Bis zum 31. Dezember 2024 war es Unternehmen möglich, ihren Angestellten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen. Diese wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer finanziell zu entlasten und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu motivieren. Doch welche Optionen gibt es 2025, um Mitarbeitern weiterhin etwas Gutes zu tun? Die besten Alternativen zum Inflationsausgleich zeigt dieser Artikel auf.
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Inflationsausgleichsprämie konnten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bis 31. Dezember 2024 finanziell entlasten.
Auch im Jahr 2025 gibt es Möglichkeiten der Entlastung von Mitarbeitern.
Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie sind unter anderem Essenszuschüsse, Dienstfahrräder, Sachbezüge oder Kita-Zuschüsse.
Bei der Auswahl sollten Arbeitgeber immer berücksichtigen, was zu ihrem Unternehmen und ihren Mitarbeitern passt, um die Optionen maximal authentisch nutzen zu können.
Die Inflationsprämie konnte aus verschiedenen Gründen ausgezahlt werden: In erster Linie war eine finanzielle Entlastung der Mitarbeiter angedacht. Allerdings war sie auch eine hervorragende Möglichkeit, die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit zu steigern. Dadurch konnte die Bindung von Angestellten zum Unternehmen erhöht werden. Besonders vorteilhaft erwies sie sich dadurch, dass sie steuer- und sozialabgabenfrei war.
Es gibt attraktive Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie, die sich Arbeitgeber zunutze machen können. Diese erfüllen den gleichen Zweck und tragen zu einem positiven Betriebsklima bei.
Folgende steuerbegünstigte Alternativen zur Inflationsprämie gibt es:
Steuerfreie Sachbezüge: Bei einem Sachbezug liegt die monatliche Obergrenze bei 50 Euro. Bis zu diesem Betrag ist es komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie können ihn in Form von Gutscheinen aushändigen, die die Mitarbeiter flexibel einsetzen können.
Essenszuschüsse: Mitarbeiter können mit einem Essenszuschuss bis 1.350 Euro jährlich erhalten. Das ergibt sich aus dem möglichen Zuschuss von 7,50 Euro am Tag. Sie können zum Beispiel digitale Essensmarken aushändigen, die flexibel verwendet werden.
Beteiligung an den Kosten für den Arbeitsweg: Ein Mobilitätsbudget unterstützt Mitarbeiter bei ihrem täglichen Weg in die Arbeit. 2025 können Sie Ihren Angestellten einen Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von insgesamt 696 Euro gewähren. Das Budget kann aber auch für Tankgutscheine, ein Jobrad oder einen Dienstwagen genutzt werden. Meist lässt sich die gewählte Mobilitätsoption auch privat nutzen, was einen ganz besonderen Vorteil darstellt.
Zuschuss zur privaten Internetnutzung: Die Internetpauschale bietet die Möglichkeit, die private Internetnutzung von Mitarbeitern zu bezuschussen – ganz gleich, ob sie im Homeoffice arbeiten oder nicht. In einer Zeit, in der so ziemlich jeder gerne das Internet nutzt, ist dieser Benefit sehr gefragt.
Jobrad-Leasing: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen, sparen Sie sich durch eine Gehaltsumwandlung Steuern und tragen einen großen Teil zur Nachhaltigkeit bei.
Erholungsbeihilfe: Entspannte Mitarbeiter sind produktive Arbeitskräfte. Als Arbeitgeber können Sie eine Erholungsbeihilfe in Höhe von mindestens 156 Euro gewähren und dabei von einer Pauschalversteuerung profitieren.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Firmen können betriebliches Gesundheitsmanagement anbieten, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu stärken. Gesunde Angestellte haben wesentlich weniger Fehlzeiten.
Firmenfitness: Zur Gesundheit gehört auch ausreichend Bewegung. Sport zu treiben ist aber aufgrund der hohen Kosten für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft häufig teuer. Firmenfitness kommt ins Spiel – so können Unternehmen die Fitness ihrer Belegschaft steigern.
Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung: Je früher man für das Alter vorsorgt, desto besser. Dabei unterstützen viele Unternehmen ihre Angestellten mit einem Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die zusätzlichen Beträge erhöhen die Rente im Alter.
Kita-Zuschuss: Ihre Mitarbeiter haben kleine Kinder, die noch intensiv betreut werden müssen? Mit einem Kita-Zuschuss können Sie Familien unterstützen. Es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten zu gewähren – auch komplett steuerfrei. So erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber gegenüber jungen Familien.
Bei Probonio haben Sie als Arbeitgeber die Wahl aus verschiedenen Vorteilen, die Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen können. Wir haben die Alternative für den Inflationsausgleich parat!
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern mehrere Möglichkeiten anbieten möchten, können Sie zum Beispiel auf eine Kombination von Sachbezügen, Essenszuschüssen und Zuschuss zum Deutschlandticket für öffentliche Verkehrsmittel setzen. Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie dies in der Praxis aussehen kann:
Art des Zuschusses | Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag |
---|---|---|
Sachbezug: Ihr Mitarbeiter erhält steuerfreie Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich in Form von Wertkarten oder Gutscheinen. | 50 Euro | 600 Euro |
Essenszuschuss: Für den Arbeitnehmer sind bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei. Als Arbeitgeber bezahlen Sie den Pflichtanteil in Höhe von 4,40 Euro und nur 25 % pauschale Lohnsteuer sowie pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei maximal 15 geförderten Arbeitstagen im Monat ergibt das 112,50 Euro monatlich. | 112,50 Euro | 1.350 Euro |
Deutschlandticket: Wenn Ihr Angestellter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, können Sie ihm einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 58 Euro monatlich gewähren. | 58 Euro | 696 Euro |
Summe: | 220,50 Euro | 2.646 Euro |
Welche Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie sich 2025 für Ihre Mitarbeiter lohnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Alle Angestellten haben etwas andere Anforderungen und Bedürfnisse. Es gibt jedoch ein paar Aspekte, die Ihnen die Auswahl erleichtern.
Die Alternative sollte möglichst einfach und schnell umgesetzt werden können. Von Vorteil ist eine digitale Unterstützung. Diese trägt nicht zuletzt zu einem hohen Maß an Transparenz bei – ein weiterer wichtiger Faktor, auf den Sie Wert legen sollten. Vor allem dann, wenn Sie keine oder nur geringe Leistungen anbieten, sollten Sie transparent und authentisch mit Ihren Arbeitnehmern kommunizieren.
Hinzu kommt, dass die Inflationsausgleichsalternativen zu Ihrem Unternehmen passen und etwas sind, was Ihren Angestellten zusagt. Meist lohnt es sich, mehrere Benefits zu kombinieren, damit die individuellen Bedürfnisse jedes Angestellten berücksichtigt werden können.
Auch wenn es die Inflationsausgleichsprämie 2025 nicht mehr gibt, müssen Unternehmen nicht auf Möglichkeiten verzichten, um ihre Angestellten finanziell zu entlasten. Es gibt viele Alternativen für den Inflationsausgleich, die die Mitarbeiterzufriedenheit und damit die Bindung zum Unternehmen stärken. Diese Alternativen sind entweder komplett steuerfrei oder zumindest steuerlich begünstigt.
Ab 2025 entfällt die Möglichkeit, Mitarbeiter mit der Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei finanziell zu entlasten.
Das Geld für die Inflationsausgleichsprämie stammt in der Regel aus den betrieblichen Ressourcen des Unternehmens. Der Staat hat somit lediglich die Möglichkeit einer steuerbefreiten Auszahlung bis 31. Dezember 2024 ermöglicht, nicht aber die finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie steht 2025 nicht mehr zur Verfügung. Jedoch gibt es viele attraktive Alternativen, die entweder komplett steuerfrei und zumindest steuerlich begünstigt sind.