Das Wichtigste in Kürze
Mit einem Sachbezug für Verpflegung können Arbeitgeber ihren Angestellten einen Zuschuss für Mahlzeiten gewähren.
Das Praktische an Sachbezügen sind die Besonderheiten bei der Versteuerung.
Zudem wird ein Verpflegungs-Sachbezug zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt, wodurch Mitarbeiter sparen können.
2023 galten andere Sachbezugswerte für Verpflegung als 2024.
Einkünfte, die der Arbeitgeber nicht als Geldleistung gewährt und die nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören, nennt man Sachbezüge. Darunter kann vieles fallen – die Gewährung von Kleidung, Wohnung, Mobilitätsbudget oder Verpflegung.
Sachbezüge sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Sie dienen als Mittel, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Zusätzliche Leistungen in Form von Sachbezugswerten können die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiter erhöhen.
Außerdem gelten Sachbezüge für Arbeitgeber als günstigere Variante zu Gehaltserhöhungen. Bei Gehaltsverhandlung kann ein Sachbezug für Verpflegung also sehr wertvoll sein.
Die Höhe des Sachbezugs für Verpflegung wird Jahr für Jahr angepasst. Bei Vollverpflegung liegt der Betrag bei 313 Euro pro Monat im Jahr 2024. Zum Vergleich: Die Höhe des Sachbezugs für Verpflegung betrug 2023 nur 288 Euro. Er ist somit um 25 Euro gestiegen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Einzelbeträge:
Frühstück: 2,17 Euro pro Kalendertag, 65 Euro pro Monat
Mittagessen: 4,13 Euro pro Kalendertag, 124 Euro pro Monat
Abendessen: 4,13 Euro pro Kalendertag, 124 Euro pro Monat
Vollverpflegung: 10,43 pro Kalendertag, 313 Euro pro Monat
Zum Vergleich – 2023 lagen die Einzelbeträge für einen Sachbezug für Verpflegung etwas darunter:
Frühstück: 2,00 Euro pro Kalendertag, 60 Euro pro Monat
Mittagessen: 3,80 Euro pro Kalendertag, 114 Euro pro Monat
Abendessen: 3,80 Euro pro Kalendertag, 114 Euro pro Monat
Vollverpflegung: 9,60 Euro pro Kalendertag, 288 Euro pro Monat
Diese Werte sind auf jeden Mitarbeiter – ganz gleich, ob noch in der Ausbildung oder nicht – anzuwenden. Auch das Alter spielt keine Rolle. Erst dann, wenn es um die Gewährung einer Verpflegung für Familienangehörige geht, sind die Werte je nach Alter unterschiedlich.
Es gibt einige Regelungen, anhand derer die Arbeitgeberzuschüsse zu Mahlzeiten geregelt werden. Es macht einen Unterschied, ob der Arbeitgeber selbst eine Kantine oder Gaststätte betreibt oder nicht. Wenn das der Fall ist, werden die Sachbezugswerte als geldwerter Vorteil angesetzt. Nur dann, wenn überwiegend Kunden oder Gäste die Mahlzeiten konsumieren, kommt der tatsächliche Endpreis infrage.
Das Gleiche gilt, wenn Arbeitgeber die Kantine nicht selbst betreiben, dem Betreiber jedoch zum Beispiel eine verbilligte Energieversorgung oder Raummiete einräumt und die Mahlzeiten der Angestellten auf diese Weise subventioniert.
Selbst bei Teilzeitkräften, die keinen Anspruch auf Mittagspause haben, sowie bei Beschäftigten im Homeoffice gelten die Sachbezugswerte.
Eine weitere Möglichkeit sind Essensmarken. Diese können in physischer Form oder digital gewährt werden. Der Arbeitgeber bezahlt ganz oder teilweise für die Marken. Dabei gibt es ein paar Dinge zu berücksichtigen.
