Betriebliche Altersvorsorge einfach per App
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer attraktiven bAV durch freie Anbieterwahl und nutzen Sie die Steuervorteile. Mit der bAV per App zeigen Sie Ihren Mitarbeiter nicht nur Wertschätzung, sondern sparen durch die Digitalisierung auch noch Kosten und Zeit.


Mit der bAV per App Mitarbeiter begeistern
Die bAV mit minimalem Zeitaufwand anbieten

Von der betrieblichen Altersvorsorge
profitieren auch Arbeitgeber

Steuern sparen
Mit einem bAV-Angebot können Sie Lohnkosten und Sozialabgaben sparen.
Mitarbeiterbindung stärken
Mit einer bAV binden Sie Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.
Employer Branding verbessern
Die bAV stärkt die Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge mit Probonio
Einmalige Einrichtung
Kostenlos registrieren, Mitarbeiter mit einem Klick anlegen und den Zuschuss zur bAV individuell konfigurieren.
Digitale Anwendung
Mitarbeiter können die Beträge und Ersparnisse der bAV per App berechnen und Beratungen bei unserem bAV-Experten buchen.
Unabhängiger Vergleich
Nach Beratung durch unseren bAV-Experten können Mitarbeiter sich für einen Anbieter entscheiden und den Vertrag abschließen.
Einfache Verwaltung
Alle Informationen und Dokumente im Portal und in der App jederzeit einsehen und Vertragsänderungen direkt von Probonio übernehmen lassen.
Die betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt
Allgemeines zur bAV
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem steuerbegünstigten Zuschuss zur Altersvorsorge unterstützen. Diese Betriebsrente erhalten sie dann als zusätzlichen Beitrag im Rentenalter, was die Rentenlücke im Alter deutlich senkt. Durch die Zahlung der Beiträge in Form der Entgeltumwandlung (= Umwandlung des Bruttogehalts) kommt es zu deutlichen Ersparnissen bei Sozialabgaben und Steuern.
Steuerliche Regelungen
Arbeitgeber sind verpflichtet dazu, Mitarbeiter mindestens 15% der Beiträge zu bezuschussen und eine Entgeltumwandlung anzubieten. Bis zu einem maximalen Betrag von 292 Euro monatlich (2022: 282 Euro) verbleibt der Arbeitgeberzuschuss sozialversicherungsfrei. Übersteigt der gesamte monatliche Beitrag zur bAV nicht den Betrag von 584 Euro, fällt zudem keine Lohnsteuer an. Dies bietet Mitarbeiter und Arbeitgeber ein deutliches Kostenersparnis.
Einsatzmöglichkeiten
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Versicherungsarten zur Verfügung. Die Direktversicherung gilt als die beliebteste Versicherungsart der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem gibt es noch die Option der Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zu den jeweiligen Versicherungsarten sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter beraten lassen.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem steuerbegünstigten Zuschuss zur Altersvorsorge unterstützen. Diese Betriebsrente erhalten sie dann als zusätzlichen Beitrag im Rentenalter, was die Rentenlücke im Alter deutlich senkt. Durch die Zahlung der Beiträge in Form der Entgeltumwandlung (z Umwandlung des Bruttogehalts) kommt es zu deutlichen Ersparnissen bei Sozialabgaben und Steuern.
Arbeitgeber sind verpflichtet dazu, Mitarbeiter mindestens 15% der Beiträge zu bezuschussen und eine Entgeltumwandlung anzubieten. Bis zu einem maximalen Betrag von 292 Euro monatlich (2022: 282 Euro) verbleibt der Arbeitgeberzuschuss sozialversicherungsfrei. Übersteigt der gesamte monatliche Beitrag zur bAV nicht den Betrag von584 Euro, fällt zudem keine Lohnsteuer. Dies bietet Mitarbeiter und Arbeitgeber ein deutliches Kostenersparnis.
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Versicherungsarten zur Verfügung. Die Direktversicherung gilt als die beliebteste Versicherungsart der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem gibt es noch Option der Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zu den jeweiligen Versicherungsarten sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter beraten lassen.
Mitarbeiter binden durch
eine attraktive Altersvorsorge
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge und stärken Sie damit zugleich die Mitarbeiterbindung.
Jetzt eine persönliche Demo vereinbaren und die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge mit Probonio kennenlernen!
Haben Sie noch offene Fragen?
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie Ihre Mitarbeiter in ihrer Rente oder im Falle einer Berufsunfähigkeit unterstützen. Da die Beiträge für die bAV in Form einer Entgeltumwandlung erfolgen, sprich vom Bruttogehalt abgezogen werden, reduzieren sich für Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung anzubieten.
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Arten von Versicherungen zur Verfügung.
Folgende Möglichkeiten bestehen für die Umsetzung der bAV:
- Direktversicherung
- Direktzusage / Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Bei Probonio erhalten sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter eine kostenlose Beratung von unserem bAV-Experten, der Sie zu den verschiedenen Versicherungsmodellen ausführlich berät.
