Zwischen Minijob und Teilzeit – der Midijob wird zu einer immer beliebteren Alternative für eine Reihe an Arbeitnehmern. Doch was ist ein Midijob überhaupt? Welche Vorteile bringt er mit sich? Und was müssen Sie als Arbeitgeber berücksichtigen, wenn Sie einen Midijobber beschäftigen möchten? Diese Fragen und noch mehr klärt folgender Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Der Midijob gilt als Zwischenform von Minijob und Teilzeit-Beschäftigung.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Sicherheit eines Vollzeit-Mitarbeiters erfreut sich der Midijob bei Arbeitnehmern großer Beliebtheit.
Für Arbeitgeber bedeutet das Beschäftigungsverhältnis zwar zunächst einen erhöhten Verwaltungsaufwand, doch auch für sie lohnt sich der Midijob.
Wichtig bei der Einstellung von Midijobbern ist, alle Besonderheiten, Rechte und Pflichten zu kennen und entsprechend einzuhalten.
Der Midijob beschreibt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem Angestellte monatlich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro verdienen können. (Stand: 2025) Damit stellt der Midijob eine Weiterentwicklung des Minijobs dar, in dem nur bis 556 Euro monatlich erzielt werden dürfen. Es handelt sich somit um eine Mischform im Niedriglohnsektor.
Der Midijob wurde 2003 durch die Bundesregierung als Teil der Hartz-Reformen eingeführt. Das Ziel davon war, Arbeitnehmer, die nur geringfügig mehr als in einem Minijob verdienten, nicht zu benachteiligen. Außerdem wurden dadurch die Sozialversicherungsbeiträge durch einen höheren Arbeitgeberanteil gesteigert. Man wollte zudem eine geringe Arbeitslosenquote durch eine neue Beschäftigungsform erzielen. Inzwischen ist der Midijob ein beliebtes Modell, das von vielen Arbeitnehmern sowie -gebern gern genutzt wird.
Die alternativen Bezeichnungen „Beschäftigung in der Gleitzone“ oder „Beschäftigung im Übergangsbereich drücken ganz gut aus, wofür der Midijob gedacht ist. Er eignet sich für all jene, die sich innerhalb der genannten Verdienstgrenze bewegen möchten.
Übrigens: Zum Bruttoarbeitsentgelt gehören neben dem monatlichen Einkommen auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das darf nicht außer Acht gelassen werden, da Angestellte unter Umständen über die Verdienstgrenze kommen und damit als Vollzeitkräfte gelten und steuerlich als solche behandelt werden.
Midijobber verdienen mehr Geld als Minijobber. Darin besteht der erste wesentliche Unterschied. Jedoch gibt es weitere Merkmale, anhand derer sich die beiden Beschäftigungsformen unterscheiden lassen. Wir von Probonio haben die wichtigsten Unterschiede für Sie übersichtlich zusammengetragen.
Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts | Sozialversicherungsbeiträge | Steuerabzüge | |
---|---|---|---|
Minijob | 0 bis 556 Euro monatlich | Ggf. Pauschalbeträge für Kranken- und Rentenversicherung | Keine Steuerabgaben |
Midijob | 556,01 bis 2.000 Euro monatlich | Abgaben auf alle Sozialversicherungen | Reguläre Steuerabzüge (Ausnahme: Lohnsteuer) |
Anfang 2023 wurde die Midijob-Grenze angehoben. Sie beläuft sich seither nicht mehr nur auf 1.600 Euro, sondern auf 2.000 Euro monatlich. Diese Regelung entlastet Beschäftigte im Midijob-Verhältnis ungemein. Erst ab einem Bruttoverdienst über 2.000 Euro muss der volle Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung zahlen.
Doch warum genau ist der Midijob bei Arbeitnehmern so beliebt? Es gibt eine Reihe an Vorteilen, die dafürsprechen. Das ist Angestellten gut bewusst – nicht ohne Grund befinden sich Schätzungen zufolge derzeit rund 3,5 Millionen Deutsche in dem Beschäftigungsverhältnis.
Steuerliche Vorteile: Im Gegensatz zu einem Mitarbeiter in Vollzeit müssen Midijobber nicht immer Lohnsteuer zahlen. Wer zur Lohnsteuerklasse 1 bis 4 gehört, ist von ihr gänzlich befreit. Nur Midijobber mit Steuerklasse 5 und 6 sind steuerpflichtig.
Rentenanspruch: Wer einen Midijob ausübt, hat den vollen Rentenanspruch, obwohl nicht der volle Beitrag geleistet werden muss.
Rundum-Schutz: Midijobber haben Anspruch auf die gesetzliche Midijob-Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dazu gehört auch die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit.
