Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter:
Das müssen Arbeitgeber 2024 wissen

Ina Deschu

Wirtschaftspsychologin

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aktualisiert am 02. Februar 2024

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Lesezeit: 9 Minuten

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter

Das Wichtigste in Kürze

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Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter bieten sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitern starke finanzielle Vorteile.

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Um die Steuervorteile von steuerfreien Mitarbeiter-Benefits nutzen zu können, müssen Arbeitgeber einige Voraussetzungen beachten.

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Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten für steuerfreie Benefits für Mitarbeiter und können diese auch unterschiedlich miteinander kombinieren.

Was sind steuerfreie Benefits für Mitarbeiter?

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter sind zusätzliche Leistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren und die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Diese Sonderzahlungen unterliegen verschiedenen steuerlichen Regelungen und Freigrenzen.

Die Vorteile der Benefits für Mitarbeiter erstrecken sich sowohl auf die Arbeitgeberseite als auch auf die Mitarbeiter. Im Vergleich zu herkömmlichen Gehaltserhöhungen führen sie für Arbeitgeber nicht zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen. Für die Mitarbeiter sind die Benefits in den meisten Fällen vollständig steuerfrei, was zu einem höheren Nettoeinkommen führt. Die steuerfreien Benefits tragen damit nicht nur zu einem finanziellen Vorteil bei, sondern erhöhen auch die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter und stärken zugleich die Bindung und Zufriedenheit der bestehenden Mitarbeiter.

Wann sind Mitarbeiter-Benefits steuerfrei?

Die steuerfreien Benefits für Mitarbeiter können in ihren Regelungen je nach Art der Zuwendung variieren. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber beachten, dass die genauen Bedingungen und Grenzen für steuerfreie Mitarbeiter-Benefits unterschiedlich sein können und von den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften abhängen.

Beispielsweise gelten die betriebliche Gesundheitsförderung und steuerfreie Gutscheine als steuerfrei, während Mitarbeiter-Benefits wie ein Dienstfahrrad-Leasing oder die 50 Euro Internetpauschale pauschal versteuert werden müssen

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter als Nettolohnoptimierung

Durch das Angebot von steuerfreien Benefits für Mitarbeiter, können Arbeitgeber eine Nettolohnoptimierung für ihre Angestellten vornehmen. Je nach Versteuerung, sprich ob eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit oder Pauschalversteuerung der Zusatzleistungen, variiert die mögliche Kosteneinsparung. Dies führt dazu, dass die Mitarbeiter letztendlich mehr Nettogehalt erhalten, während der Bruttolohn niedriger ausfällt.

In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Benefits zusätzlich zum Nettogehalt gezahlt werden. Bei den meisten Mitarbeiter-Benefits ist eine Umwandlung des Gehalts nicht möglich. Das Thema steuerfreie Mitarbeiter-Benefits zur Nettolohnoptimierung kann für Arbeitgeber aufgrund der komplexen steuerlichen Regelungen und der Anforderungen an die Rechtskonformität herausfordernd sein. Daher kann es sinnvoll sein, die Dienste von SaaS-Anbietern für Benefit-Lösungen in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht es Unternehmen, Personalkosten zu senken und gleichzeitig mit geringem Aufwand die Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität zu steigern.

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Welche Voraussetzungen müssen für steuerfreie Benefits für Mitarbeiter erfüllt werden?

Die Anforderungen für steuerfreie Benefits für Mitarbeiter variieren je nach Art des Benefits. Die grundlegenden Bedingungen, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, lassen sich jedoch folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die Mitarbeiter-Benefits müssen einem bestimmten Zweck dienen und den Vorgaben gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

  • In einigen Fällen dürfen die Benefits für Mitarbeiter nicht in bar oder mit der Gehaltsüberweisung erfolgen.

  • Bei Überschreitung der Freigrenzen für Benefits wird entweder der gesamte Betrag oder der überschreitende Teil steuerpflichtig.

  • Für bestimmte Benefits sind Nachweise (z. B. für die Erholungsbeihilfe) oder Belege (z. B. Essensbelege oder Fahrtkostenbelege) vorzulegen.

  • Die Zuschüsse müssen den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen entsprechen.

Welche steuerfreien Benefits für Mitarbeiter gibt es?

Arbeitgeber haben generell verschiedene Optionen, um steuerfreie Benefits für Mitarbeiter zu gewähren. Im Folgenden werden die am häufigsten genutzten Benefits vorgestellt und erläutert, wie die Umsetzung dieser aussehen kann.

Digitale Gutscheinkarten und Prepaidkarten als 50 Euro Sachbezug

Der 50 Euro Sachbezug (vor 2022 44 Euro) ist eine Zusatzleistung für Mitarbeiter, die in Form von steuerfreien Gutscheinen oder Sachleistungen gewährt wird. Diese Vergünstigung ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitern monatlich einen zusätzlichen Geldbetrag zukommen zu lassen, ohne dass Steuern anfallen.

Verschiedene Anbieter in unterschiedlichen Branchen bieten eine vielfältige Auswahl an Gutscheinen, aus der die Mitarbeiter wählen können. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, entweder monatlich eine Auswahl an Gutscheinen anzubieten, beispielsweise über eine App, oder eine Prepaid-Karte mit einem bestimmten Guthaben bereitzustellen, die bei akzeptierten Geschäften und Dienstleistern eingelöst werden kann.

Werden die digitalen Gutscheinkarten oder Prepaidkarten durch Benefit-Anbieter angeboten, haben Mitarbeiter die Möglichkeit, flexibel aus einer Vielzahl von Gutscheinpartnern, wie bspw. Supermärkten oder Online-Shops, zu wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen Die besonders flexible Lösung sind Gutscheinbudgets per App, die deutschlandweit sowohl online als auch vor Ort eingelöst werden können. Zudem können die Mitarbeiter die Einkaufsgutscheine einfach über das Smartphone einlösen, was den Zugriff auf die steuerfreien Gutscheine jederzeit ermöglicht.

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Tankgutscheine als 50 Euro Sachbezug

Tankgutscheine sind schon seit einiger Zeit ein beliebter Mitarbeiter-Benefit und gelten als besonders populär unter den Mitarbeitergutscheinen. Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, von einem Tankgutschein steuerlich zu profitieren. Aus diesem Grund setzen Arbeitgeber gerne Tankgutscheine als steuerfreien Benefit für Mitarbeiter ein, um die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Die steuerfreien Tankgutscheine für Mitarbeiter können in verschiedenen Formen gewährt werden, sei es in Papierform, als Tankkarte oder als digitaler Gutschein. Da diese Gutscheine unter den Sachbezug fallen und der steuerfreie Betrag seit 2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht wurde, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter monatlich mit bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu unterstützen.

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie Tankgutscheine als Mitarbeiter-Benefit steuerfrei anbieten. Eine Option besteht darin, klassische 50 Euro Tankgutscheine direkt bei der Tankstelle oder einer Tankstellenkette zu erwerben. Alternativ können wiederaufladbare Tankkarten verwendet werden, die ebenfalls nur bei einem bestimmten Tankstellenbetreiber oder einer Kette eingelöst werden können und die monatliche 50-Euro-Freigrenze nicht überschreiten dürfen.

Eine moderne Lösung für Tankgutscheine sind digitale Gutscheinkarten. Diese ermöglichen es Mitarbeitern, flexibel aus verschiedenen Gutscheinpartnern zu wählen. Die Einlösung erfolgt in der Regel direkt über die App des Benefit-Anbieters, wodurch die Mitarbeiter die freie Wahl haben, welchen Tankstellenbetreiber sie nutzen möchten.

Weitere Informationen zu steuerfreien Tankgutscheinen für Mitarbeiter

Zuschüsse zum Fitnessstudio als 50 Euro Sachbezug

Arbeitgeber können die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch den steuerfreien Sachbezug fördern, indem sie beispielsweise Fitnessstudio-Mitgliedschaften unterstützen. Diese Maßnahme zeigt Wertschätzung für die mentale und körperliche Gesundheit der Mitarbeiter, da regelmäßiger Sport nicht nur die körperliche Fitness fördert, sondern auch Stress abbaut und die Produktivität steigert.

Die Unterstützung für Fitnessstudio-Mitgliedschaften kann in verschiedenen Formen erfolgen: Einige Fitnessstudios bieten direkte Kooperationen mit Unternehmen an, wodurch Mitarbeiter vergünstigte Mitgliedschaften erhalten. Eine flexible Möglichkeit bieten Firmenfitness-Anbieter wie Urban Sports Club, die deutschlandweit eine Vielzahl von Fitness- und Wellnessangeboten ermöglichen. Dank Partnerschaften mit verschiedenen Anbietern können Mitarbeiter lokale Angebote nutzen und verschiedene Sportarten ausüben oder sich in Wellnesseinrichtungen entspannen.

Die Unterstützung für Fitnessstudio-Mitgliedschaften bleibt auch 2024 steuerfrei und kann vom Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 50 Euro als Sachbezug abgerechnet werden.

Weitere Infos zu Zuschüssen zum Fitnessstudio als steuerfreier Sachbezug

Zuschüsse zur betrieblichen Krankenversicherung als 50 Euro Sachbezug

Arbeitgeber können ein jährliches Gesundheitsbudget als steuerfreien Benefit für Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Hierbei können Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung abschließen und somit ihren Mitarbeitern verschiedene Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen.

Eine betriebliche Krankenversicherung (bkV) ist eine von Arbeitgebern abgeschlossene Versicherung, die zusätzlichen Schutz im Falle von Krankheit oder Verletzungen bietet. Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung kann über den 50 Euro Sachbezug steuerfrei abgerechnet werden.

Der finanzielle Vorteil für die Mitarbeiter besteht darin, dass nicht nur der eingezahlte Versicherungsbeitrag als Budget zur Verfügung steht, sondern ein höheres Jahresbudget. Zum Beispiel könnten Mitarbeiter durch einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 180 Euro (15 Euro monatlich) ein frei verfügbares Gesundheitsbudget von 400 Euro pro Jahr erhalten. Dieses können sie flexibel für Gesundheitsleistungen wie professionelle Zahnreinigungen oder Naturheilverfahren einsetzen.

Unternehmen können das betriebliche Gesundheitsbudget unkompliziert über Benefit-Anbieter anbieten. Dies hat den Vorteil, dass Arbeitgeber sich nicht selbst um Angelegenheiten wie den Vergleich von Anbietern des Gesundheitsbudgets, die Mitarbeiterkommunikation oder die Implementierung kümmern müssen.

Weitere Infos zur betrieblichen Krankenversicherung

Mitarbeiter-Benefits steuerfrei

Betriebliche Gesundheitsförderung

Durch die betriebliche Gesundheitsförderung als steuerfreien Mitarbeiter-Benefit können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen, indem sie jährlich einen Zuschuss von bis zu 600 Euro für verschiedene Gesundheitsleistungen bereitstellen. Den Zuschuss können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dabei ist nach § 3 Nr. 34 EStG auf die Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung zu achten. Befindet sich der oder die Arbeitnehmende in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, kann jeder Arbeitgeber Leistungen der Gesundheitsförderung in Höhe des Freibetrags von 600 Euro steuerfrei erbringen.

Die Gesundheitsförderung kann unter anderem die Bereitstellung von gesundheitsfördernden Maßnahmen am Arbeitsplatz wie Fitnesskurse oder Stressbewältigungsprogramme beinhalten. Zudem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Zuschüsse oder finanzielle Unterstützung für Gesundheitsleistungen außerhalb des Arbeitsplatzes, wie Sportaktivitäten oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen, anzubieten. Auch die Organisation von Workshops oder Seminaren zu Gesundheitsthemen wie Ernährung, Bewegung, Stressmanagement oder Work-Life-Balance gehört zu den Optionen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Steuerfreier Essenszuschuss

Der steuerfreie Essenszuschuss, auch bekannt als digitale Essensmarken in der digitalen Variante, bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Benefit bei ihrem täglichen Mittagessen zu unterstützen. Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber diesen Essenszuschuss nutzen können. Die 15-Tage-Regel erlaubt beispielsweise die Ausgabe von bis zu 15 digitalen Essensmarken im Wert von maximal 7,23 Euro pro Tag, sprich 108,45 Euro pro Monat bei einer 5-Tage-Woche.

Für den Fall, dass Mitarbeiter mehr als 15 Essensmarken erhalten, können Arbeitgeber dies durch den Nachweis der An- und Abwesenheit der Mitarbeiter regeln. Dies kann zum Beispiel aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Dienstreisen erfolgen. Ein weiterer Aspekt ist der Verpflegungsmehraufwand, der einen Essenszuschuss für Mitarbeiter ermöglicht, die im Durchschnitt an mehr als 3 Tagen pro Monat oder bis zu 3 Monaten pro Jahr nicht vor Ort arbeiten.