Liegt der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Essensmarken über maximal 3,10 Euro des Sachbezugswert, gilt nur der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil. Überschreitet der Zuschuss den Sachbezugswert jedoch um über 3,10 Euro, gilt der tatsächliche Zuschuss als geldwerter Vorteil.
Der Sachbezugswert gilt für Essensmarken nur dann, wenn Beschäftigte nur eine Essensmarke pro Mahlzeit und Arbeitstag nutzen können. Krankheits- und Urlaubstage erlauben keine Nutzung der Marken.
Ist ein Angestellter in einer Auswärtstätigkeit beschäftigt, darf er in den ersten drei Monaten keine Sachbezugswerte für den geldwerten Vorteil von Essensmarken nutzen. Vielmehr gelten die sogenannten Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand.
Für die Abrechnung eines Verpflegungs-Sachbezugs in Form von Essensmarken müssen die Abwesenheitstage des Mitarbeiters erfasst werden. Außerdem muss der Angestellte mit einer Essensmarke eine fertige Mahlzeit erhalten, die er während der Arbeitspause einnehmen kann – nicht am folgenden Tag.
Sachbezüge bieten Arbeitgebern und -nehmern gleichermaßen Vorteile. Um diese allerdings voll ausschöpfen zu können, muss die steuerliche Bewertung bekannt sein. Worauf es 2024 bei der Besteuerung von Verpflegungs-Sachbezügen ankommt, erfahren Sie von Probonio.
Die Pauschalversteuerung sieht 25 % vor. Dennoch ist ein pauschal versteuerter Sachbezug zur Verpflegung sozialversicherungsfrei. Die Voraussetzung für die Pauschalversteuerung besteht darin, dass Angestellte keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die Mahlzeiten als Sachlohn haben. Der monatliche Durchschnittswert gilt als Berechnungsgrundlage, wenn beispielsweise die Mahlzeiten in der Kantine jeden Tag unterschiedlich viel kosten.
Wenn der Arbeitnehmer für eine Mahlzeit inklusive Getränk weniger als den Sachbezugswert zahlt, gilt die Differenz als geldwerter Vorteil und damit als steuerpflichtig. Der Preis der Mahlzeit einschließlich Umsatzsteuer spielt dabei eine Rolle.
Wenn der Angestellte einschließlich Umsatzsteuer also 2 Euro für das Essen bezahlt, das der Arbeitgeber sonst bezuschusst, entsteht ein geldwerter Vorteil von 2,13 Euro. Immerhin liegt der Sachbezugswert per Gesetz bei 4,13 Euro.
Die Lohnsteuerabrechnung sieht in Zeile 2 die Eintragung bestimmter Großbuchstaben vor. Unter „M“ kann eine Mahlzeitengestellung eingetragen werden. Diese Bescheinigung zur Mahlzeitengestellung, die seit 2014 verpflichtend ist, ist vor allem dann von Relevanz, wenn Angestellte während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Das Gleiche trifft auf eine doppelte Haushaltsführung zu, die beruflich bedingt ist.
Arbeitgeber müssen dazu eine Mahlzeit verbilligt oder unentgeltlich anbieten. Der Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeit in Höhe von 60 Euro ist relevant. Übrigens: Die Freigrenze für Sachbezüge wurde 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Wenn der Sachbezug zusätzlich zum Arbeitsentgelt erfolgt, kann er auf dieser Basis gewährt werden.
Gewähren Arbeitgeber ihren Angestellten einen Sachbezug für Verpflegung, gibt es die Möglichkeit eines Zuschusses sowie die Option von Essensmarken. Viele Mitarbeiter schätzen diesen geldwerten Vorteil sehr, sodass er zu einer erhöhten Zufriedenheit am Arbeitsplatz und einer gestärkten Mitarbeiterbindung führen kann.
Bis zu 60 Euro sind pro Arbeitnehmer steuerfrei.
Ja, Arbeitgeber können ihren Angestellten Verpflegung als Sachbezug gewähren.
Bei Dienstreisen müssen Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale zahlen. Gewährt er einen Zuschuss freiwillig, handelt es sich um einen Sachbezug.