Sachbezugswerte 2024:
Werte für Verpflegung und Unterkunft

Ina Deschu

Wirtschaftspsychologin

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aktualisiert am 22. Dezember 2023

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Lesezeit: 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

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Amtliche Sachbezugswerte sind festgelegte Referenzgrößen, die als Grundlage für die Besteuerung dienen.

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2024 gibt es neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft.

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Die neuen Sachbezugswerte gelten seit dem 01.01.2024.

Was ist ein Sachbezugswert?

Sachbezüge beziehen sich auf Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern als Teil ihres Gehalts anbietet, aber nicht in Form von Bargeld. Dies umfasst z.B. Verpflegungszulagen oder die Bereitstellung von Wohnraum. Wenn der Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit hat, anstelle des Sachbezugs eine Geldzahlung zu verlangen, wird dies nicht mehr als Sachbezug betrachtet.

Die amtlichen Sachbezugswerte sind festgelegte Referenzgrößen, die Arbeitgeber verwenden, wenn sie ihren Mitarbeitern kostenlose Verpflegung und Unterkunft bieten. Diese Werte dienen als Grundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile, die den Mitarbeitern zukommen.

Wie werden die Sachbezugswerte berechnet?

In § 8 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist festgelegt, dass Arbeitgeber die Sachbezugswerte unter Berücksichtigung der regulären Preisnachlässe und anhand der marktüblichen Endpreise am Ort der Abgabe festlegen müssen. Dabei bezieht sich der "marktübliche Endpreis" auf den Preis, den die Verbraucher im normalen Geschäftsverkehr zahlen (einschließlich Umsatzsteuer und andere Kostenbestandteile).

Um die Berechnung der marktüblichen Endpreise zu erleichtern, können Unternehmen 4 % vom Listenpreis abziehen, basierend auf dem Preis, zu dem das Produkt oder die Dienstleistung anderen Endverbrauchern im Geschäftsverkehr angeboten wird. Die verbleibenden 96 % können in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Dieser Zuschlag wird auch als 96-%-Regelung bezeichnet. Zusätzlich gibt es die sogenannte 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. Wenn der geldwerte Vorteil in einem Monat insgesamt nicht über 50 Euro beträgt, muss dieser nicht versteuert werden. 

Generell gilt: Wenn für eine bestimmte Leistung amtliche Sachbezugswerte vorgeschrieben sind, muss das Unternehmen die Bewertung zwingend anhand dieser Werte vornehmen und kann nicht die 96-%-Regelung basierend auf dem Endpreis am Ort der Abgabe anwenden. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn der marktübliche Endpreis niedriger ist als der vorgeschriebene Sachbezug. Zusätzlich gilt in diesem Fall auch keine Freigrenze von 50 Euro.

Was sind die Sachbezugswerte für 2024?

Die Werte für Sachbezüge erfahren jedes Jahr Anpassungen, die den aktuellen Preisentwicklungen folgen. Daher sind die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 aufgrund des anhaltend hohen Preisniveaus erhöht worden. Diese Anpassungen orientieren sich an der Sozialversicherungsentgeltverordnung, auch bekannt als Sachbezugsverordnung, sowie dem Verbraucherpreisindex zwischen Juni 2022 und Juni 2023. Dieser Index spiegelt die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen wider und beeinflusst unter anderem die Festlegung der Sachbezüge für 2024.

Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Sachbezugswerte:


Monatliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2024

PersonenkreisFrühstückMittag­essenAbend­essen
Volljährige Beschäftigte65,00124,00124,00
Jugendliche und Auszubildende65,00124,00124,00
Volljährige Familienangehörige65,00124,00124,00
Angehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres52,0099,2099,20
Angehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres26,0049,6049,60

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Monatliche Sachbezugswerte für Unterkunft 2024

Beispielhafter SachverhaltUn­ter­kunft all­ge­meinAr­beit­ge­ber­haus­halt/​in Ge­mein­schafts­un­ter­kunft
Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (volljährig)278,00236,30
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (volljährig)166,80125,10
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (volljährig)139,0097,30
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (volljährig)111,2069,50
Unterkunft belegt mit einem oder einer Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende)236,30194,60
Unterkunft belegt mit zwei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende)125,1083,40
Unterkunft belegt mit drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende)97,3055,60
Unterkunft belegt mit mehr als drei Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende)69,5027,80

Wie hoch waren die Sachbezugswerte für 2023?

Während die neuen Sachbezugswerte seit dem 01.01.2024 gelten, waren bis dahin noch die Werte von 2023 anzuwenden. Diese werden im folgenden Abschnitt zusammengefasst.

Monatlicher Sachbezugswert für Verpflegung 2023

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessen
Volljährige Arbeitnehmer60,00114,00114,00
Volljährige Angehörige60,00114,00114,00
Angehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres48,0091,2091,20
Angehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres24,0045,6045,60
Angehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres18,0034,2034,20

Monatlicher Sachbezugswert für Unterkunft 2023

SachverhaltUnterkunft allgemeinArbeitgeberhaushalt/in Gemeinschaftsunterkunft
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ger Ar­beit­neh­mer)265,00225,25
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)159,00119,25
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)132,5092,75
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)106,0066,25
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­cher und/​oder Aus­zu­bil­dender)225,25185,50
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (Jugendliche und/​oder Auszubildende)119,2579,50
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­dende)92,7553,00
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­dende)66,2526,50

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