Weitere Informationen zum steuerfreien Essenszuschuss

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Geschenke an Mitarbeiter bis zu 60 Euro

Durch Aufmerksamkeiten, auch 60 Euro Sachbezug oder Anlassgeschenke genannt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zu besonderen Anlässen einen steuerfreien Mitarbeiter-Benefit von bis zu 60 Euro netto zukommen zu lassen. Diese Anlässe können beispielsweise Hochzeiten oder Mitarbeiterjubiläen sein.

Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber Aufmerksamkeiten nutzen können. Das Verschenken einer Aufmerksamkeit im Wert von bis zu 60 Euro kann beispielsweise in Form von Gutscheinen, Blumen oder Wein erfolgen. Eine Einladung zu einer Mahlzeit im Wert von bis zu 60 Euro als Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen, etwa bei speziellen Sitzungen oder Projekten, ist eine weitere Möglichkeit. Arbeitgeber können auch Speisen und Getränke bereitstellen, die vor Ort konsumiert werden können, wie zum Beispiel Kekse, Getränke und Süßigkeiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass für die Anerkennungen außergewöhnlicher Arbeitseinsätze und die Bereitstellung von Essen und Getränken in der Betriebsstätte andere Vorschriften gelten.

Weitere Informationen zu Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro

Neben dem 50 Euro Sachbezug und Aufmerksamkeiten besteht auch die Möglichkeit, Sachzuwendungen im Wert von über 60 Euro an Mitarbeiter gemäß § 37b EStG zu verschenken. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen vollständig steuerfreien Mitarbeiter-Benefit. Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro müssen pauschal versteuert werden, bieten jedoch auch so einen finanziellen Vorteil.

Die Geschenke über 60 Euro müssen zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden und dürfen nicht in Form von Barzahlungen erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelung alle 50 Euro Sachbezüge, Aufmerksamkeiten und weitere geldwerte Vorteile ausschließt.

Im Gegensatz zu den Freibeträgen des 50 Euro Sachbezugs und der Aufmerksamkeiten erlaubt die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG einen höheren Betrag von bis zu 10.000 Euro brutto jährlich, der mit 30% pauschal versteuert werden kann. Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, diese Geschenke pauschal zu versteuern. Dennoch müssen im Falle der Anwendung die Regelungen für alle Arbeitnehmer im Unternehmen einheitlich angewendet werden.

Weitere Infos zu Geschenken an Mitarbeiter über 60 Euro nach § 37b EstG

Fort- und Weiterbildungen

Arbeitgeber können Kosten für Fort- und Weiterbildungen steuer- und abgabenfrei erstatten, sofern diese hauptsächlich im betrieblichen Interesse liegen. Diese Voraussetzung für diesen steuerfreien Mitarbeiter-Benefit ist erfüllt, wenn die Weiterbildungsmaßnahme darauf abzielt, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter zu verbessern, die Teilnahme während der Arbeitszeit ermöglicht wird und die Fortbildung am Standort des Unternehmens stattfindet.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungen. Dazu gehören interne Schulungen zur Vertiefung von Produktkenntnissen oder zur Einführung in neue betriebliche Prozesse. Ebenso können Workshops angeboten werden, um spezifische Fähigkeiten zu fördern, die direkt mit den Anforderungen des Unternehmens verknüpft sind. Schulungen zur Verbesserung der Teamarbeit, Kommunikation und Führungsqualitäten sind ebenfalls denkbar, um die Effizienz und das Arbeitsklima im Unternehmen zu stärken.

Steuerfreies Mobilitätsbudget für ÖPNV & Co.

Mit dem Mobilitätsbudget haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein flexibles Angebot für die Mobilität zur Verfügung zu stellen. Insbesondere seit der Gesetzesänderung im Jahr 2019 und den damit verbundenen Steuererleichterungen ist das Mobilitätsbudget zu einem beliebten Benefit geworden. Es gibt verschiedene Umsetzungsvarianten, darunter als 50 Euro Sachbezug oder als Erstattungsprinzip, die die Erstattung als steuerfreien Benefit für Mitarbeiter ermöglichen. Das Mobilitätsbudget bietet somit einfache Wege zur smarten Steueroptimierung.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie im Rahmen des festgelegten Budgets verschiedene nachhaltige Mobilitätsmittel nutzen können. Sie haben die Flexibilität, ihr monatliches oder jährliches Budget steueroptimiert zu nutzen. Diese Möglichkeit entspricht insbesondere den Bedürfnissen jüngerer Generationen, die Wert auf Nachhaltigkeit und Flexibilität legen. Das Mobilitätsbudget wird daher zu einer besonders beliebten Alternative zum Dienstwagen.

