Wie funktioniert das Mobilitätsbudget?
Das Mobilitätsbudget bietet Ihnen die Möglichkeit, Mitarbeiter bei der täglichen und nachhaltigen Nutzung ihrer Mobilität steuerfrei zu unterstützen. Ihre Mitarbeiter können dabei selbst entscheiden, welche Mobilitätsform sie im Rahmen des festgelegten Budgets nutzen.
Folgende Möglichkeiten gibt es für das Mobilitätsbudget:
- Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Mobilitätsbudget, mit dem sie den ÖPNV flexibel nutzen können.
- Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Mobilitätsbudget, das über den Sachbezug abgerechnet wird. Hierbei darf die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten werden. Das Mobilitätsbudget muss hierbei in Form einer Sachzuwendung (z.B. Übergabe des Jobtickets durch den Arbeitgeber) übergeben werden. Weitere Infos zum Deutschlandticket als Jobticket finden Sie hier.
- Sie bieten Ihren Mitarbeitern ein flexibles Mobilitätsbudget, mit dem sie alle Arten von Mobilität flexibel, jedoch nicht steuerfrei nutzen können.
- Sie können das Budget sowohl monatlich als auch jährlich zur Verfügung stellen. Dementsprechend sind auch monatliche Abonnements bei Tickets für den ÖPNV für den Zuschuss möglich.
Wichtige Regelungen für das Mobilitätsbudget als Mitarbeiter-Benefit
Je nach genutzter Mobilitätsform unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen für den Mobilitätszuschuss. Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr sind in jedem Fall steuerfrei, während Fahrten mit Taxis oder Dienstwagen steuerpflichtig sind.
Werden folgende Regelungen eingehalten, bleibt das Mobilitätsbudget steuerfrei:
- Das Mobilitätsbudget erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
- Die Kosten für Ihr Unternehmen werden in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
- Ihre Mitarbeiter reichen Tickets für den öffentlichen Nahverkehr ein, wie beispielsweise Einzeltickets, Monatskarten oder Jobtickets, für Fahrten zur Betriebsstätte und private Fahrten.
- Ihre Mitarbeiter reichen Tickets für den öffentlichen Fernverkehr ein, wie beispielsweise Einzeltickets, Wochenkarten und Monatskarten, für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte.
- Ihre Mitarbeiter nutzen steuerfreie Gutscheine von bis zu 50 Euro monatlich über den Sachbezug, wie beispielsweise für Miles oder Flixbus.
Folgende Regelungen gelten für das nicht steuerfreie Mobilitätsbudget:
- Wird das Mobilitätsbudget als Erstattungsprinzip für Verkehrsmittel, die nicht unter den ÖPNV fallen, erstattet, ist dieses komplett steuerpflichtig.
- Wird das Mobilitätsbudget über den Sachbezug abgerechnet, in Form einer Sachzuwendung (z.B. Übergabe des Jobtickets durch den Arbeitgeber) übergeben und übersteigt die monatliche Freigrenze von 50 Euro, können Arbeitgeber § 37b EStG für sich nutzen. Wenn die betrieblichen Sachzuwendungen nicht in Form von Geld erfolgen und die Grenze von 10.000 Euro je Geschäftsjahr nicht überschreiten, können sie generell mit 30% pauschal versteuert werden. Wichtig ist hierbei, dass der Bezug auf § 37b EStG klar in der Gehaltsabrechnung angegeben wird.
- Wird das Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung gewährt (heißt die Kosten für die Mobilitätsnutzung werden vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen), ist dieses voll steuerpflichtig. Aufgrund dessen bietet ein Mobilitätszuschuss zusätzlich zum Gehalt mehr steuerliche Vorteile.
- Pauschale Fahrtkostenzuschüsse (z.B. 0,20€ pro Kilometer) für die tägliche Fahrt zur Arbeit müssen mit 15% pauschal versteuert werden. Hierbei können bis zu 30 Cent für die ersten 20 Kilometer (seit 2022 38 Cent ab dem 21. Kilometer) für maximal 180 Arbeitstage steuerlich geltend gemacht werden (EStG § 9 Werbungskosten).
- Ladevorrichtungen für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter angeschafft werden, müssen mit 25% pauschal versteuert werden. Jedoch ist das Aufladen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände oder bei anderen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Vorrichtung komplett abgabenfrei(BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität)
Abrechnung des Mobilitätsbudgets durch den Arbeitgeber
Für die Abrechnung des Mobilitätsbudgets gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie schließen einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen ab und übergeben die Tickets (z.B. Jobticket) als Sachzuwendung direkt an Ihre Mitarbeiter.
- Ihre Mitarbeiter übernehmen den Kauf der Tickets selbst und reichen die Belege für die aufgewendeten Kosten bei Ihnen ein. Sie erstatten die Kosten anteilig oder vollständig nach dem Erstattungsprinzip gemeinsam mit der monatlichen Gehaltsabrechnung.
- Sie stellen Ihren Mitarbeiter im Rahmen des Sachbezugs monatlich steuerfreie Gutscheine von Mobilitätsanbietern zur Verfügung. Bis zu einem Betrag von 50 Euro verbleibt der Zuschuss steuerfrei.
Folgende Möglichkeiten gibt es für übrig gebliebenes Mobilitätsbudget:
- Ihre Mitarbeiter sparen das übrige Mobilitätsbudget für größere Beträge an.
- Sie lassen das restliche Mobilitätsbudget verfallen.
- Sie zahlen das restliche Mobilitätsbudget mit dem Gehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben aus.
- Ausnahme: Nutzen Ihre Mitarbeiter die Gutscheine für die Mobilitätsanbieter nicht bis zum Ende des Monats, verfallen diese.
Einsatzmöglichkeiten des Mobilitätsbudgets als Mitarbeitervorteil
Das Mobilitätsbudget kann grundsätzlich für alle Transportmittel gewährt werden, unabhängig von der Uhrzeit des Kaufs oder der Nutzung.
Für folgende Mobilitätsformen kann das steuerfreie Mobilitätsbudget gewährt werden:
- Öffentlicher Nahverkehr für private und berufliche Fahrten: Linienbus, Tram, U-Bahn, S-Bahn und Nahverkehrszug
- Öffentlicher Fernverkehr für berufliche Fahrten: Fernzug und Fernbus
- Alle Verkehrsmittel bei der Übergabe von Tickets oder steuerfreien Gutscheinen mit der Abrechnung über den 50 Euro Sachbezug
Für folgende Mobilitätsformen (beruflich und privat) kann das flexible Mobilitätsbudget gewährt werden:
- E-Scooter
- E-Bikes
- Fahrrad
- Taxi
- Uber
- Dienstwagen
- Treibstoff für private Fahrzeuge (z.B. Autos)
- Inspektionen und Reparaturen für Autos, Motorräder, Fahrräder oder E-Scooter
- Parktickets oder Mautgebühren
- Fahrzeugreinigungen (z.B. Waschanlage)
- Reifenwechsel
- Privatwagen
- und noch viele mehr
Welche Mitarbeiter können das Mobilitätsbudget nutzen?
Prinzipiell können alle Mitarbeiter das Mobilitätsbudget nutzen, egal ob diese im Homeoffice oder vor Ort arbeiten. Jedoch gilt es dann hierbei, die steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen.