Das Mobilitätsbudget bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, nachhaltige Mobilität zu fördern und ihren Mitarbeitern die maximale Flexibilität zu bieten. Aber wie werden die verschiedenen Verkehrsmittel versteuert? Und wie können Arbeitgeber bestmöglich von der Versteuerung des Mobilitätsbudgets profitieren? Alle Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Von Probonio, 24.04.2023 I 6 Minuten Lesezeit
Von Probonio, 24.04.2023
6 Minuten Lesezeit
Mit dem Mobilitätsbudget können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein flexibles Mobilitätsangebot zur Verfügung stellen. Vor allem seit 2019 ist aufgrund der Gesetzesänderung und der damit einhergehenden Steuererleichterungen das Mobilitätsbudget ein beliebter Benefit. Für das Mobilitätsbudget gibt es verschiedene Umsetzungsvarianten, – als 50 Euro Sachbezug oder als Erstattungsprinzip - die eine steuerfreie Erstattung ermöglichen. Somit bietet das Mobilitätsbudget einfache Möglichkeiten zur smarten Steueroptimierung.
Der Vorteil für Arbeitnehmer: Sie können im Rahmen des festgelegten Budgets verschiedene nachhaltige Mobilitätsmittel verwenden und ihr monatliches bzw. jährliches Budget flexibel und steueroptimiert nutzen. Dies erfüllt besonders die neuen Bedürfnisse jüngerer Generationen, wie Nachhaltigkeit und Flexibilität – dadurch wird das Mobilitätsbudget eine besonders beliebte Alternative zum Dienstwagen.
Generell können mit dem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter alle Verkehrsmittel genutzt werden. Jedoch unterscheidet sich hierbei die Versteuerung je nach Verkehrsmittel und der Höhe des festgelegten Budgets.
Folgende Verkehrsmittel und angrenzende Dienstleistungen können mit dem Mobilitätsbudget bezuschusst werden:Grundsätzlich entsteht durch das Angebot eines Mobilitätsbudgets ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Jedoch gibt es zwei Varianten, um das Mobilitätsbudget steuerfrei anzubieten:
Der Vorteil von Variante B liegt darin, dass das Mobilitätsbudget auch zusätzlich zu bereits gewährten 50 Euro Sachbezügen (z.B. Gutscheine) steuerfrei ausgezahlt werden darf. Somit können z.B. steuerfreie Gutscheine bis zu 50 Euro und zusätzlich das Mobilitätsbudget als Erstattungsprinzip erstattet werden.
Folgende Verkehrsmittel können mit dem ÖPNV-Zuschuss steuerfrei genutzt werden:
Die Voraussetzung für die steuerfreie Erstattung der Mobilitätsnutzung, ist die Einreichung der gekauften Tickets, wie bspw. Monatskarten, Jahreskarten oder Einzeltickets. Benefit-Anbieter wie Probonio bieten bereits die Möglichkeit, dass Mitarbeiter ihre Belege einfach per App hochladen können. Die Prüfung der Belege übernimmt Probonio selbst, wodurch für die HR-Abteilung kein Verwaltungsaufwand für das Mobilitätsbudget anfällt.
Die Vorteile der ÖPNV-Nutzung liegen nicht nur in der Steuerfreiheit: Unternehmen fördern durch das steuerfreie Mobilitätsbudget aktiv die Nachhaltigkeit, indem sie ihre Mitarbeiter dazu animieren, klimaschonende Mobilitätsmittel zu verwenden. So können Arbeitgeber nicht nur kostengünstige Benefits anbieten, sondern auch die CO2 Emissionen im Unternehmen verringern.
Ein zusätzlicher Pluspunkt: Auch das 49-Euro-Ticket , das ab Mai 2023 deutschlandweit für den ÖPNV genutzt werden kann (daher auch bekannt als Deutschlandticket), lässt sich über das Mobilitätsbudget steuerfrei anbieten. Da das Deutschlandticket die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht übersteigt, können Arbeitgeber dieses auch komplett ohne Besteuerung als Sachbezug anbieten.
Wird das Jobticket nicht zusätzlich zum Gehalt, sondern in Form einer Gehaltsumwandlung angeboten, fällt für Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 15% an. Nehmen zudem Arbeitgeber keinen Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung vor, wird sogar eine Pauschalsteuer von 25% fällig.
Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden, wie bspw.
Jedoch unterscheidet sich die Besteuerung je nach Umsetzung des Mobilitätsbudgets.
Hier gelten folgende Regelungen:
Auch für die Versteuerung von E-Bikes und Firmenrädern gibt es verschiedene Regelungen:
Die Voraussetzung für diese steuerlichen Begünstigungen ist, dass es sich bei E-Bikes nicht um Kraftfahrzeuge handelt. Dementsprechend dürfen die Fahrräder keinen Elektroantrieb beinhalten und müssen verkehrsrechtlich als Fahrrad eingeordnet sein. Jedoch können alle Arten von E-Bikes (auch mit Einordnung als Kraftfahrzeug) steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden.
Aufgrund der Steuerfreiheit bietet der ÖPNV-Zuschuss für Arbeitgeber die günstigste Möglichkeit, nachhaltige Mobilität zu bezuschussen. Vor allem die Steuerfreiheit für ÖPNVN-Zuschüsse in unbegrenzter Höhe bietet einen deutlichen Vorteil dieses Erstattungsprinzips. Durch Anbieter des Mobilitätsbudget fällt für Arbeitgeber hierbei kein Aufwand an, da die Prüfung der Mobilitätsbelege komplett übernommen wird. Da beim ÖPNV-Zuschuss allein private und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Fernverkehr enthalten sind, bietet sich dieses Mobilitätsangebot besonders für Unternehmen mit einer guten ÖPNV-Anbindung an. Dementsprechend sollten vor allem Unternehmen mit Sitz in größeren Städten hier die steuerlichen Vorteile für sich nutzen. Zudem sorgen Mobilitätsanbieter auch für Verkehrsmittel, die nicht unter den ÖPNV fallen, durch intelligente Steueralgorithmen für die maximale Steuerersparnis.
Aber auch der 50 Euro Sachbezug bietet eine geeignete Möglichkeit, ordentlich Steuern zu sparen: Hierbei können Arbeitgeber zusätzlich zum ÖPNV-Zuschuss steuerfreie Gutscheine für verschiedene Mobilitätsanbieter wieMiles oder Flixbus gewähren. Die Gutscheine können auch für Mitarbeiter, die vorwiegend mit dem Auto von A nach B kommen, von Vorteil sein: Da über den Sachbezug auch Tankgutscheine für Tankstellen wie Aral, Shell oder Jet angeboten werden können, profitieren Arbeitnehmer hier von höheren Steuerersparnissen als bei den pauschalen Fahrtkostenzuschüssen.
Mit dem smarten Mobilitätsbudget können Sie Ihren Mitarbeitern ein individuelles und flexibles Budget passend zu Ihren Bedürfnissen bereitstellen.
Das Mobilitätsbudget bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch die günstigen Regelungen steuerliche Vorteile. Aufgrund der steuerlichen Begünstigungen können Unternehmen hierbei einiges an Abgaben sparen – vor allem im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung.
Anbieter wie Probonio arbeiten mit intelligenten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden. Auch die Belegeinreichung und -prüfung wird durch die Mitarbeiter-App komplett abgedeckt, wodurch die Personalabteilung mit keinem Verwaltungsaufwand für das Mobilitätsbudget rechnen muss.
Neben den Steuerersparnissen sparen Arbeitgeber noch weitere Kosten: Aufgrund des flexiblen Mobilitätsangebots benötigen nicht mehr so viele Mitarbeiter einen Dienstwagen. Dadurch reduzieren sich die Fuhrparkkosten für Unternehmen enorm. Auch der verringerte Verwaltungsaufwand für die Planung des Fuhrparks stellt einen finanziellen Vorteil dar.
Allerdings müssen Arbeitgeber in Betracht ziehen, dass ein flexibles Mobilitätsbudget nicht für alle Mitarbeiter die bessere Alternative zur Gehaltserhöhung darstellt. Bestimmte Berufe wie Vertriebler oder Außendienstler benötigen einen Dienstwagen, um Kundenbesuche so schnell und effizient wie möglich zu gestalten. Aber auch Handwerker, die bspw. Werkzeug von A nach B transportieren müssen, benötigen ein geeignetes Dienstfahrzeug. Hier müssen Unternehmen abwägen, für welche Mitarbeiter das Mobilitätsbudget von Vorteil ist.
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