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie als Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 15% der Beiträge Ihrer Mitarbeiter bezuschussen. Dieser Zuschuss kann jedoch auch über die 15% hinausgehen. Nachdem der Zuschuss mit Ihren Mitarbeitern abgestimmt worden ist, wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, welcher die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge umfasst. Nach Versicherungsabschluss zahlen Sie als Arbeitgeber jeden Monat den entsprechenden Beitrag vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter und Ihren festgelegten Zuschuss in die bAV ein.
Wichtig zu beachten ist, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die betriebliche Altersvorsorge für interessierte Mitarbeiter in Form der Entgeltumwandlung für Ihre Mitarbeiter abzuschließen. Zudem müssen Sie hierbei mindestens 15% der Mitarbeiter-Beiträge bezuschussen, da dieser Betrag ca. dem Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträgen durch die Entgeltumwandlung entspricht.
2023 können Sie je Mitarbeiter einen maximalen sozialversicherungsfreien Zuschuss von 292 Euro monatlich gewähren, was einem jährlich Betrag von 3.504 Euro entspricht. Beträge, die über diese Grenze hinausgehen, werden für Sie sozialversicherungspflichtig. Zudem fällt keine Lohnsteuer an, sofern die Gesamtbetrag der monatlichen Einzahlung in die bAV nicht 584 Euro übersteigt. Somit profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter von den Steuervorteilen der bAV.
Im Normalfall erfolgt die Auszahlung der bAV im regulären Rentenalter, kann jedoch auch bereits schon ab dem 62. Geburtstag (für Verträge vor 2012 ab dem 60. Geburtstag) ausgezahlt werden.
Die Auszahlung kann hierbei entweder als monatliche Rente bis zum Lebensende, als einmalige Auszahlung des Gesamtbetrags oder als Kombination aus einmaliger Auszahlung (30% des Gesamtbetrags) und monatliche Rente bis an Lebensende erfolgen.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung.
Prinzipiell haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber oder sie über den privaten Weg fortzuführen.
Wird die bAV über den neuen Arbeitgeber fortgeführt, kann zum einen durch den Versicherungsnehmerwechsel der bereits bestehende Vertrag beim neuen Unternehmen weitergeführt werden. Dadurch ändert sich nichts am grundlegenden Vertrag bis auf den Austausch des Versicherungsnehmers. Zum anderen kann durch die sogenannte Deckungskapitalübertragung allein das bestehende Deckungskapital der bisherigen betrieblichen Altersvorsorge auf das bAV-Konzept des neuen Unternehmens übertragen bzw. eingezahlt werden. Dementsprechend ändern sich hierbei auch entsprechende Rahmenbedingungen des bAV-Vertrags.
Erfolgt die Fortführung der bAV über privatem Wege können Mitarbeiter selbst zum Versicherungsnehmer werden und die Beiträge für ihre bAV selbst einzahlen. Dabei führen Mitarbeiter den bisherigen Vertrag wie gehabt fort, nur eben als Privatperson. Hierbei entfallen allerdings die Sozialversicherungs- und Steuervorteile, da die Beiträge vom versteuerten Einkommen abgeführt werden. Eine andere Möglichkeit besteht hierbei durch die sogenannte Beitragsfreistellung, bei der Mitarbeiter keine Beiträge mehr in ihre bAV einzahlen.
Das Onboarding auf die Probonio Lösung ist kostenfrei und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Neben der Zusendung von Infomaterial in Ihrem Corporate Design, bieten wir Ihnen eine persönliche Vorstellung unseres Produkt inklusive einer Q&A Session vor Ihren Mitarbeitern an. Sowohl während dem Onboarding als auch danach steht Ihnen jederzeit Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben der manuellen Anlage von Mitarbeitern, bietet unsere Software die Möglichkeit, Mitarbeiter und Benefits per Excel-Import zu konfigurieren. Interessant für größere Unternehmen sind auch unsere Schnittstellen zu HR-Softwarelösungen, wie beispielsweise Personio, zum einfachen Import und dem Synchronisieren von Personaldaten.
Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an.
Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:
- Verwaltung von Vertrags- und Datenänderungen
- Bereitstellung eines Kalkulators für die Berechnung der Auszahlung im Rentenalter je nach Sparrate
- Digitale Ablage der Dokumente an nur einem Ort
- Kostenlose Beratung Ihrer Mitarbeiter durch unseren bAV-Experten
- Persönlicher Support für Sie und Ihre Mitarbeiter
Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen. Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält einmal monatlich eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.
Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsvorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge eine tolle Alternative zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, mit einem höheren Zuschuss Wertschätzung zu zeigen und dabei gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Zudem stellt das Angebot einer bAV ein starkes Instrument für die Mitarbeiterbindung dar, da die Rentenlücke ein elementares Problem für viele Mitarbeiter bildet und die betriebliche Altersvorsorge hierfür einen geeigneten Lösungsansatz darstellt. Zudem besteht im Falle eines Arbeitgeberwechsels auch die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber die Übernahme der bAV ablehnt und ggf. zu schlechteren Konditionen anbietet.