt werden kann. Deshalb zeigen wir im Folgenden die wichtigsten Beispiele für den 50 Euro Sachbezug für Arbeitnehmer auf, die optimal als beliebte Mitarbeiter-Benefits eingesetzt werden können.

Tankgutscheine und Tankkarten

Tankgutscheine oder Tankkarten gehören zu den beliebtesten Beispielen, wenn es um das Thema steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer geht. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass Tankgutscheine für einen Großteil der Mitarbeiter nützlich sind und sowohl privat als auch beruflich genutzt werden können. Zudem sind sie als steuerfreier Sachbezug besonders im Jahr 2023 eine vorteilhafte finanzielle Unterstützung zu Zeiten der Inflation und steigenden Energiepreise.

Arbeitgeber können zum einen klassische 50 Euro Tankgutscheine gewähren, die direkt bei der Tankstelle bzw. Tankstellenkette gekauft werden. Alternativ können auch wiederaufladbare Tankkarten eingesetzt werden. Auch diese können nur von einem Tankstellenbetreiber bzw. einer Kette bezogen werden und dürfen die monatliche 50-Euro-Freigrenze nicht übersteigen.

Die modernste Lösung für Tankgutscheine sind digitale Gutscheinkarten, die Mitarbeitern die flexible Auswahl aus verschiedenen Gutscheinanbietern ermöglichen. Arbeitnehmer können diese meist direkt in der App des Benefit-Anbieters einlösen und haben die freie Wahl, welchen der Tankstellenbetreiber sie nutzen.

Alles rund um das Thema Tankgutscheine erfahren Sie hier: Mehr erfahren

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Flexible Gutscheinbudgets

Wie eben genannt, stellen Tankgutscheine in Form von digitalen Gutscheinkarten die modernste Lösung dar. Ein weiterer Vorteil: Mitarbeiter haben durch Benefit-Anbieter von digitalen Gutscheinkarten die flexible Auswahl aus diversen Gutscheinpartnern, wie zum Beispiel Supermärkten oder Drogeriemärkten. Dies bietet den Vorteil, dass die unterschiedlichen Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigt werden und der Sachbezug von den Mitarbeitern über Einkaufsgutscheine flexibel bei verschiedenen Anbietern genutzt werden kann.

Die steuerfreien Gutscheine lassen sich je nach Anbieter digital per App oder in Form einer wiederaufladbaren Prepaid-Karte anbieten. Die flexiblere Lösung bilden jedoch flexible Gutscheinbudgets per App, da diese deutschlandweit sowohl online als auch vor Ort eingelöst werden können. Zudem lassen sich die Einkaufsgutscheine einfach über das Smartphone einlösen, wodurch Mitarbeiter die steuerfreien Gutscheine stets parat haben.

Steuerfreie Gutscheine als 50 Euro Sachbezug Beispiel

Sachbezugskarten

Ein alternatives Beispiel zu Gutscheinen per App bilden die Sachbezugskarten, auch Prepaid-Karten genannt. Diese werden den Mitarbeitern in Form einer physischen Karte zur Verfügung gestellt, mit denen dann vor Ort bei den entsprechenden Händlern bezahlt werden kann. Die Karten werden hierbei vom Arbeitgeber monatlich bis zum Maximalbetrag von 50 Euro aufgeladen.

Die Sachbezugskarten müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jedoch entweder auf eine bestimmte Region oder auf einen einzelnen Akzeptanzpartner begrenzt werden. Ist die Sachbezugskarte in einem eingegrenzten Umkreis einsetzbar, kann das Gutscheinbudget auch bei mehreren Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.

Fitnessstudio

Auch die Mitarbeitergesundheit können Arbeitgeber über den steuerfreien Sachbezug fördern. Einige Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmer bereits bei einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft über den 50 Euro Sachbezug und zeigen ihren Mitarbeitern so Wertschätzung für ihre mentale und körperliche Gesundheit. Denn das regelmäßige Betreiben von Sport wirkt sich nicht nur positiv auf die körperliche Fitness aus, sondern bietet auch die optimale Gelegenheit zum Stressabbau und Produktivitätssteigerung.