Das 49-Euro-Ticket, auch als Deutschlandticket bekannt, das seit Mai 2023 deutschlandweit für den ÖPNV genutzt werden kann, lässt sich ebenfalls über das Mobilitätsbudget steuerfrei anbieten. Da dieses Ticket die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht überschreitet, können Arbeitgeber es ohne Besteuerung als Sachbezug anbieten.

Weitere Infos zur Mobilitätsbudget Versteuerung

Dienstfahrrad-Leasing

Die Bereitstellung von Dienstfahrrädern durch Arbeitgeber bietet den Mitarbeitern eine kostengünstige und umweltfreundliche Fortbewegungsoption, die zugleich eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Transportmitteln darstellt. Mitarbeiter haben dabei die Freiheit, das Fahrrad gemäß ihren individuellen Bedürfnissen auszuwählen.

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, Dienstfahrräder als Mitarbeiter-Benefit steuerfrei bzw. steuerbegünstigt anzubieten. Sie können das gewünschte Dienstfahrrad für den Mitarbeiter erwerben, mieten oder leasen und es zusätzlich zum regulären Gehalt anbieten, was vollständig steuerfrei ist. Alternativ besteht die Option, das gewünschte Dienstfahrrad über Miete oder Leasing als Gehaltsumwandlung anzubieten, wobei die monatliche Rate direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dies führt zu geringeren Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben.

Kindergartenzuschuss

Der Kindergartenzuschuss, auch als Kita-Zuschuss bekannt, ermöglicht es Arbeitgebern, Eltern bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder mit einem steuerfreien Mitarbeiter-Benefit zu unterstützen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Belege über die Kosten der Kinderbetreuung vorzulegen, und der Arbeitgeber erstattet den entsprechenden Betrag. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für den steuerfreien Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers.

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten im Umgang mit dem Kindergartenzuschuss. Sie können die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung zusätzlich zum Gehalt erstatten oder einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung zusätzlich zum Gehalt erstatten.

Weitere Infos zum Kindergartenzuschuss

Betriebliche Altersvorsorge

Durch einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitgeber und Mitarbeiter die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Steuer- und Sozialversicherungsvorteile und stellt eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung dar.

Bei einer Entgeltumwandlung verpflichtet sich der Arbeitgeber, 15% des umgewandelten Entgelts zu bezuschussen. Zusätzlich sind bis zu 7.248 Euro pro Jahr (Stand 2024) lohnsteuerfrei für Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge in Form von Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (was 8% der Beitragsbemessungsgrenze entspricht). Des weiteren sind bis zu 3.624 Euro pro Jahr (Stand 2024) sozialversicherungsfrei (was 4% der Beitragsbemessungsgrenze entspricht).

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50 Euro Internetpauschale

Die 50 Euro Internetpauschale als Mitarbeiter-Benefit ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss von bis zu 50 Euro anzubieten, um die laufenden Kosten für den privaten Internetanschluss auszugleichen. Dieser Betrag soll insbesondere diejenigen unterstützen, die im Homeoffice arbeiten und daher verstärkt auf eine private Internetverbindung angewiesen sind.

Um die Verwaltung zu vereinfachen, können Arbeitgeber die laufenden Internetnutzungskosten ihrer Mitarbeiter pauschal mit 25% versteuern, solange der angegebene Betrag des Arbeitnehmers den Freibetrag von 50 Euro pro Monat nicht überschreitet (gültig seit 2022). Dabei fallen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an, während Sozialversicherungsbeiträge entfallen.

Neben der Erstattung der laufenden Kosten können Arbeitgeber auch einmalige Ausgaben bis zur tatsächlichen Höhe der Aufwendungen erstatten. Hierbei sind jedoch einzelne Nachweise der Kosten durch die Mitarbeiter erforderlich, wobei der Internetvertrag auf den Namen des Mitarbeiters laufen muss, um die Pauschale zu erhalten.

Weitere Infos zur steuerfreien Internetpauschale

Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe ist eine zusätzliche und steuerfreie Leistung, die von Arbeitgebern bereitgestellt wird, um die Erholung und Entspannung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Der Zweck dieser Beihilfe besteht darin, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Urlaub zu nehmen, sich zu erholen und Stress abzubauen.

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, die Erholungsbeihilfe anzubieten. Dazu gehört die Überweisung eines Geldbetrags von bis zu 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind pro Jahr. Alternativ können Arbeitgeber auch Gutscheine gewähren, die von den Mitarbeitern für Urlaub oder Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Der Höchstbetrag beträgt hierbei ebenfalls bis zu 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind pro Jahr.