Arbeitslosenversicherung: Wer seine Tätigkeit im Midijob-Verhältnis mindestens für Jahr ausübt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % seines durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Wenn der Beschäftigte Kinder hat, beläuft sich der Satz sogar auf 67 %.
Zusätzliche Nebenbeschäftigung: Midijobbern ist es gestattet, nebenher noch einen Minijob auszuüben. So können Arbeitnehmer jährlich 5.400 Euro mehr verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben leisten zu müssen. Die Pauschale bezahlt der Arbeitgeber.
Gibt es auch Nachteile für Beschäftigte im Midijob-Verhältnis? Im Gegensatz zu einem Minijob fallen bei einem Midijob Steuern an. Das Brutto entspricht daher nicht dem Netto – das tatsächliche Entgelt, das dem Mitarbeiter ausgezahlt wird, fällt demnach geringer aus. Besonders dann, wenn der Midijob als Nebentätigkeit ausgeübt wird, ist das relevant.
Möchten Sie einen Midijob in Ihrem Unternehmen anbieten? Dann sollten Sie sich mit den Basics auskennen. Wir von Probonio haben die wichtigsten Grundlagen für Sie zusammengetragen, sodass Sie bei der Anstellung eines Beschäftigten im Midijob-Verhältnis nichts mehr falsch machen können.
Monatsentgelt | Satz für Sozialversicherung | Belastung für den Arbeitgeber | |
---|---|---|---|
Minijob | 556 Euro | 28 % | 155,68 Euro |
Midijob | 556 Euro | 19,875 % | 110,51 Euro |
Wie auch ein Minijob und jede andere Beschäftigung von Angestellten muss auch der Midijob angemeldet werden. Bei einem Minijob wird die Anmeldung ganz einfach und bequem vollständig über die Minijobzentrale abgewickelt.
Bei einem Midijob sieht das anders aus – hier müssen Arbeitgeber selbst tätig werden und die Anmeldung bei sämtlichen Sozialversicherungen vornehmen. Das gestaltet den Prozess um einiges aufwendiger. Allerdings ist eine solche Anmeldung in der Regel nur einmal pro Mitarbeiter nötig.
Es ist gesetzlich geregelt, dass Midijobber nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten dürfen. Somit wirkt sich die Obergrenze von 2.000 Euro im Monat direkt auf die möglichen Arbeitsstunden aus.
Bei dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn 2025 in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde darf ein Midijobber maximal 161 Stunden pro Monat arbeiten.
Auch Midijobber haben einen Anspruch auf Urlaub. Diesen gilt es – wie auch bei anderen Angestellten – im Arbeitsvertrag festzuhalten. Der gesetzliche Urlaubsmindestanspruch gilt. Er richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage des Beschäftigten. Bei einer 6-Tage-Woche haben Angestellte Anspruch auf 24 Tage Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage.
Bei Midijobs gibt es eine Reihe an Besonderheiten zu berücksichtigen. Daraus kann sich für Arbeitgeber ein Nachteil ergeben: Midijobs gehen in der Regel mit einem hohen Verwaltungsaufwand einher.
Wenn das Einkommen Schwankungen unterliegt, muss der Arbeitgeber entweder eine Schätzung oder eine Durchschnittsberechnung vornehmen. Sie dienen als Grundlage für die Abgabe der Steuern.
Midijobs erfreuen sich gerade unter den Arbeitnehmern großer Beliebtheit. Zwar stellen sie für Arbeitgeber zunächst einen höheren bürokratischen Aufwand dar, doch im Endeffekt lohnt sich diese Beschäftigungsform für beide Seiten. Wichtig ist nur, sich an Einkommensgrenzen und andere Besonderheiten zu halten. Dann steht der Anstellung von Midijobbern nichts mehr im Weg.
Ein Midijob lohnt sich vor allem für die Arbeitnehmer, die zwischen 556,01 und 2.000 Euro verdienen möchten. Wer sich zwischen einem Minijob und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bewegen will, ist damit ideal beraten.
In der Regel handelt es sich beim Midijob für Arbeitnehmer sowie -geber um eine Win-Win-Situation.
Midijobber zahlen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Dennoch müssen sie keine geringeren Rentenansprüche in Kauf nehmen – sie erhalten trotz verringerter Rentenbeiträge die vollen Rentenansprüche.
Auch wenn sich das Entgelt in einem Ausbildungsverhältnis in der Grenze des Midijobs befindet, handelt es sich dabei um eine Sonderform. Alle Ausbildungsverhältnisse sowie Praktika zählen nicht als Midijob.
Wenn Studenten einen Midijob ausüben, müssen sie lediglich einen Rentenbeitrag abführen.