In welcher Form Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Fitnessstudio-Mitgliedschaft bezuschussen, bleibt ihnen überlassen. Einige Fitnessstudiobetreiber bzw. -ketten bieten die Möglichkeit einer direkten Kooperation mit Unternehmen, wodurch die Mitarbeiter bei der Anmeldung im entsprechenden Studio eine vergünstigte Mitgliedschaft erhalten.

Die flexibelste Möglichkeit bieten Mitgliedschaften bei Firmenfitness-Anbietern wie Urban Sports Club, da hierbei deutschlandweit verschiedenste Fitness- und Wellnessangebote genutzt werden können. Aufgrund der Partnerschaften mit diversen Fitness- und Wellnessanbietern, können Mitarbeiter flexibel Angebote in ihrer Nähe nutzen und verschiedenste Sportarten betreiben - oder auch in Wellnesseinrichtungen zur Ruhe kommen.

Der Beitrag zur Fitnessstudio-Mitgliedschaft lässt sich auch 2023 bis zu einem Betrag von 50 Euro ganz einfach als steuerfreier Sachbezug vom Arbeitgeber abrechnen.

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Gesundheitsbudget

Neben der Unterstützung von Fitnessstudio-Mitgliedschaften haben Arbeitgeber eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Mitarbeitergesundheit: Durch ein Gesundheitsbudget als steuerfreier Sachbezug können Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen und ihnen im Zuge dessen diverse Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen.

Der finanzielle Vorteil: Den Mitarbeitern steht nicht nur der eingezahlte Versicherungsbeitrag als Budget zur Verfügung, sondern ein höheres Jahresbudget. Bspw. können Mitarbeiter durch einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 180 Euro (15 Euro monatlich) ein frei verfügbares Gesundheitsbudget von 400 Euro jährlich erhalten. Dieses können sie flexibel einsetzen, wie bspw. für professionelle Zahlreinigung oder Naturheilverfahren.

Unternehmen können das betriebliche Gesundheitsbudget besonders einfach über Benefit-Anbieter offerieren. Dies bietet den Vorteil, dass Arbeitgeber sich nicht selbst um Themen wie einen Vergleich von Anbietern des Gesundheitsbudgets, wie die Mitarbeiterkommunikation oder die Einrichtung kümmern müssen.

Gesundheitsbudget als 50 Euro Sachbezug Beispiel

Jobticket und ÖPNV-Zuschuss

Für Mitarbeiter, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommen, bilden Zuschüsse zur ÖPNV-Nutzung eine geeignete Möglichkeit. Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Nutzung des ÖPNV steuerfrei bezuschussen, was auch zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug erfolgen kann. Hierbei sind private und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr (z.B. Linienbus oder S-Bahn) und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Fernverkehr (z.B. IC, ICE) steuerfrei. Die Mitarbeiter müssen hierfür einen Belegnachweis ihres Tickets vorlegen, was sich über Benefit-Anbieter wie Probonio schnell und einfach per App erledigen lässt.

Ab Mai 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zudem das 49-Euro-Ticket offerieren. Hiermit können Mitarbeiter alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs deutschlandweit nutzen. Unternehmen können entscheiden, ob sie ihren Arbeitnehmern den Betrag des Jobtickets steuerfrei über den Mobilitätszuschuss erstatten, oder ob sie das Jobticket selbst kaufen und steuerfrei über den Sachbezug abrechnen. Der Vorteil der ersten Variante: Arbeitgeber können bei der Abrechnung als Mobilitätszuschuss noch zusätzlich den 50 Euro Sachbezug gewähren und somit von einer noch höheren Steuerersparnis profitieren.

Alternativ können Arbeitgeber auch das Jobticket mindestens 25% günstiger an ihre Mitarbeiter weitergeben und einen zusätzlichen Rabatt von 5% auf die Kosten erhalten. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter das Jobticket mindestens 30% günstiger (für 34,30€) in Anspruch nehmen können.

Mehr zum Jobticket erfahren Sie hier: Mehr erfahren

Jobticket und ÖPNV Zuschuss als 50 Euro Sachbezug Beispiel

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Es gibt immer wieder persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen im Leben von Mitarbeitern, die für Arbeitgeber eine wunderbare Möglichkeit sind, ihre Mitarbeiter mit dem steuerfreien Sachbezug zu beschenken. Zusätzlich zum herkömmlichen 50 Euro Sachbezug vom Arbeitgeber können Unternehmen nämlich ihren Mitarbeitern mit einem Geschenk von bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen eine Freude bereiten.

Bei den persönlichen Anlässen kann es sich bspw. um private Ereignisse wie Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder der Taufe handeln. Zudem können Arbeitgeber auch zu beruflichen Anlässen, wie dem Firmenjubiläum oder einer Beförderung, gratulieren. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, ihren Mitarbeitern nicht häufiger als dreimal jährlich Aufmerksamkeiten zu schenken.

Um welche Aufmerksamkeit es sich handelt, können Arbeitgeber frei entscheiden. Eine gute Alternative zu Blumen und Büchern sind Einkaufsgutscheine, die Mitarbeiter bei verschiedenen Anbietern einlösen können. So können sich Arbeitnehmer das Geschenk selbst aussuchen und sich ihren eigenen Wunsch erfüllen.

Alle Informationen zum Thema Aufmerksamkeiten finden Sie hier: Mehr erfahren

Steuerfreie Gutscheine als Aufmerksamkeit

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Lassen sich mehrere Sachbezüge miteinander kombinieren?

Die Auswahl an steuerfreien Sachbezügen für Arbeitnehmer ist groß und kann es Unternehmen manchmal erschweren, sich nur für einen Sachbezug zu entscheiden. Die gute Nachricht: Die genannten Beispiele für steuerfreie Sachbezüge lassen sich miteinander kombinieren. Wichtig ist hierbei nur, dass die Sachbezüge zusammengerechnet nicht die monatliche Freigrenze von 50 Euro übersteigen. Die zusätzliche Möglichkeit, Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro zu gewähren, ist dabei die ideale Ergänzung zu den monatlichen 50 Euro Sachbezügen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern neben steuerfreien Gutscheinen eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen. Aufgrund dessen gewährt er jedem Mitarbeiter einen monatlichen Gutschein im Wert von 30 Euro und bezuschusst die Fitnessstudio-Mitgliedschaft mit monatlich 19,90 Euro. Da beide Benefits zusammengerechnet 49,90 Euro ergeben und somit die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen, kann der Arbeitgeber beide Sachzuwendungen steuerfrei abrechnen.

Wie das Beispiel zeigt, können steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer beliebig ausgewählt und kombiniert werden. Unternehmen sollten hierbei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und auf Grundlage dessen ihr individuelles Benefit-Paket zusammenstellen.

Im besten Fall können sich Mitarbeiter ihre Sachzuwendungen sogar selbst auswählen und flexibel entscheiden, welche Sachbezüge sie mit dem monatlichen Guthaben von 50 Euro einsetzen möchten. Hierfür sind Benefit-Apps wie Probonio eine geeignete Lösung, da die steuerfreien Sachbezüge hierbei an einem Ort verwaltet werden können. Zudem können hier Arbeitnehmer sich flexibel zwischen den Sachleistungen entscheiden.

Sachbezugskarten sind hingegen nur begrenzt flexibel, da bspw. Benefits wie das Gesundheitsbudget oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften sich damit nicht nutzen lassen.

Was sind neben dem steuerfreien Sachbezug die wichtigsten Benefits für Unternehmen?

Aber auch neben den genannten Beispielen für steuerfreie Sachbezügen gibt es Benefits, die Unternehmen bei ihrer Auswahl in Betracht ziehen sollten.

Internetpauschale

Mit der steuerfreien Internetpauschale können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss von bis zu 50 Euro für laufende Internetkosten gewähren. Der Vorteil für Unternehmen: Für die Internetpauschale fallen nur 25% Pauschalsteuer an, während die Erstattung für Arbeitnehmer steuerfrei ist.

Voraussetzung ist, dass die 50 Euro Internetpauschale zusätzlich zum Gehalt erfolgt und die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Zudem können nur Kosten, die von den Mitarbeitern selbst getragen werden, bezuschusst werden. Ein Beispiel hierfür sind laufende Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung. Ob das Internet im privaten oder beruflichen Kontext genutzt wird, spielt bei diesem Benefit keine Rolle.