Weitere Infos zur steuerfreien Erholungsbeihilfe 2024

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter 2024

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterrabatte für firmeneigene Waren und Dienstleistungen sind bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Innerhalb eines Kalenderjahres können Mitarbeiterrabatte in Höhe von bis zu 1.080 Euro erhalten, ohne dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zusätzlich wird ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent auf die Waren und Dienstleistungen gewährt. Der geldwerte Vorteil entspricht dabei dem Betrag, um den der reguläre Preis durch den gewährten Rabatt reduziert wird. Ein Beispiel hierfür wäre ein Rabatt von 10% auf Waren im Wert von 1.000 Euro, was einen geldwerten Vorteil von 100 Euro bedeuten würde.

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, Personalrabatte als steuerfreien Benefit für Mitarbeiter anzubieten. Dies kann sich auf Produkte beziehen, die das Unternehmen herstellt oder vertreibt, ebenso wie auf Dienstleistungen, die das Unternehmen erbringt oder besitzt, wie beispielsweise Restaurantbesuche. Zudem können Rabatte auch für verwandte Produkte oder Dienstleistungen gewährt werden, die mit dem Hauptgeschäft des Unternehmens verbunden sind. Darüber hinaus können Mitarbeitende Zugang zu bestimmten Veranstaltungen oder Aktivitäten erhalten, die vom Unternehmen organisiert oder unterstützt werden.

Lassen sich steuerfreie Benefits für Mitarbeiter miteinander kombinieren?

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, verschiedene steuerfreie Mitarbeiter-Benefits zu kombinieren. Arbeitgeber können diese Kombination nutzen, um ein umfassendes Leistungspaket anzubieten, das die vielfältigen Bedürfnisse und Präferenzen der Mitarbeiter berücksichtigt. Durch die Integration unterschiedlicher steuerfreier Benefits für Mitarbeiter können sie dazu beitragen, die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu steigern, die Bindung der Mitarbeiter zu stärken und insgesamt die Zufriedenheit der Belegschaft zu erhöhen.

Bei steuerfreien Mitarbeiter-Benefits, die unter den 50 Euro Sachbezug fallen, ist zu beachten, dass die Freigrenze berücksichtigt werden muss. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Sachbezüge, wenn sie zusammengerechnet werden (z.B. Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung und Gutscheine), die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten. Unter optimalen Bedingungen haben die Mitarbeiter die Flexibilität, ihre Sachleistungen nach ihren eigenen Vorlieben auszuwählen und darüber zu entscheiden, wie sie das monatliche Guthaben von 50 Euro nutzen möchten.

Worauf sollten Arbeitgeber bei der Auswahl von steuerfreien Benefits für Mitarbeiter achten?

Bei der Entscheidung für steuerfreie Mitarbeiter-Benefits ist es für Arbeitgeber und Personalverantwortliche entscheidend, sicherzustellen, dass die gewählten Vorteile wirklich von den Mitarbeitern wahrgenommen werden. Eine Umfrage kann dabei helfen, die Wünsche der Beschäftigten zu ermitteln.

Im nächsten Schritt sollten jene Benefits ausgewählt werden, die sowohl leicht zu implementieren als auch steuerlich möglichst vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.

Fazit: Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter bringen beiden Seiten starke Vorteile

Die Einführung von steuerfreien Benefits für Mitarbeiter bietet Unternehmen die Möglichkeit, nicht nur die Attraktivität ihres Arbeitsplatzes zu steigern, sondern auch die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Die Vielfalt der steuerfreien Leistungen, von Sachbezügen bis zu Gesundheitsförderungen, ermöglicht es Arbeitgebern, ein umfassendes Angebot zu schaffen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der Belegschaft gerecht wird.

Durch eine sorgfältige Auswahl, die auf den Bedürfnissen der Mitarbeiter basiert, die Beachtung von rechtlichen Bestimmungen und die Förderung der Flexibilität können Unternehmen sicherstellen, dass ihre steuerfreien Benefits nicht nur steuerlich vorteilhaft sind, sondern auch nachhaltig positive Auswirkungen auf das Arbeitsklima und die Unternehmenskultur haben. Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, die steuerlichen Freigrenzen zu berücksichtigen und gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter in den Fokus zu stellen, um ein attraktives Gesamtpaket an Benefits zu bieten.

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