Auch bei diesem Benefit sind Anbieter empfehlenswert, die die Erstattung der 50 Euro Internetpauschale digital lösen. Da Mitarbeiter für die Erstattung der Pauschale eine jährliche Bestätigung ihrer Internetkosten unterzeichnen müssen, bietet sich hierbei eine digitale Umsetzung per App an. Dies verringert den Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung.

Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist einer der beliebtesten Benefits bei Arbeitgebern. Und das nicht ohne Grund: Der Zuschuss zum Mittagessen bietet für jeden Arbeitnehmer einen Vorteil und ist eine große finanzielle Unterstützung. Im Jahr 2023 können Unternehmen an 15 Arbeitstagen im Monat bis zu 6,90 Euro je Mittagessen steuerfrei erstatten.

Zwar können auch über den Sachbezug steuerfreie Gutscheine für Supermärkte und Lieferdienste wie Lieferando gewährt werden - allerdings ermöglicht der Essenszuschuss 2023 ein steuerfreies Gehaltsextra von 103,50 Euro pro Monat. Somit ist der steuerfreie Essenszuschuss die bessere Option für Arbeitgeber, die allein das Mittagessen bezuschussen wollen.

Die einfachste Möglichkeit, um den Essenszuschuss 2023 im Unternehmen anzubieten, sind digitale Essensmarken. Hiermit können die Mitarbeiter schnell und einfach per App ihren Beleg vom Mittagessen einreichen und die Erstattung zusammen mit der Gehaltsauszahlung erhalten – ohne weiteren Aufwand für HR-Abteilungen.

Essenszuschuss als wichtiger Benefit für Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist den meisten Arbeitgebern bekannt und ein Mitarbeiter-Benefit, das schon lange existiert. Unternehmen sind sogar dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein bAV-Angebot zu unterbreiten und mit mindestens 15% zu bezuschussen.

Und die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern einige Vorteile: Durch die Beitragszahlung als Entgeltumwandlung (= Abzug der Rate vom Bruttogehalt) sparen sich Mitarbeiter einige Steuern und Sozialabgaben. Die zusätzliche Rendite im Rentenalter ist zudem ein wichtiges Mittel zur Schließung der Rentenlücke. Arbeitgeber sparen sich durch einen Zuschuss zur bAV Lohnnebenkosten und stärken dabei gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.

Probonio bietet einen unabhängigen Vergleich verschiedener Versicherungen direkt per App an und kümmern sich um alle Prozesse, die mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung stehen. Dies erleichtert Unternehmen und der HR-Abteilung sowohl den Integrierungsprozess als auch den Verwaltungsaufwand für Beratungen, Kostenkalkulation und Dokumentenablage.

Lohnen sich 2023 steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Steuerfreie Sachbezüge vom Arbeitgeber gehören nicht ohne Grund zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Wie unsere Beispiele gezeigt haben, sind die Einsatzmöglichkeiten vielfältig.

Mit dem richtigen Benefit-Anbieter können Mitarbeiter verschiedene Sachleistungen flexibel auswählen und kombinieren und können so den maximalen Mehrwert daraus ziehen. So sorgen Unternehmen für den größten positiven Effekt auf die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung. Wir empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter jeden Monat zwischen verschiedenen Sachbezügen wie bspw. Fitnessstudio-Mitgliedschaften und Mitarbeitergutscheinen wählen zu lassen. Aber auch die weiteren Beispiele für den 50 Euro Sachbezug vom Arbeitgeber können Unternehmen mit dem richtigen Anbieter flexibel im Unternehmen integrieren.

Ebenso ist es lohnend, auch Benefits, die nicht unter den Sachbezug fallen, zu berücksichtigen. Beispiele wie der Essenszuschuss oder die Internetpauschale bieten viele finanzielle Vorteile und sind in manchen Fällen auch die bessere Alternative zu Sachzuwendungen wie Gutscheinen.

Entdecken Sie weitere Mitarbeiter-Benefits und steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Unternehmen.

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